Gesamtschule Roxel

Im Hinblick auf die Entscheidung der Bezirksregierung Münster, der Stadt Münster die Errichtung einer Gesamtschule am Standort Roxel zu untersagen, habe ich folgende Fragen:

1. Bitte übersenden Sie mir den ablehnenden Bescheid.
2. Auf Basis welcher Datengrundlage wurde die künftige auf die Gesamtschule Roxel und die Gesamtschule Roxel entfallende Schülerzahl ermittelt? Bitte legen Sie entsprechende Gutachten vor.
3. Welche Datengrundlage lässt Rückschlüsse darauf zu, dass die Gesamtschule Havixbeck in ihrem Bestand gefährdet würde? Bitte legen Sie entsprechende Gutachten vor.
4. Wurden bei der Entscheidung gegen den Standort Roxel Umwelt-Aspekte berücksichtigt, insbesondere die zusätzliche Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen durch den Transfer der Schüler zwischen Münster und Havixbeck?
5. Wurden bei der Entscheidung finanzielle Aspekte berücksichtigt, d.h. die erheblichen Mehrkosten für den Neubau einer Schule?
6. Gilt das "interkommunale Rücksichtnahmegebot" nur einseitig, d.h. muss der Standort Havixbeck umgekehrt keine Rücksicht auf die Interessen der Stadt Münster (Zeit, Kosten, Anbindung, Bedarf) nehmen bzw. warum überwiegt hier das Interesse der Gemeinde Havixbeck?
7. Ist der bestehende dringende Bedarf der Stadt Münster an einer Gesamtschule, der durch die kurzfristig mögliche Nutzung des Gebäudes in Roxel möglich wäre, bei der Entscheidung berücksichtigt worden? Suche und Neubau eines neuen Standortes wird die Errichtung einer neuen Gesamtschule um viele Jahre verzögern.
8. Darf wegen des Rücksichtnahmegebotes im gesamten Westen der Stadt Münster (Roxel, Albachten, Nienberge, Gievenbeck) keine Gesamtschule errichtet werden? Wenn ja, wo darf überhaupt für diese Stadtteile die nächstgelegene Gesamtschule errichtet werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesamtschule Roxel [#268813]
Datum
27. Januar 2023 13:18
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Hinblick auf die Entscheidung der Bezirksregierung Münster, der Stadt Münster die Errichtung einer Gesamtschule am Standort Roxel zu untersagen, habe ich folgende Fragen: 1. Bitte übersenden Sie mir den ablehnenden Bescheid. 2. Auf Basis welcher Datengrundlage wurde die künftige auf die Gesamtschule Roxel und die Gesamtschule Roxel entfallende Schülerzahl ermittelt? Bitte legen Sie entsprechende Gutachten vor. 3. Welche Datengrundlage lässt Rückschlüsse darauf zu, dass die Gesamtschule Havixbeck in ihrem Bestand gefährdet würde? Bitte legen Sie entsprechende Gutachten vor. 4. Wurden bei der Entscheidung gegen den Standort Roxel Umwelt-Aspekte berücksichtigt, insbesondere die zusätzliche Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen durch den Transfer der Schüler zwischen Münster und Havixbeck? 5. Wurden bei der Entscheidung finanzielle Aspekte berücksichtigt, d.h. die erheblichen Mehrkosten für den Neubau einer Schule? 6. Gilt das "interkommunale Rücksichtnahmegebot" nur einseitig, d.h. muss der Standort Havixbeck umgekehrt keine Rücksicht auf die Interessen der Stadt Münster (Zeit, Kosten, Anbindung, Bedarf) nehmen bzw. warum überwiegt hier das Interesse der Gemeinde Havixbeck? 7. Ist der bestehende dringende Bedarf der Stadt Münster an einer Gesamtschule, der durch die kurzfristig mögliche Nutzung des Gebäudes in Roxel möglich wäre, bei der Entscheidung berücksichtigt worden? Suche und Neubau eines neuen Standortes wird die Errichtung einer neuen Gesamtschule um viele Jahre verzögern. 8. Darf wegen des Rücksichtnahmegebotes im gesamten Westen der Stadt Münster (Roxel, Albachten, Nienberge, Gievenbeck) keine Gesamtschule errichtet werden? Wenn ja, wo darf überhaupt für diese Stadtteile die nächstgelegene Gesamtschule errichtet werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268813/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Münster
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Anfragen vom 27.01.2023 und 28..01.2023, zu de…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
WG: Gesamtschule Roxel [#268813]
Datum
24. Februar 2023 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Anfragen vom 27.01.2023 und 28..01.2023, zu denen ich nachfolgende Antworten und die anliegenden Unterlagen übersenden möchte. Fragestellungen aus der Email vom 27.01.2023: Meinen Bescheid vom 23.01.2023 füge ich in der Anlage bei. Die zur Antragsbegründung durch die Stadt Münster vorgelegten Gutachten (Anlage 1 der Beschlussvorlage der Stadt Münster "Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung Stand: 20.04.2021" und Anlage 2 "Gutachten des Büros Dr. Garbe, Lexis & Berlepsch"), wie sie der Beschlussvorlage der Stadt Münster angefügt sind und die neben den ebenfalls beigefügten Unterlagen der Stadt Havixbeck Grundlage meiner Entscheidung sind, kann ich aufgrund des Datenvolumens leider nicht per Emailanhang mitsenden. Sie können diese Unterlagen aber über das Ratsinformationssystem der Stadt Münster unter dem Link: https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0040.php und der Eingabe der Suchworte "Gesamtschule Roxel" einsehen. Die durch die Gemeinde Havixbeck vorgelegten Unterlagen sind: - Stellungnahme_BZR_Okt,_2022_28.10.2022(54).pdf - Anlage_1_Tabelle_1-4(55).pdf - Tabelle_tats(53).pdf - Anmeldezahlen_Aufnahmezahlen_2019-2020_-_2022_2023(52).pdf Die von mir getroffene Entscheidung ist auf Grundlage der Vorgaben aus § 81 Abs. 3 S. 2 u. 3 SchulG erfolgt. Fragestellungen aus der Email vom 28.01.2023: Zu Fragestellungen 1-3: Ein Verbot zur Bekanntgabe der Anmeldezahlen zur Gesamtschule Havixbeck hat es seitens der Bezirksregierung nicht gegeben. Insgesamt liegen 116 Anmeldungen für den Standort Havixbeck und 58 Anmeldungen für den Standort Billerbeck, damit 174 Anmeldungen vor. 25 Anmeldungen davon kommen aus Münster. Allen Aufnahmewünschen konnte entsprochen werden. Anmeldeüberhänge hat es nicht gegeben. In Beantwortung der Frage 3 füge ich in der Anlage eine Übersicht der Schule bei. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Standort Billerbeck erst seit dem Schuljahr 2018/19 an die Gesamtschule Havixbeck angegliedert ist. Weiteres Zahlenmaterial liegt uns hierzu nicht vor. Die Antworten aus den Fragenstellungen 4 bis 7 Ihrer u. a. Anfrage ergeben sich aus meinem Bescheid vom 23.01.2023. In Beantwortung Ihrer Fragestellung Nr. 8 kann ich Ihnen mitteilen, dass die Planung von Schulstandorten in der Planungshoheit der Schulträger liegt. Ob hierbei die Belange benachbarter Schulträger verletzt werden, ist anhand der konkret geplanten Maßnahme einzelfallbezogen zu prüfen. Die Bezirksregierung steht dem Schulträger beratend zur Seite. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht und die umfangreichen Unterlagen. M…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gesamtschule Roxel [#268813]
Datum
1. März 2023 07:39
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht und die umfangreichen Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268813/

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