Gesamtschule Roxel
Im Hinblick auf die Entscheidung der Bezirksregierung Münster, der Stadt Münster die Errichtung einer Gesamtschule am Standort Roxel zu untersagen, habe ich folgende Fragen:
1. Bitte übersenden Sie mir den ablehnenden Bescheid.
2. Auf Basis welcher Datengrundlage wurde die künftige auf die Gesamtschule Roxel und die Gesamtschule Roxel entfallende Schülerzahl ermittelt? Bitte legen Sie entsprechende Gutachten vor.
3. Welche Datengrundlage lässt Rückschlüsse darauf zu, dass die Gesamtschule Havixbeck in ihrem Bestand gefährdet würde? Bitte legen Sie entsprechende Gutachten vor.
4. Wurden bei der Entscheidung gegen den Standort Roxel Umwelt-Aspekte berücksichtigt, insbesondere die zusätzliche Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen durch den Transfer der Schüler zwischen Münster und Havixbeck?
5. Wurden bei der Entscheidung finanzielle Aspekte berücksichtigt, d.h. die erheblichen Mehrkosten für den Neubau einer Schule?
6. Gilt das "interkommunale Rücksichtnahmegebot" nur einseitig, d.h. muss der Standort Havixbeck umgekehrt keine Rücksicht auf die Interessen der Stadt Münster (Zeit, Kosten, Anbindung, Bedarf) nehmen bzw. warum überwiegt hier das Interesse der Gemeinde Havixbeck?
7. Ist der bestehende dringende Bedarf der Stadt Münster an einer Gesamtschule, der durch die kurzfristig mögliche Nutzung des Gebäudes in Roxel möglich wäre, bei der Entscheidung berücksichtigt worden? Suche und Neubau eines neuen Standortes wird die Errichtung einer neuen Gesamtschule um viele Jahre verzögern.
8. Darf wegen des Rücksichtnahmegebotes im gesamten Westen der Stadt Münster (Roxel, Albachten, Nienberge, Gievenbeck) keine Gesamtschule errichtet werden? Wenn ja, wo darf überhaupt für diese Stadtteile die nächstgelegene Gesamtschule errichtet werden?
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Januar 2023
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1. März 2023
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