Geschäftsordnung für die Finanzämter

Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung für die Finanzämter.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsordnung für die Finanzämter [#296778]
Datum
10. Januar 2024 11:40
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung für die Finanzämter.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296778/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag ist hier - im für Akteneinsichtsverfahren zuständigen Ref…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
AIG-Antrag - Geschäftsordnung für die Finanzämter; Ihre E-Mail vom 10. Januar 2024
Datum
11. Januar 2024 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag ist hier - im für Akteneinsichtsverfahren zuständigen Referat 11 - eingegangen. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 7 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) ist grundsätzlich über einen Akteneinsichtsantrag innerhalb eines Monats zu bescheiden. Ihr Antrag wird derzeit geprüft und zeitnah beschieden werden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), dem Umweltinformationsgesetz des Landes B…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
WG: Geschäftsordnung für die Finanzämter [#296778]
Datum
15. Januar 2024 09:51
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), dem Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg und dem Verbraucherinformationsgesetz auf Übersendung der Geschäftsordnung für die Finanzämter in der aktuellen Fassung hier: Ihre E-Mail vom 10. Januar 2024 Zwischennachricht vom 11. Januar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem o. g. genannten Antrag darf ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen begehrte Information aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden kann (§ 6 Absatz 4 2. Alternative AIG). Die Geschäftsordnung für die Finanzämter in der aktuellen Fassung ist unter dem Link https://sis-verlag.de/archiv/andere-sonstige-steuerarten/verwaltungsanweisungen/3624-gleich-lautende-erlasse-zur-neufassung-der-geschaeftsordnung-fuer-die-finanzaemter-fago einsehbar oder per Internetrecherche unter dem Stichwort "FAGO2020" abrufbar. Ergänzend zu den Bestimmungen der FAGO 2020 gilt gemäß Abschnitt 5.3 FAGO Folgendes: Abschnitt 4.1 FAGO „Zeichnung“: Es zeichnet abschließend: • die Amtsleitung ohne Zusatz, • die ständige Vertretung der Amtsleitung „In Vertretung“ (i. V.), • die übrigen Zeichnungsberechtigten „Im Auftrag“ (i. A.). Mit freundlichen Grüßen