Sehr geehrte<Information-entfernt>
Sie haben mit Nachricht vom 22. April 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30361) eine Anfrage nach § 1
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
Sterbefallzahlen in Italien für die Jahre 2015 - 2020 (wenn möglich bis 15. April 2020) nach Monaten.
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit:
Im Rahmen der amtlichen europäischen Statistik finden Sie die Sterbefälle Italiens nach Monaten bis einschließlich Juni 2019 unter folgendem Link in der Onlinedatenbank von Eurostat, dem Statistischen
Amt der Europäischen Union:
https://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nu…
Hierzu einige Hinweise:
*Tabellengestaltung*
Mit Hilfe des Symbols "+" können Sie die angezeigte Tabelle anpassen. Treffen Sie Ihre Auswahl für die verfügbaren Indikatoren (GEO, TIME etc.) und bestätigen Sie mit "Aktualisieren". Durch "Herunterladen" speichern Sie die Tabelle. Die Auswahl "Komplette Datenextraktion" sichert bei mehrdimensionalen Tabellen die Übertragung aller gewählten Variablen. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter "Demo".
*Anmerkungen*
Für methodische Erläuterungen (Metadaten) nutzen Sie das blaue "M" im Tabellenauswahlfenster. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Einleitungsseiten zu jeder Statistik und in "Statistics Explained", der Enzyklopädie der europäischen Statistik:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/statis…
Unter folgendem Link finden Sie auf unserer Website "Europa in Zahlen" detaillierte und aktuelle Angaben zu den Sterbefällen im europäischen Ländervergleich.:
https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema…
Für aktuellere Sterbedaten empfehlen wir Ihnen, direkt in den nationalen amtlichen Statistiken Italiens zu recherchieren:
https://www.istat.it/en/
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der
Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende
Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen