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Gesamtvolumen der Kredite zur Stützung des Finanzsektors in Deutschland und der bisherige Tilgungsanteil der Kredite

Bitte teilen Sie mir mit,welches Gesamtvolumen die Kredite zur Stützung des Finanzsektors bis heute in Deutschland haben und wie hoch die bisherige Tilgung und Zinszahlung dieser Kredite ist.

Antwort verspätet

  • Datum
    5. März 2013
  • Frist
    6. April 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesamtvolumen der Kredite zur Stützung des Finanzsektors in Deutschland und der bisherige Tilgungsanteil der Kredite
Datum
5. März 2013 12:44
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit,welches Gesamtvolumen die Kredite zur Stützung des Finanzsektors bis heute in Deutschland haben und wie hoch die bisherige Tilgung und Zinszahlung dieser Kredite ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Ihr IFG-Antrag vom 05.03.2013 Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben gebeten, Ihnen vorab mitzuteilen, ob die Bea…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 05.03.2013
Datum
11. März 2013 17:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben gebeten, Ihnen vorab mitzuteilen, ob die Bearbeitung Ihres Antrages auf Informationszugang nach dem IFG gebührenpflichtig ist. Diesbezüglich weise ich auf Folgendes hin: Nach § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen Gebühren und Auslagen erhoben. Das gilt nicht für die Erteilung einfacher Auskünfte. Bei einer Herausgabe bzw. Teilherausgabe von Informationen können gemäß § 10 IFG. i. V. m. Anl. Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 zu § 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) Gebühren von 30 bis 500 Euro für das Heraussuchen der Unterlagen und die Abstimmung im Haus sowie ggf. mit anderen Stellen, die Antragsprüfung, ggf. vorzunehmende Schwärzungen sowie die Bescheiderstellung zuzüglich der Auslagen anfallen. In welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Wenn Sie im Hinblick auf diese Auskunft Ihren Antrag zurückziehen möchten, teilen Sie uns das zur Vermeidung von Kosten bitte möglichst schnell mit. Ihr Antrag wird hier bearbeitet unter dem Aktenzeichen: V B 5 – O 1319/13/10029; Ansprechpartner ist Frau Dr. Strecker (Telefon: 030/2242 – 4723). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag S. Kreikenbaum Susan Kreikenbaum ______________________________ Referat V B 5 - Informationsfreiheitsgesetz - Bundesministerium der Finanzen Leipziger Straße 126, 10117 Berlin (3.2.24A) Telefon: 030 2242-1883 Fax: 030 2242-88 1883 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: http://www.bundesfinanzministerium.de<http://www.bundesfinanzministerium.de/>

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AW: Ihr IFG-Antrag vom 05.03.2013 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung. Ich gehe da…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 05.03.2013
Datum
11. März 2013 18:02
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung. Ich gehe davon aus, daß meine Anfrage als einfache Auskunft zu werten ist und ohne eine Gebührenerhebung beantwortet werden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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