Geschäftsordnung, Liste der Zusammensetzung und Protokolle des Landesausschuss Rettungsdienst

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im Rahmen des Verfahrens vor dem VGH Mannheim hat das Land Baden-Württemberg vorgetragen, dass jeder Bürger einen Anspruch auf Übersendung der Ergebnisprotokolle des Landesausschusses für den Rettungsdienst hat. Des Weiteren hat man die Geschäftsordnung des LARD vorgelegt, die ebenfalls die öffentliche Zugänglichkeit der Ergebnisprotokolle regelt.

Deshalb bitte ich Sie:
1. Übersendung der aktuellen Geschäftsordnung des Landesausschuss für den Rettungsdienst.
2. Übersendung der aktuellen Zusammensetzung mit Name, Funktion der Person für den Landesausschusses für den Rettungsdienst
3. Übersendung der vollständigen Protokolle es Landesausschusses für den Rettungsdienst der Jahre 2018 bis heute.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2023
  • Frist
    6. Oktober 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen des Verfahrens vor dem V…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsordnung, Liste der Zusammensetzung und Protokolle des Landesausschuss Rettungsdienst [#287580]
Datum
4. September 2023 10:46
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen des Verfahrens vor dem VGH Mannheim hat das Land Baden-Württemberg vorgetragen, dass jeder Bürger einen Anspruch auf Übersendung der Ergebnisprotokolle des Landesausschusses für den Rettungsdienst hat. Des Weiteren hat man die Geschäftsordnung des LARD vorgelegt, die ebenfalls die öffentliche Zugänglichkeit der Ergebnisprotokolle regelt. Deshalb bitte ich Sie: 1. Übersendung der aktuellen Geschäftsordnung des Landesausschuss für den Rettungsdienst. 2. Übersendung der aktuellen Zusammensetzung mit Name, Funktion der Person für den Landesausschusses für den Rettungsdienst 3. Übersendung der vollständigen Protokolle es Landesausschusses für den Rettungsdienst der Jahre 2018 bis heute. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287580/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-41/80 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage vom 4. September 2023 ha…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Geschäftsordnung, Liste der Zusammensetzung und Protokolle des Landesausschuss Rettungsdienst [#287580]
Datum
5. September 2023 13:25
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-41/80 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage vom 4. September 2023 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM6-5461-475/64 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 04.09.2023 auf Zugang zu den Ergebn…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: EXTERN: Geschäftsordnung, Liste der Zusammensetzung und Protokolle des Landesausschuss Rettungsdienst [#287580]
Datum
7. September 2023 10:06
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM6-5461-475/64 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 04.09.2023 auf Zugang zu den Ergebnisprotokollen des Landesausschusses für den Rettungsdienst, der Geschäftsordnung des selber und seiner aktuellen Zusammensetzung liegt uns vor. In der Mitgliederliste sind personenbezogene Daten im Sinne von § 8 LIFG enthalten. Daher müssen wir die betroffenen Personen nach § 8 Abs. 1 LIFG anhören, bevor wir über den Antrag auf Informationszugang entscheiden können. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie daher gemäß § 7 Abs. 7 LIFG darüber, dass wir diese Anhörung durchführen, und daher die Antragsbearbeitung nicht innerhalb der Monatsfrist möglich ist. Denn die beteiligten Dritten haben ihrerseits gemäß § 8 Abs. 1 LIFG einen Monat Zeit über ihre Einwilligung zu entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich darf möchte zu der von Ihnen beabsichtigten Anhörung nach § 8 Abs. 1 LIFG wie …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: EXTERN: Geschäftsordnung, Liste der Zusammensetzung und Protokolle des Landesausschuss Rettungsdienst [#287580]
Datum
7. September 2023 11:06
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich darf möchte zu der von Ihnen beabsichtigten Anhörung nach § 8 Abs. 1 LIFG wie folgt Stellung nehmen: Versagt werden darf der angefragte Informationszugang jeweils nur insoweit, als die Informationen schützenswert sind. Dies ist der Fall, wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf das jeweilige Schutzgut haben könnte. Die Ausnahmetatbestände sind eng auszulegen und müssen von der informationspflichtigen Stelle für den konkreten Fall geprüft und substantiiert dargelegt werden. Vorliegend könnte der Schutz personenbezogener Daten der Ausschussmitglieder dem Informationszugang entgegenstehen, § 5 Abs. 1 LIFG. Der Zugang zu personenbezogenen Daten ist zu gewähren, soweit und solange die betroffene Person im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 eingewilligt hat oder das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe das schutzwürdige Interesse am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Bei der Abwägung ist zu beachten, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schranken dort findet, wo es nicht um den „letzten unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung“ geht (Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, statt aller BVerfGE 80, 363, 373 f.). Meiner Ansicht nach überwiegt im vorliegenden Fall das öffentliche Informa- tionsinteresse das geschützte Interesse der betroffenen Mitglieder des Bereichsausschusses am Ausschluss des Informationszugangs. Ich gehe davon aus, dass der Zugang zu den Namen und Organisationen der Mitglieder des Landesausschuss sowie der Inhalt der Sitzungsprotokolle keinen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen darstellen. Die Informationen betreffen das berufliche Umfeld und sind daher der Sozialsphäre der Betroffenen zuzuordnen, welche von vornherein weniger schützenswert ist als etwa die Privat- und Intimsphäre (hierzu Schoch, IFG, § 5 Rn. 45 m.w.N.). Betroffen sind Personen, die in der Regel in beruflich herausgehobener Stellung zu finden ist, daher als Geschäftsführer, Leitende Ministerialbeamte, sowieso aufgrund ihrer Funktion mindestens in der Fachöffentlichkeit stehen. Darüber hinaus sind meiner Ansicht nach keine gravierenden Nachteile oder Missbrauchsrisiken für die betroffenen Personen absehbar, die bei einer Offenlegung der Informationen entstehen könnten. Das Interesse der Betroffenen am Ausschluss des Informationszugangs ist daher nach unserer Einschätzung als eher gering zu bewerten. Das öffentliche Informationsinteresse kann demgegenüber als hoch eingestuft werden. Denn Informationen über die Besetzung von (Aufsichts-)Gremien können dazu geeignet sein, Personalentscheidungen und Berufungsverfahren transparenter zu machen und im Einzelfall sogar Missstände aufzudecken. Dies gilt insbesondere für den Bereich des Rettungsdienstes, welcher auch seit der durch das Urteil des VGH Mannheim (Az. 6 S 2249/229) und der seither beginnenden Diskussion um Änderungen im Landesrettungsdienstgesetz, eine hohe gesellschaftliche Relevanz innehat und demnach besonders im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit steht. Damit geht auch eine gewisse öffentliche Exponiertheit der Mitglieder des Landesausschuss einher, welche durch ihre Entsendung in den Ausschuss und die damit verbundene Übernahme einer öffentlichen Kontroll-, Planungs-und Beratungsfunktion entsteht. Soweit ich informiert bin, hat das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Verfahrens vor dem VGH Mannheim im Übrigen vorgetragen, dass jeder Bürger einen Anspruch auf Übersendung der Ergebnisprotokolle des Landesausschusses für den Rettungsdienst hat. Des Weiteren hat man die Geschäftsordnung des Landesausschusses für den Rettungsdienst vorgelegt, die ebenfalls die öffentliche Zugänglichkeit der Ergebnisprotokolle regelt. Üblicherweise würde sich ja auch die Liste der Zusammensetzung aus dem Protokoll ergeben, da ja in der Regel bei Protokollen aufgeführt wird, wer anwesend, entschuldigt oder vertreten ist. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Mitglieder:innen des Landesausschusses für den Rettungsdienst kein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs vortragen können, oder das eine solche Abfrage bereits in der Vergangenheit geschehen ist. Daher bitte ich sie - auch im Sinne der Arbeitsvereinfachung Ihrer Seite - zu prüfen ob ein aufwändiges Verfahren nach § 8 Abs. 1 LIFG überhaupt notwendig ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen. Ihr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287580/
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Ausführungen zum Erfordernis eines Anhörungsverfahr…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: EXTERN: AW: WG: EXTERN: Geschäftsordnung, Liste der Zusammensetzung und Protokolle des Landesausschuss Rettungsdienst [#287580]
Datum
8. September 2023 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Ausführungen zum Erfordernis eines Anhörungsverfahrens nach § 8 Absatz 1 LIFG. Da es sich um ein zwingendes Anhörungsverfahren handelt, sehen wir keine Möglichkeit auf dieses zu verzichten. Die von Ihnen angesprochene Abwägung nach § 5 LIFG erfolgt erst nach der Anhörung der Betroffenen. Sofern Sie von der Zusendung einer namentlichen Mitgliederliste absehen möchten, kann die Rückmeldung unsererseits innerhalb einer kürzeren Frist erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: EXTERN: AW: WG: EXTERN: Geschäftsordnung, Liste der Zusammensetzung und Protokolle des Landesausschuss Rettungsdienst [#287580]
Datum
26. Oktober 2023 07:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz - Herausgabe der Geschäftsordnung, der Mitgliederliste und von P…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz - Herausgabe der Geschäftsordnung, der Mitgliederliste und von Protokollen des Landesausschusses für den Rettungsdienst Baden-Württemberg
Datum
6. Dezember 2023 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Größe der Dateien erhalten Sie zwei Mails. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz - Herausgabe der Geschäftsordnung, der Mitgliederliste und von P…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz - Herausgabe der Geschäftsordnung, der Mitgliederliste und von Protokollen des Landesausschusses für den Rettungsdienst Baden-Württemberg
Datum
6. Dezember 2023 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Protokolle, Zusammensetzung, Geschäftsordnungen des des Landesausschuss Rettungsdienst
Nicht-öffentliche Anhänge:
180918-protokoll-lard-180628.pdf
496,9 KB
181218-protokoll-lard-181127.pdf
247,4 KB
190701-protokoll-75-lard-190605.pdf
398,7 KB
191202-protokoll-76-lard-191128.pdf
406,6 KB
1-sqr-bw-lard-20190605.pdf
1,3 MB
210622-protokoll-77-lard-201203-final-docx.pdf
530,0 KB
210824-protokoll-78-lard-20210622-docx.pdf
507,3 KB
220117-an-lard-protokoll-final-79-lard-20211012.pdf
114,2 KB
220628-gesch-ftsordnung-lard.pdf
119,1 KB
220915-an-lard-protokoll-final-80-lard-20220628-docx.pdf
176,5 KB
221206-mitgliederliste-lard.pdf
41,2 KB
230123-protokoll-81-lard-20221208-docx.pdf
519,3 KB
230713-protokoll-82-lard-20230704-docx-2.pdf
501,2 KB
anl-1-sqr-bw-pr-sentation-lard-20221208.pdf
979,4 KB
anl-2-top-3-bericht-der-selbstverwaltung.pdf
3,7 MB
anl-3-top-7-eckpunkte-landesgutachten-stand-02-12-2-docx.pdf
564,3 KB
Protokolle, Zusammensetzung, Geschäftsordnungen des des Landesausschuss Rettungsdienst
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
zweiter Teil der Antwort des Innenministerium
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
zweiter Teil der Antwort des Innenministerium
Datum
6. Dezember 2023
Status
<< Anfragesteller:in >>
AW: zweiter Teil der Antwort des Innenministerium [#287580] Guten Tag, vielen Dank für die Übersendung der Daten.…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: zweiter Teil der Antwort des Innenministerium [#287580]
Datum
15. Dezember 2023 13:59
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Übersendung der Daten. Wie sie vielleicht wissen, habe ich ähnliche LIFG Anfragen auch an die örtlichen Bereichsauschüsse gestellt. Diese gehen sehr unterschiedlich damit um, während eine Reihe die Daten ohne Probleme übersendet, tun sich andere sehr schwer damit. Was mich angesichts der bereits 2018 im LARD besprochenen Verpflichtung, etwas verwundert. Haben sie eine Liste aller Bereichsausschüsse und ihrer Kontaktdaten? Wenn sie möchten, kann ich diese Frage auch als eine LiFG Anfrage stellen. Ihnen vielen Dank für ihre Bemühungen und frohe Feiertage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287580/

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
WG: EXTERN: AW: zweiter Teil der Antwort des Innenministerium [#287580] Sehr << Antragsteller:in >> e…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: EXTERN: AW: zweiter Teil der Antwort des Innenministerium [#287580]
Datum
22. Dezember 2023 11:13
Status
Sehr << Antragsteller:in >> eine Übersicht aller Bereichsausschüsse und deren Kontaktdaten liegt uns leider nicht vor. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir Ihrem Anliegen nicht nachkommen können. Mit freundlichen Grüßen