Geschäftsanweisung über den Täglichen Dienst der Abschnitte im Berliner Modell

Anfrage an: Polizei Berlin

Guten Tag,

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

GA PPr Stab Nr. 9/2010 über den Täglichen Dienst der Abschnitte im Berliner Modell in der neuesten Version.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft gemäß §1 (1) VwVfG Bln i.V.m. §28 (1) VwVfG zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichsten Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheit…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsanweisung über den Täglichen Dienst der Abschnitte im Berliner Modell [#292710]
Datum
18. November 2023 23:16
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Bitte senden Sie mir Folgendes zu: GA PPr Stab Nr. 9/2010 über den Täglichen Dienst der Abschnitte im Berliner Modell in der neuesten Version. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft gemäß §1 (1) VwVfG Bln i.V.m. §28 (1) VwVfG zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichsten Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292710/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizei Berlin
Ablehnender Bescheid, weil die GA nicht mehr im Aktenbestand ist.
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Ablehnender Bescheid, weil die GA nicht mehr im Aktenbestand ist.