geschäftliche Telefon- und eMaillisten von Mitarbeitern der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe

Die geschäftlichen Telefonnummern und Mailadressen der Mitarbeiter von der Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Bad Oldesloe. Diese Anfrage ist erforderlich da mehrfach Anfragen abgeblockt werden da die zuständigen Behördenmitarbeiter nicht vom Antragssteller erreicht werden können.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Mai 2015
  • Frist
    27. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die geschäftlich…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
geschäftliche Telefon- und eMaillisten von Mitarbeitern der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe [#9971]
Datum
25. Mai 2015 15:20
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die geschäftlichen Telefonnummern und Mailadressen der Mitarbeiter von der Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Bad Oldesloe. Diese Anfrage ist erforderlich da mehrfach Anfragen abgeblockt werden da die zuständigen Behördenmitarbeiter nicht vom Antragssteller erreicht werden können. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord
Antrag vom 25.05.2015 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord
Via
Briefpost
Betreff
Antrag vom 25.05.2015 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
3. Juni 2015
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg_anwort.pdf
985,0 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag vom 25.05.2015 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#9971] Sehr geehrte Damen und Herren, mit …
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag vom 25.05.2015 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#9971]
Datum
7. Juni 2015 20:11
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mit verwundern nehme ich zur Kenntnis das bei ihnen keine Liste der Mitarbeiter mit Kontaktdaten der Telefonnummern und Mailadressen vorliegen. Dies ist schwer zu glauben. Der Grund für diese Anfrage ist das eine Kundin aus dem Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe mich darum gebeten hat die Telefonnummer einer Mitarbeiterin herauszufinden die wiederholt einen Antrag auf Übernahme von Kosten für eine Klassenfahrt nicht bearbeitet bzw. verschleppt hat. Ich werde ihre Email Adresse und Telefonnummer weiterleiten in der Hoffnung das in diesem konkreten Fall etwas voran geht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>