Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Übersendung der aktuellen Geschäftsordnung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst.
2. Übersendung der aktuellen Zusammensetzung mit Name, Funktion der Person für den Bereichsschusses für den Rettungsdienst
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten sie ein Verfahren nach § 8 Abs. 1 LIFG durchführen wollen, so wäre dies sicherlich innerhalb einer Frist von sechs Wochen durchführbar.
Bitte beachten Sie: Die angefragten Informationen unterliegen nach Rechtsauffassung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz, des Innenministeriums und des Regierungspräsidiums Freiburg der Sozialsphäre. Es ist daher davon auszugehen, dass der Zugang zu Namen und Organisationen der Mitglieder des Bereichsausschusses sowie zu den Protokollen der Bereichsausschusssitzungen keinen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen darstelle.

Die Information betreffen das berufliche Umfeld der Mitglieder und somit deren Sozialsphäre betreffen, die weniger schützenswert sei als die Privat- oder Intimsphäre.

Hingegen ist das öffentliche Informationsinteresse hier als hoch einzuschätzen, zumal der Bereichsausschuss als öffentlicher Ausschuss für den im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehenden Rettungsdienst die Verantwortung trägt und durch den Informationszugang entsprechende Transparenz hergestellt werden kann.

Da alle Bürgerinnen und Bürger potentielle Notfallpatienten sind (vgl.VGH BW, a.a.O.), ist es auch bei einem Gremium von gewichtigem öffentlichem Interesse, welche Personen diese maßgeblichen Entscheidungen im jeweiligen Rettungsbereich treffen bzw. zu verantworten haben.

Sollten sie den Zugang zur Gesamtheit oder Teilen dieser Informationen widersprechen, so ist ein förmlicher Bescheid notwendig, der sich an die üblichen Vorschriften für Form und Inhalt hält. Darin sind auch die Ablehnungsgründe detailliert darzulegen, eine lediglich kursorische Antwort genügt nicht.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich jedoch meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Der mögliche Arbeitsaufwand besteht aus heraussuchen und Weitergabe der Dokumente per Email und sollte von einer Verwaltungskraft in weniger als 30 min zu erledigen sein. Für den Zeitansatz und daraus resultierenden Kostensatz ist maßgeblich, wie eine Behörde diese Aufgabe erledigen würde, die sich ordnungs- und zeitgemäßer Aktenführung bedient.
Die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach LIFG ist üblicher und normaler Bestandteil der Aufgaben von Behörden.

Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG. Der Bereichsausschuss ist ein Gremium, das im Rahmen der ihm nach § 2 RDG vom Land übertragenen Trägerschaft und Durchführung als maßgebliches Organisations- und Planungsorgan für den Rettungsdienst im jeweiligen Rettungsdienstbereich öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (vgl. hierzu PdK Baden-Württemberg - Kommentar zum Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg, §§ 2 und 5).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten, einer darüber hinaus gehenden Weitergabe meiner Daten oder dieser Anfrage widerspreche ich ausdrücklich.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Übersendung der aktuellen Geschäftsordnung de…
An Landratsamt Zollernalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich [#291481]
Datum
1. November 2023 22:07
An
Landratsamt Zollernalbkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Übersendung der aktuellen Geschäftsordnung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst. 2. Übersendung der aktuellen Zusammensetzung mit Name, Funktion der Person für den Bereichsschusses für den Rettungsdienst Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten sie ein Verfahren nach § 8 Abs. 1 LIFG durchführen wollen, so wäre dies sicherlich innerhalb einer Frist von sechs Wochen durchführbar. Bitte beachten Sie: Die angefragten Informationen unterliegen nach Rechtsauffassung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz, des Innenministeriums und des Regierungspräsidiums Freiburg der Sozialsphäre. Es ist daher davon auszugehen, dass der Zugang zu Namen und Organisationen der Mitglieder des Bereichsausschusses sowie zu den Protokollen der Bereichsausschusssitzungen keinen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen darstelle. Die Information betreffen das berufliche Umfeld der Mitglieder und somit deren Sozialsphäre betreffen, die weniger schützenswert sei als die Privat- oder Intimsphäre. Hingegen ist das öffentliche Informationsinteresse hier als hoch einzuschätzen, zumal der Bereichsausschuss als öffentlicher Ausschuss für den im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehenden Rettungsdienst die Verantwortung trägt und durch den Informationszugang entsprechende Transparenz hergestellt werden kann. Da alle Bürgerinnen und Bürger potentielle Notfallpatienten sind (vgl.VGH BW, a.a.O.), ist es auch bei einem Gremium von gewichtigem öffentlichem Interesse, welche Personen diese maßgeblichen Entscheidungen im jeweiligen Rettungsbereich treffen bzw. zu verantworten haben. Sollten sie den Zugang zur Gesamtheit oder Teilen dieser Informationen widersprechen, so ist ein förmlicher Bescheid notwendig, der sich an die üblichen Vorschriften für Form und Inhalt hält. Darin sind auch die Ablehnungsgründe detailliert darzulegen, eine lediglich kursorische Antwort genügt nicht. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich jedoch meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Der mögliche Arbeitsaufwand besteht aus heraussuchen und Weitergabe der Dokumente per Email und sollte von einer Verwaltungskraft in weniger als 30 min zu erledigen sein. Für den Zeitansatz und daraus resultierenden Kostensatz ist maßgeblich, wie eine Behörde diese Aufgabe erledigen würde, die sich ordnungs- und zeitgemäßer Aktenführung bedient. Die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach LIFG ist üblicher und normaler Bestandteil der Aufgaben von Behörden. Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG. Der Bereichsausschuss ist ein Gremium, das im Rahmen der ihm nach § 2 RDG vom Land übertragenen Trägerschaft und Durchführung als maßgebliches Organisations- und Planungsorgan für den Rettungsdienst im jeweiligen Rettungsdienstbereich öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (vgl. hierzu PdK Baden-Württemberg - Kommentar zum Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg, §§ 2 und 5). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten, einer darüber hinaus gehenden Weitergabe meiner Daten oder dieser Anfrage widerspreche ich ausdrücklich. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291481/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Zollernalbkreis
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 01.11.2023 an das Landratsamt, erhalten…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis
Betreff
WG: Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich [#291481]
Datum
8. Dezember 2023 09:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 01.11.2023 an das Landratsamt, erhalten Sie anbei eine Übersicht der Mitglieder unseres Bereichsausschusses sowie das Protokoll der letzten Sitzung. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit herzlichen Grüßen
Landratsamt Zollernalbkreis
Sehr << Antragsteller:in >> wie Sie selber feststellen ist informationspflichtige Stelle der Bereich…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis
Betreff
WG: Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich [#291481]
Datum
13. Dezember 2023 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wie Sie selber feststellen ist informationspflichtige Stelle der Bereichsausschuss. Das Landratsamt ist in diesem Bereichsausschuss "nur" mit beratender Stimme vertreten. Ansonsten bilden den Bereichsausschuss Vertreter aus Kostenträgern (Krankenkassen) und Leistungserbringern (Rettungsdienste). Sie müssen sich an diese wenden. Da Sie einer Datenweitergabe widerspricht, können wir Ihren Antrag auch nicht weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in der Anfrage steht: "Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bit…
An Landratsamt Zollernalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich [#291481]
Datum
13. Dezember 2023 19:10
An
Landratsamt Zollernalbkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in der Anfrage steht: "Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten, einer darüber hinaus gehenden Weitergabe meiner Daten oder dieser Anfrage widerspreche ich ausdrücklich." Daher sie dürfen ausschließlich an die zuständige Behörde, den Kreisbereichsausschuss weiterleiten und ich bitte sie hiermit das zu tun. Darüber hinaus bitte ich Sie durch das Rechtsamt des Kreises prüfen zu lassen, ob Sie nicht selbst auch Auskunftspflichtig sind. Dafür sprechen auch die Ausführungen des "LfDI BW, Praxisratgeber zum LIFG", 2021, S. 36 folgende: "Die Urheberschaft spielt keine Rolle. Informationen mit Ursprung außerhalb der informationspflichtigen Stellen – insbesondere etwa des Bundes, ausländischer Staaten, nationaler, inter- und supranationaler Organisationen – werden laut Gesetzesbegründung Bestandteil der amtlichen Informationen, wenn sie der informationspflichtigen Stelle dauerhaft zugehen, also nicht nur vorübergehend beigezogen werden." Da ich davon ausgehe, dass die Protokolle und die Mitgliederliste Informationen sind, die ihnen als Landratsamt, nicht nur in ihrer Rolle als Rechtsaufsicht dauerhaft zugehen, dürfte es auch einen Auskunftsanspruch an sie geben. Eine Beeinträchtigung ihrer Aufsichtstätigkeit ist dadurch nicht gegeben. mit freundlichen Grüßen Ihr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291481/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sie haben mir zwar das Protokoll übermittelt, in dem steht auch: "Top 5 – Neu…
An Landratsamt Zollernalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich [#291481]
Datum
13. Dezember 2023 19:16
An
Landratsamt Zollernalbkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sie haben mir zwar das Protokoll übermittelt, in dem steht auch: "Top 5 – Neufassung der Geschäftsordnung für den Bereichsausschuss des Rettungsdienstbereich Zollernalb Die in der letzten Bereichsausschusssitzung thematisierte Mustergeschäftsordnung wurde für den Rettungsdienstbereich Zollernalb überarbeitet und angepasst. Beschluss: Die neue Geschäftsordnung wird einstimmig beschlossen." Die eigentliche Geschäftsordnung ist jedoch nicht enhalten oder angefügt. Könnten Sie diese bitte noch übermitteln. Aus dem Protokoll ergeben sich für mich weitere Fragen. In TOP 9.2. Verteilung Ausfallliste Rettungsmittel, wird die Verteilung einer Ausfallliste angesprochen und allen zur Verfügung gestellt. Bitte übermitteln Sie mir diese auch. Im Protokoll steht auch: "Top 4 – Handlungsanweisung des IM für die Planung nach § 3 Absatz 3 und Absatz 4 RDG und die Ausübung der Rechtsaufsicht über die Bereichsausschüsse vor dem Hintergrund des Urteils des VGH Mannheim vom 5. Mai 2023 (6 S 2249/22)" Können sie mir bitte diese Handlungsanweisungen übermitteln? vielen Dank für ihre Bemühungen bereits im Vorraus. Ihr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291481/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Zollernalbkreis
Sehr << Antragsteller:in >> bitte haben Sie Verständnis, dass eine Herausgabe der gewünschten Daten a…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis
Betreff
AW: WG: Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich [#291481]
Datum
14. Dezember 2023 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte haben Sie Verständnis, dass eine Herausgabe der gewünschten Daten aufgrund von datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Bitte teilen Sie uns mit, auf Basis welcher Rechtsgrundlage Sie die gewünschten Dokumente benötigen. Mit herzlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Top 5 – Neufassung der Geschäftsordnung f…
An Landratsamt Zollernalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich [#291481]
Datum
14. Dezember 2023 20:01
An
Landratsamt Zollernalbkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Top 5 – Neufassung der Geschäftsordnung für den Bereichsausschuss des Rettungsdienstbereich Zollernalb Die in der letzten Bereichsausschusssitzung thematisierte Mustergeschäftsordnung wurde für den Rettungsdienstbereich Zollernalb überarbeitet und angepasst. Beschluss: Die neue Geschäftsordnung wird einstimmig beschlossen." Die eigentliche Geschäftsordnung ist jedoch nicht enhalten oder angefügt. Bitte übermitteln Sie mir daher die eigentliche Geschäftsordnung. In TOP 9.2. Verteilung Ausfallliste Rettungsmittel, wird die Verteilung einer Ausfallliste angesprochen und allen zur Verfügung gestellt. Bitte übermitteln Sie mir diese auch. "Top 4 – Handlungsanweisung des IM für die Planung nach § 3 Absatz 3 und Absatz 4 RDG und die Ausübung der Rechtsaufsicht über die Bereichsausschüsse vor dem Hintergrund des Urteils des VGH Mannheim vom 5. Mai 2023 (6 S 2249/22)" Bitte übermitteln Sie mir diese Handlungsanweisungen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten sie ein Verfahren nach § 8 Abs. 1 LIFG durchführen wollen, so wäre dies sicherlich innerhalb einer Frist von sechs Wochen durchführbar. Informationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Das öffentliche Informationsinteresse ist als hoch einzuschätzen, zumal der Bereichsausschuss als öffentlicher Ausschuss für den im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehenden Rettungsdienst die Verantwortung trägt und durch den Informationszugang entsprechende Transparenz hergestellt werden kann. Da alle Bürgerinnen und Bürger potentielle Notfallpatienten sind, ist es auch bei einem Gremium von gewichtigem öffentlichem Interesse, auf welcher Grundlage diese maßgeblichen Entscheidungen getroffen wurden. Sollten sie den Zugang zur Gesamtheit oder Teilen dieser Informationen widersprechen, so ist ein förmlicher Bescheid notwendig, der sich an die üblichen Vorschriften für Form und Inhalt hält. Darin sind auch die Ablehnungsgründe detailliert darzulegen, eine lediglich kursorische Antwort genügt nicht. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich jedoch meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Der mögliche Arbeitsaufwand besteht aus heraussuchen und Weitergabe der Dokumente per Email und sollte von einer Verwaltungskraft in weniger als 30 min zu erledigen sein. Für den Zeitansatz und daraus resultierenden Kostensatz ist maßgeblich, wie eine Behörde diese Aufgabe erledigen würde, die sich ordnungs- und zeitgemäßer Aktenführung bedient. Die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach LIFG ist üblicher und normaler Bestandteil der Aufgaben von Behörden. Der Bereichsausschuss ist ein Gremium, das im Rahmen der ihm nach § 2 RDG vom Land übertragenen Trägerschaft und Durchführung als maßgebliches Organisations- und Planungsorgan für den Rettungsdienst im jeweiligen Rettungsdienstbereich öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (vgl. hierzu PdK Baden-Württemberg - Kommentar zum Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg, §§ 2 und 5). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291481/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Zollernalbkreis
Sehr << Antragsteller:in >> wie aus dem Protokoll unserer letzten Bereichsausschusssitzung hervorgeht…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis
Betreff
AW: WG: Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich [#291481]
Datum
8. Januar 2024 10:38
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie aus dem Protokoll unserer letzten Bereichsausschusssitzung hervorgeht, haben wir die von Ihnen angeforderten Dokumente vom Regierungspräsidium erhalten bzw. dorthin versendet. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrer Anfrage an das Regierungspräsidium Tübingen zu wenden. Mit herzlichen Grüßen
Landratsamt Zollernalbkreis
Katja Winz - DRK Zollernalb e.V. möchte die Nachricht "WG: Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsa…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis
Betreff
Rückruf: WG: Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich [#291481]
Datum
8. Januar 2024 10:41
Status
Katja Winz - DRK Zollernalb e.V. möchte die Nachricht "WG: Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich [#291481]" zurückrufen.
Landratsamt Zollernalbkreis
Sehr << Antragsteller:in >> wie aus dem Protokoll unserer letzten Bereichsausschusssitzung hervorgeht…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis
Betreff
AW: WG: Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich [#291481]
Datum
8. Januar 2024 10:42
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie aus dem Protokoll unserer letzten Bereichsausschusssitzung hervorgeht, haben wir die von Ihnen angeforderten Dokumente vom Regierungspräsidium erhalten bzw. dorthin versendet. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrer Anfrage an das Regierungspräsidium Tübingen zu wenden. Mit herzlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> der Auskunftsanspruch besteht gegen Sie, als sachnächste Behörde, bi…
An Landratsamt Zollernalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich [#291481]
Datum
13. Januar 2024 10:37
An
Landratsamt Zollernalbkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> der Auskunftsanspruch besteht gegen Sie, als sachnächste Behörde, bitte übermitteln sie mir das Dokument. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291481/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>