Geschäftsordnung des 50. Studierendenparlaments

leider wurde, trotz mehrfacher Bitte, immer noch nicht die aktuelle Geschäftsordnung des 50. Studierendenparlaments hochgeladen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: le…
An AStA der Universität Siegen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsordnung des 50. Studierendenparlaments [#298621]
Datum
28. Januar 2024 21:22
An
AStA der Universität Siegen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
leider wurde, trotz mehrfacher Bitte, immer noch nicht die aktuelle Geschäftsordnung des 50. Studierendenparlaments hochgeladen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298621/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

AStA der Universität Siegen
Hallo << Antragsteller:in >> Falls Du die gestrige StuPa-Sitzung verfolgt hast, wirst Du vielleicht …
Von
AStA der Universität Siegen
Betreff
AW: Geschäftsordnung des 50. Studierendenparlaments [#298621]
Datum
31. Januar 2024 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo << Antragsteller:in >> Falls Du die gestrige StuPa-Sitzung verfolgt hast, wirst Du vielleicht mitbekommen haben, dass ein*e Vertreter*in des AStA beim Präsidium des 50. Studierendenparlaments die Geschäftsordnung desselben erfragt hat. Daraufhin wurde zugesichert, dass sie schnellstmöglich übermittelt und zur Verfügung gestellt wird. Das war auch von der Seite des AStAs nicht das erste Mal, dass wir die Veröffentlichung der StuPa-GO erfragen mussten. Warum uns als AStA diese Mail erreicht, ist uns jedoch nicht klar, da die Veröffentlichung der Geschäftsordnung des StuPas Sache des StuPa-Präsidiums ist und nicht die des AStAs. Ebenso erschließt sich uns nicht, warum Du diese Anfrage über "Frag den Staat" formulierst, statt eine ganz normale Anfrage über Deine studentische Mail-Adresse zu schreiben. Aber seis drum, trotzdem ist es logischerweise auch uns als AStA ein Anliegen, dass wir durch eine Veröffentlichung Zugang zur GO bekommen, da sie uns wie gesagt ebenfalls nicht vorliegt. Ich hoffe, dass sich dieses leidliche Thema in wenigen Tagen erledigt haben wird. Wir als AStA, und ich glaube auch das StuPa-Präsidium und die Mandatstragenden würden sich freuen, Dich in einer der zukünftigen StuPa-Sitzungen begrüßen zu können. Liebe << Antragsteller:in >>