Geschaeftsverteilungsplaene der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel

Anfrage an: Jobcenter Kreis Wesel

die Geschäftsverteilungspläne der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel für die Jahre 2014, 2015 und 2016 einschließlich der zwischenzeitlich geänderten Fassungen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. November 2016
  • Frist
    9. Dezember 2016
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Die Anfrage „Geschaeftsverteilungsplaene der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

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Gotthilf Kaus
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Geschäftsver…
An Jobcenter Kreis Wesel Details
Von
Gotthilf Kaus
Betreff
Geschaeftsverteilungsplaene der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel [#18985]
Datum
7. November 2016 16:03
An
Jobcenter Kreis Wesel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Geschäftsverteilungspläne der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel für die Jahre 2014, 2015 und 2016 einschließlich der zwischenzeitlich geänderten Fassungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gotthilf Kaus <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gotthilf Kaus << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus
Gotthilf Kaus
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschaeftsverteilungsplaene der gemeinsamen Ei…
An Jobcenter Kreis Wesel Details
Von
Gotthilf Kaus
Betreff
AW: Geschaeftsverteilungsplaene der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel [#18985]
Datum
9. Dezember 2016 08:01
An
Jobcenter Kreis Wesel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschaeftsverteilungsplaene der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel“ vom 07.11.2016 (#18985) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus Anfragenr: 18985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gotthilf Kaus << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gotthilf Kaus
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschaeftsverteilungsplaene der gemeinsamen Ei…
An Jobcenter Kreis Wesel Details
Von
Gotthilf Kaus
Betreff
AW: AW: Geschaeftsverteilungsplaene der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel [#18985]
Datum
9. Dezember 2016 08:09
An
Jobcenter Kreis Wesel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschaeftsverteilungsplaene der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel“ vom 07.11.2016 (#18985) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus Anfragenr: 18985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gotthilf Kaus << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gotthilf Kaus
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gotthilf Kaus
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geschaeftsverteilungsplaene der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel“ [#18985]
Datum
18. Dezember 2016 23:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18985 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Nichtreaktion auch nach über einem Monat ab der Antragstellung am 7. November 2016 und trotz der Erinnerung am 9. Dezember 2016 gegen die betreffenden Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes verstößt. Im Übrigen entspricht diese Verfahrensweise der Nichtreaktion auf Anträge auf Zur-Verfügung-Stellung der Geschäftsverteilungspläne der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel bei früheren Gelegenheiten insbesondere im Zusammenhang mit anderen Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren des Antragstellers. Des Weiteren gehe ich davon aus, dass es den als gesetzliche Vertreter der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel auftretenden Personen an der nötigen demokratischen Legitimation mangelt. Auch vor diesem Hintergrund ist es noch wichtiger zu erfahren, wer sonst noch nach den Geschäftsverteilungsplänen der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel befugt ist und war oder sich auch im Außenverhältnis dazu berufen fühlen durfte und darf, für die als Organ des Volkes tätige gemeinsame Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen und in Rechte und Grundrechte von Betroffenen einzugreifen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus Anfragenr: 18985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Kreis Wesel
Auskunftsersuchen nach dem IFG - Ihre Anfrage mit E-Mail vom 07. November 2016 Das Schreiben der gemeinsamen Einri…
Von
Jobcenter Kreis Wesel
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem IFG - Ihre Anfrage mit E-Mail vom 07. November 2016
Datum
19. Dezember 2016
Status
Warte auf Antwort
Das Schreiben der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel vom 19. Dezember 2016 ist schriftlich per Post am 20. Dezember 2016 beim Anfragesteller eingegangen. Die Entscheidungsformel lautet wie folgt: "Ihr Antrag auf Zugänglichmachung der Geschäftsverteilungspläne des Jobcenters Kreis Wesel für die Jahre 2014, 2015 und 2016 wird abgelehnt." Der Ablehnung des Antrages folgen auf drei Seiten die Begründung und die Rechtsbehelfsbelehrung. Unterzeichnet wurden das Ablehnungsschreiben von demjenigen Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel, der ansonsten auch als Datenschutzbeauftragter dieser Einrichtung auf der Internetpräsenz des Jobcenters Kreis Wesel angegeben wurde. In der Begründung wurde zudem darauf hingewiesen, dass ich als Betroffener die personenbezogenen Daten der für meine persönlichen Fälle zuständigen Bearbeiter bei den jeweiligen Dienststellen (Leistungsabteilung, Widerspruchsstelle und laut Telefonat auch die für die Arbeitsvermittlung zuständigen Stellen) anfragen könnte. Diese Daten seien dann aber selbstverständlich nicht zur allgemeinen Veröffentlichung bestimmt. (Anmerkung: In der Vergangenheit haben die vorgenannten Stellen entsprechende im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren stehende Anfragen nach Angaben aus den Geschäftsverteilungsplänen unbeachtet und unbearbeitet in den Verwaltungsvorgängen gelassen.) Dem Schreiben beigefügt wurden statt der gewünschten Geschäftsverteilungspläne die drei Organisationspläne oder Organigramme des Jobcenters Kreis Wesel für die Jahre 2014, 2015 und 2016 zur weiteren Verwendung. Diese Organigramme waren oder im aktuellen Fall sind auch im Internet veröffentlicht; die entsprechende Internetadresse lautet wie folgt: http://www.jobcenter-kreis-wesel.de/c1257fa8002d7ebc/files/organigramm_jc-kr-wes_2015-07.png/$file/organigramm_jc-kr-wes_2015-07.png?openelement Auf den Organigrammen ist jeweils ein Copyright-Zeichen zu Gunsten des Jobcenter Kreis Wesel angebracht worden. Auf telefonische Nachfrage, ob denn wenigstens das Ablehnungsschreiben bei FragDenStaat.de veröffentlicht werden könne, wurde dieser Absicht sowohl im eigenen Namen des betreffenden Mitarbeiters als auch für die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Mitarbeiters und in Bezug auf das gesamte Schreiben und seinen Inhalt ausdrücklich nicht zugestimmt. Das erhaltene Ablehnungsschreiben habe ich mittlerweile einscannen können und ohne Veröffentlichungsfreigabe hier hochgeladen. Ob das Ablehnungsschreiben an sich oder sein Inhalt dem Urheberrecht unterfällt oder aber auch ohne Zustimmung der absendenden Einrichtung oder Behörde veröffentlichungsfähig ist, lasse ich derzeit rechtlich überprüfen. Gegen den Ablehnungsbescheid kann ich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Aus den geführten Telefonaten habe ich den Schluss gezogen, dass es die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel auf eine rechtliche Klärung ankommen lassen möchte, um insbesondere aufgezeigt zu bekommen, ob und inwieweit die veröffentlichten Organisationspläne ausführlicher ausfallen könnten. Zusatzinformation: Am gleichen Tage erhielt ich ein weiteres Schreiben der Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel in Bezug auf eine leistungsrechtliche Angelegenheit und in Bezug auf die dabei geäußerten Befangenheitsbeschwerden und Bezug auf die darin geäußerten Verlangen nach Überlassung der Geschäftsverteilungspläne. Der vom Geschäftsführer zur Auskunftserteilung in der leistungsrechtlichen Angelegenheit ermächtigte Mitarbeiter war derselbe, der auch die Antwort auf die IFG-Anfrage unterzeichnete. Das Schreiben in der leistungsrechtlichen Angelegenheit enthielt einen ausdrücklichen Hinweis auf die via FragDenStaat.de gestellte Informationsanfrage und den dazu erlassenen rechtsmittelfähigen Bescheid. Der Anfragesteller Gotthilf Kaus
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IX-720-1/001 II#0176 Sehr geehrter H…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geschaeftsverteilungsplaene der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel“ [#18985]
Datum
21. Dezember 2016 13:01
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IX-720-1/001 II#0176 Sehr geehrter Herr Kaus, für Ihre E-Mail vom 18. Dezember 2016 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Jobcenter Kreis Wesel anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Gotthilf Kaus
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Angebot sich wegen meines Auskunftsersuchens / Anfrage #18985 …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gotthilf Kaus
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Geschaeftsverteilungsplaene der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel“ [#18985]
Datum
21. Dezember 2016 18:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Angebot sich wegen meines Auskunftsersuchens / Anfrage #18985 vermittelnd an die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel zu wenden. Allerdings ist mir bereits am 20.12.2016 die rechtsmittelfähige Ablehnung meines Auskunftsersuchens seitens der gemeinsamen Einrichtung per Post zugegangen. Die Abarbeitung dieses Ablehnungsbescheides hatte sich jetzt leider mit Ihrem Vermittlungsangebot überschnitten. Der Beauftragte der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel für Datenschutz und Informationsfreiheit hat sowohl in einem weiteren gleichzeitig eingetroffenen Schreiben in einem parallel laufenden leistungsrechtlichen Verfahren und bei telefonischen Kontakten ausdrücklich hervorgehoben, dass nicht nur die Geschäftsverteilungspläne mit den personenbezogenen Angaben der Mitarbeitenden nicht zur Verfügung gestellt werden sondern dass die schriftliche und postalische Beantwortung meiner Anfrage de im Gegensatz zur elektronischen Form via FragdenStaat.de gewählt wurde, weil sowohl der Beantworter der Anfrage als auch die gemeinsame Einrichtung es gerade nicht wünschen, dass die personenbezogenen Daten des Bearbeiters und die der gemeinsamen Einrichtung und auch ihre Antwort als solche auf der Plattform von FragdenStaat.de veröffentlicht wierden. Ich bitte Sie zunächst darum zu klären, ob und inwieweit der Ablehnungsbescheid bei FragdenStaat.de öffentlich gemacht werden kann. Im zweiten Schrift bitte ich Sie zu prüfen, ob und inwieweit die Ablehnung des Auskunftsersuchens im Einklang oder im Widerspruch zu Datenschutzrecht und Informationsfreiheitsanspruch steht. Von Ihrer Einschätzung würde ich es unter Umständen abhängig machen, den weiteren Rechtsweg zu beschreiten. Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus Anfragenr: 18985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gotthilf Kaus << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrte Herr Kaus, aufgrund der Weihnachtstage komme ich erst jetzt dazu Ihnen zu antworten. Bezüglich der …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage ?Geschaeftsverteilungsplaene der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel? [#18985]
Datum
11. Januar 2017 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Kaus, aufgrund der Weihnachtstage komme ich erst jetzt dazu Ihnen zu antworten. Bezüglich der Veröffentlichung des Ablehnungsbescheids verweise ich auf § 5 Abs. 1 UrhG. Für diese amtlichen Werke besteht kein urheberrechtlicher Schutz. Ich bitte jedoch bei der Veröffentlichung auf den Schutz der personenbezogenen Daten zu achten. Um den Vorgang besser beurteilen zu können, warte ich noch die Stellungnahme des Jobcenters ab. Auf dieser Basis werde ich dann über das weitere Vorgehen in Ihrem Fall entscheiden. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass die Widerspruchsfrist gegen den Ablehnungsbescheid nicht von der Anrufung der BfDI unterbrochen wird. Mit freundlichen Grüßen
Gotthilf Kaus
Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom 19.12.2017 in Bezug auf die IFG-Anfrage vom 07.12.2016 wegen Geschäft…
An Jobcenter Kreis Wesel Details
Von
Gotthilf Kaus
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom 19.12.2017 in Bezug auf die IFG-Anfrage vom 07.12.2016 wegen Geschäftsverteilungspläne der gE JC KW
Datum
19. Januar 2017
An
Jobcenter Kreis Wesel
Status
Gotthilf Kaus Moers, 19. Januar 2017 (Adresse entfernt) Telefon: (Telefonnummer entfernt) (Adresse entfernt) E-Mail: (E-Mail-Adresse entfernt) Gotthilf Kaus, (Adresse entfernt) Jobcenter Kreis Wesel – gemeinsame Einrichtung der Leistungsträger nach dem SGB II und zwar der Agentur für Arbeit Wesel und des Kreises Wesel und an die die gemeinsame Einrichtung bildenden Leistungsträger Interne Dienste – Zentraler Bereich Reeser Landstr. 61 46483 Wesel Telefax: 0281 9620 (Fax-Durchwahlnummer entfernt) – E-Mail: (E-Mail-Adresse entfernt) Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel vom 19. Dezember 2016 in Bezug auf das Auskunftsersuchen nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) in Gestalt meiner Anfrage mit E-Mail vom 07. November 2016 via FragDenStaat.de betreffs Geschäftsverteilungspläne der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel – Ihr Zeichen: 501-II-2081.8-IFG-(A)-01/2016 [Von der Angabe der BG-Nummer und der Stamm- oder Kundennummer wird hier abgesehen, da diese den dem Sozialdatenschutz unterliegenden Bereich der gemeinsamen Einrichtung im Verhältnis zum Antragsteller / Anfragesteller zuzurechnen sind und mit der IFG-Anfrage als solcher nichts zu tun haben.] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den oben im Betreff angegebenen Bescheid. Der Widerspruch richtet sich gegen die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel und in Ermangelung der mir gegenüber bisher nicht nachgewiesenen demokratischen Legitimation der gesetzlichen Vertreter der gemeinsamen Einrichtung oder vielmehr der als gesetzliche Vertreter auftretenden Personen auch gegen die die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Kreis Wesel bildenden Leistungsträger, die Agentur für Arbeit Wesel und den Kreis Wesel. Der Widerspruch erfolgt vorsorglich zur Fristwahrung. Die Begründung des Widerspruches erfolgt nach Abschluss der Vermittlungsbemühungen der dazu angerufenen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Insofern beantrage ich die Aussetzung des hiermit eingeleiteten Widerspruchsverfahrens bis einen Monat nach abschließender Mitteilung der Bundesbeauftragten an mich, damit ich deren Vermittlungsbemühungen in die Anhörung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens mit einfließen lassen kann. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Stellungnahme des Jobcenters Kreis Wesel Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Stellungnahme des Jobcenters Kreis Wesel
Datum
9. März 2017 16:19
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0176 Sehr geehrter Herr Kaus, ich habe nunmehr eine Stellungnahme des Jobcenters Kreis Wesel erhalten. In meinem heutigen Antwortschreiben habe ich die Behörde darauf hingewiesen, dass sich der Schutz der personenbezogenen Daten nicht über den gesamten Geschäftsverteilungsplan erstreckt, sondern nur die dort enthaltenen Daten der Mitarbeiter umfasst. Bezüglich des Umgangs mit den zu schützenden Mitarbeiterdaten habe ich das Jobcenter gebeten, sich erneut an Sie zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. August 2017 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen

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