Geschätzte Kosten für das Land Rheinland-Pfalz bei Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Immer wieder flammt die Diskussion über die Abschaffung der Wiederkehrenden/Einmaligen Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz auf.
Das Finanzministerium Rheinland-Pfalz hat die Kosten geschätzt, die jährlich für Straßenerneuerungsmaßnahmen vom Land aufgewendet müssten, wenn die Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz abgeschafft werden würden.
Ich möchte die Berechnung der letzten Schätzung erhalten.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Regierung Rheinland-Pfalz lehnt eine Abschaffung der Wiederkehrenden Beiträge für Straßenausbau ab. Dies jedoch ohne eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufzustellen.
In Hamburg und Bremen wurde eine solche Kosten-Nutzen-Rechnung erstellt: Tatsächlich sind die Erhebungskosten für die Wiederkehrenden Beiträge höher als die Einnahmen. Da niemand einen Verlust im Haushalt wollte, wurden die Wiederkehrenden Beiträge natürlich flugs abgeschafft.
In Rheinland-Pfalz wird an den Wiederkehrenden Beiträgen ohne jegliche Überprüfung ihrer Wirtschaftlichkeit festgehalten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. März 2024
  • Frist
    10. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Immer wieder flammt die Diskussion…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschätzte Kosten für das Land Rheinland-Pfalz bei Abschaffung der Straßenausbaubeiträge [#302480]
Datum
8. März 2024 13:37
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Immer wieder flammt die Diskussion über die Abschaffung der Wiederkehrenden/Einmaligen Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz auf. Das Finanzministerium Rheinland-Pfalz hat die Kosten geschätzt, die jährlich für Straßenerneuerungsmaßnahmen vom Land aufgewendet müssten, wenn die Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz abgeschafft werden würden. Ich möchte die Berechnung der letzten Schätzung erhalten. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302480/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Zuständigkeit des Ministeriums des Innern und für Sport für …
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Geschätzte Kosten für das Land Rheinland-Pfalz bei Abschaffung der Straßenausbaubeiträge [#302480]
Datum
19. März 2024 12:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Zuständigkeit des Ministeriums des Innern und für Sport für das kommunale Abgabenrecht wurde uns Ihre Anfrage vom 8. März 2024 durch das Finanzministerium zugeleitet. Sie baten darin um Zusendung einer Berechnung der letzten Schätzung des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz zu den Kosten, die jährlich für Straßenerneuerungsmaßnahmen vom Land aufgewendet werden müssten, wenn die Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz abgeschafft werden würden. Eine Berechnung oder Schätzung der jährlichen Beitragsausfälle im Falle einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge liegt allerdings weder dem Ministerium des Innern und für Sport noch dem Finanzministerium Rheinland-Pfalz vor. Es ist daher nicht möglich, Ihnen die gewünschte Information zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Danke! Das heißt die Ablehnung der Abschaffung erfolgt ohne jegliche Kosten-Nutzen-Rechnung? Mit freu…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geschätzte Kosten für das Land Rheinland-Pfalz bei Abschaffung der Straßenausbaubeiträge [#302480]
Datum
19. März 2024 13:06
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Danke! Das heißt die Ablehnung der Abschaffung erfolgt ohne jegliche Kosten-Nutzen-Rechnung? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302480/

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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> die Entscheidung über eine Abschaffung der Ausbaubeiträge in Rheinland-Pf…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Geschätzte Kosten für das Land Rheinland-Pfalz bei Abschaffung der Straßenausbaubeiträge [#302480]
Datum
19. März 2024 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Entscheidung über eine Abschaffung der Ausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz obliegt dem Landtag Rheinland-Pfalz. Die Gründe, warum dieser mehrheitlich an der Beibehaltung wiederkehrender Beiträge festhält, wurden z. B. in der Plenarsitzung des Landtags am 13. März 2024 dargelegt, über deren Inhalte Sie sich gerne unter https://landtag-rlp.de/de/mediathek.htm informieren können. Mit freundlichen Grüßen