Geschäftsführergehälter

Wie viel verdient der / die Geschäftsführer der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen. Ich würde Sie bitten mir dazu alle verfügbaren historischen Daten, also seit Gründung der Gesellschaft (inkl. eventueller Vorgängerinstitutionen) zur Verfügung zu stellen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Mai 2016
  • Frist
    18. Juni 2016
  • Ein:e Follower:in
Marco Mann
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel verdient d…
An Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen Details
Von
Marco Mann
Betreff
Geschäftsführergehälter [#16801]
Datum
14. Mai 2016 23:18
An
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel verdient der / die Geschäftsführer der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen. Ich würde Sie bitten mir dazu alle verfügbaren historischen Daten, also seit Gründung der Gesellschaft (inkl. eventueller Vorgängerinstitutionen) zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marco Mann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marco Mann
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen
Sehr geehrte/r Spielteilnehmer/in, Ihre Nachricht wurde in unserem System unter der Bearbeitungsnummer  20160514…
Von
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen
Betreff
Re: [Ticket#2016051410009766] Geschäftsführergehälter [#16801]
Datum
17. Mai 2016 09:19
Status
Sehr geehrte/r Spielteilnehmer/in, Ihre Nachricht wurde in unserem System unter der Bearbeitungsnummer  2016051410009766  aufgenommen. Ein Mitarbeiter unseres Kundenservice wird sich baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen.   Bitte nutzen Sie bei weiterem Schriftverkehr immer die Antwortfunktion auf unsere E-Mail. Damit vermeiden Sie eine doppelte Bearbeitung Ihres Anliegens. Geben Sie bitte bei allen Fragen möglichst Ihre Kundennummer mit an, damit wir Ihre Anfragen schneller bearbeiten können.   Mit freundlichen Grüßen

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Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen
Sehr geehrter Herr Mann, danke für Ihre Nachricht.   Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird im Ge…
Von
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen
Betreff
Re: [Ticket#2016051410009766] Geschäftsführergehälter [#16801]
Datum
17. Mai 2016 13:53
Status
Sehr geehrter Herr Mann, danke für Ihre Nachricht.   Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird im Geschäftsbericht von LOTTO Hessen verzichtetet, da es bei der hessischen Lotteriegesellschaft lediglich einen alleinigen Geschäftsführer gibt. Dementsprechend möchten wir auch hier dazu keine Angabe machen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen