Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Enzkreis

Anfrage an: Landratsamt Enzkreis

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Übersendung der aktuellen Geschäftsordnung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst.
2. Übersendung der aktuellen Zusammensetzung mit Name, Funktion der Person für den Bereichsschusses für den Rettungsdienst
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten sie ein Verfahren nach § 8 Abs. 1 LIFG durchführen wollen, so wäre dies sicherlich innerhalb einer Frist von sechs Wochen durchführbar.
Bitte beachten Sie: Die angefragten Informationen unterliegen nach Rechtsauffassung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz, des Innenministeriums und des Regierungspräsidiums Freiburg der Sozialsphäre. Es ist daher davon auszugehen, dass der Zugang zu Namen und Organisationen der Mitglieder des Bereichsausschusses sowie zu den Protokollen der Bereichsausschusssitzungen keinen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen darstelle.
Die Information betreffen das berufliche Umfeld der Mitglieder und somit deren Sozialsphäre betreffen, die weniger schützenswert sei als die Privat- oder Intimsphäre.
Hingegen ist das öffentliche Informationsinteresse hier als hoch einzuschätzen, zumal der Bereichsausschuss als öffentlicher Ausschuss für den im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehenden Rettungsdienst die Verantwortung trägt und durch den Informationszugang entsprechende Transparenz hergestellt werden kann.
Da alle Bürgerinnen und Bürger potentielle Notfallpatienten sind (vgl.VGH BW, a.a.O.), ist es auch bei einem Gremium von gewichtigem öffentlichem Interesse, welche Personen diese maßgeblichen Entscheidungen im jeweiligen Rettungsbereich treffen bzw. zu verantworten haben.
Sollten sie den Zugang zur Gesamtheit oder Teilen dieser Informationen widersprechen, so ist ein förmlicher Bescheid notwendig, der sich an die üblichen Vorschriften für Form und Inhalt hält. Darin sind auch die Ablehnungsgründe detailliert darzulegen, eine lediglich kursorische Antwort genügt nicht.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich jedoch meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Der mögliche Arbeitsaufwand besteht aus heraussuchen und Weitergabe der Dokumente per Email und sollte von einer Verwaltungskraft in weniger als 30 min zu erledigen sein. Für den Zeitansatz und daraus resultierenden Kostensatz ist maßgeblich, wie eine Behörde diese Aufgabe erledigen würde, die sich ordnungs- und zeitgemäßer Aktenführung bedient.
Die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach LIFG ist üblicher und normaler Bestandteil der Aufgaben von Behörden.
Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG. Der Bereichsausschuss ist ein Gremium, das im Rahmen der ihm nach § 2 RDG vom Land übertragenen Trägerschaft und Durchführung als maßgebliches Organisations-und Planungsorgan für den Rettungsdienst im jeweiligen Rettungsdienstbereich öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (vgl. hierzu PdK Baden-Württemberg - Kommentar zum Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg, §§ 2 und 5).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten, einer darüber hinaus gehenden Weitergabe meiner Daten oder dieser Anfrage widerspreche ich ausdrücklich.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    2. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Übersendung der aktuellen Geschäftsordnung de…
An Landratsamt Enzkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Enzkreis [#291517]
Datum
2. November 2023 08:08
An
Landratsamt Enzkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Übersendung der aktuellen Geschäftsordnung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst. 2. Übersendung der aktuellen Zusammensetzung mit Name, Funktion der Person für den Bereichsschusses für den Rettungsdienst Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten sie ein Verfahren nach § 8 Abs. 1 LIFG durchführen wollen, so wäre dies sicherlich innerhalb einer Frist von sechs Wochen durchführbar. Bitte beachten Sie: Die angefragten Informationen unterliegen nach Rechtsauffassung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz, des Innenministeriums und des Regierungspräsidiums Freiburg der Sozialsphäre. Es ist daher davon auszugehen, dass der Zugang zu Namen und Organisationen der Mitglieder des Bereichsausschusses sowie zu den Protokollen der Bereichsausschusssitzungen keinen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen darstelle. Die Information betreffen das berufliche Umfeld der Mitglieder und somit deren Sozialsphäre betreffen, die weniger schützenswert sei als die Privat- oder Intimsphäre. Hingegen ist das öffentliche Informationsinteresse hier als hoch einzuschätzen, zumal der Bereichsausschuss als öffentlicher Ausschuss für den im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehenden Rettungsdienst die Verantwortung trägt und durch den Informationszugang entsprechende Transparenz hergestellt werden kann. Da alle Bürgerinnen und Bürger potentielle Notfallpatienten sind (vgl.VGH BW, a.a.O.), ist es auch bei einem Gremium von gewichtigem öffentlichem Interesse, welche Personen diese maßgeblichen Entscheidungen im jeweiligen Rettungsbereich treffen bzw. zu verantworten haben. Sollten sie den Zugang zur Gesamtheit oder Teilen dieser Informationen widersprechen, so ist ein förmlicher Bescheid notwendig, der sich an die üblichen Vorschriften für Form und Inhalt hält. Darin sind auch die Ablehnungsgründe detailliert darzulegen, eine lediglich kursorische Antwort genügt nicht. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich jedoch meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Der mögliche Arbeitsaufwand besteht aus heraussuchen und Weitergabe der Dokumente per Email und sollte von einer Verwaltungskraft in weniger als 30 min zu erledigen sein. Für den Zeitansatz und daraus resultierenden Kostensatz ist maßgeblich, wie eine Behörde diese Aufgabe erledigen würde, die sich ordnungs- und zeitgemäßer Aktenführung bedient. Die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach LIFG ist üblicher und normaler Bestandteil der Aufgaben von Behörden. Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG. Der Bereichsausschuss ist ein Gremium, das im Rahmen der ihm nach § 2 RDG vom Land übertragenen Trägerschaft und Durchführung als maßgebliches Organisations-und Planungsorgan für den Rettungsdienst im jeweiligen Rettungsdienstbereich öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (vgl. hierzu PdK Baden-Württemberg - Kommentar zum Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg, §§ 2 und 5). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten, einer darüber hinaus gehenden Weitergabe meiner Daten oder dieser Anfrage widerspreche ich ausdrücklich. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291517/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Enzkreis
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Die Rechtsaufsicht für den RD-Bereich Stadt…
Von
Landratsamt Enzkreis
Betreff
WG: Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Enzkreis [#291517]
Datum
7. November 2023 11:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Die Rechtsaufsicht für den RD-Bereich Stadt Pforzheim und Enzkreis ist bei der Stadt Pforzheim im Rechtsamt angesiedelt. Ihre Mail habe ich zuständigkeitshalber dorthin weitergeleitet. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den…
An Landratsamt Enzkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Enzkreis [#291517]
Datum
9. Dezember 2023 09:01
An
Landratsamt Enzkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Enzkreis“ vom 02.11.2023 (#291517) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt Enzkreis
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Wir hatten Ihnen bereits bei Ihrer ersten …
Von
Landratsamt Enzkreis
Betreff
Antwort: AW: WG: Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Enzkreis [#291517]
Datum
12. Dezember 2023 23:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Wir hatten Ihnen bereits bei Ihrer ersten Anfrage mitgeteilt, dass wir nicht zuständig sind. Bitte wenden Sie sich in Angelegenheiten des Bereichsausschusses für den RD-Bereich Stadt Pforzheim und Enzkreis an die Stadt Pforzheim, Rechtsamt (Rechtsaufsichtsbehörde) oder an das Deutsche Rote Kreuz Pforzheim-Enzkreis (Geschäftsstelle BA). Freundliche Grüße
Landratsamt Schwäbisch Hall
AW: Informationsverlangen gegenüber dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Enzkreis und Stadt Pforzhe…
Von
Landratsamt Schwäbisch Hall
Betreff
AW: Informationsverlangen gegenüber dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Enzkreis und Stadt Pforzheim
Datum
15. Dezember 2023 16:52
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
geschftsordnungbereichsausschussaktuell09-2020.pdf
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Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang die beiden Dokumente, die mit der mail vom 24.11.2023 an Sie versandt wurden. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Schwäbisch Hall
Informationsverlangen gegenüber dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Enzkreis und Stadt Pforzheim S…
Von
Landratsamt Schwäbisch Hall
Betreff
Informationsverlangen gegenüber dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Enzkreis und Stadt Pforzheim
Datum
4. Januar 2024 10:06
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
stimmberechtigteundberatendemitgliederdesbazugestimmt.pdf
178,5 KB
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Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersenden wir Ihnen, wie gewünscht, die Liste der Mitglieder des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst Enzkreis und Stadt Pforzheim mit den entsendenden Institutionen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben wir dem Wunsch eines Mitglieds entsprochen und den Namen geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Schwäbisch Hall
Informationsverlangen gegenüber dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Enzkreis und Stadt Pforzheim S…
Von
Landratsamt Schwäbisch Hall
Betreff
Informationsverlangen gegenüber dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Enzkreis und Stadt Pforzheim
Datum
11. Januar 2024 13:36
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> wir bitten um Ihr Verständnis, dass der Bereichsausschuss erst den Ausgang von Rechtsmitteln des betroffenen Mitglieds abwarten muss, bevor Daten ohne Schwärzung übermittelt werden können. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, würden wir wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Schwäbisch Hall
Informationsverlangen gegenüber dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Enzkreis und Stadt Pforzheim -…
Von
Landratsamt Schwäbisch Hall
Betreff
Informationsverlangen gegenüber dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Enzkreis und Stadt Pforzheim - Widerspruch eines Mitglieds
Datum
11. April 2024 12:35
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> der Widerspruch unseres Mitglieds gegen die Herausgabe seines Namens und der Entsendeorganisation liegt aktuell bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Bescheidung. Die Dauer bis zu einer Entscheidung kann seitens des Bereichsausschusses nicht abgeschätzt werden. Mit freundlichen Grüßen