Geschäftsordnung Jobcenter Dresden
1.
Das Jobcenter Dresden hat einen Geschäftsführer. Es ist also ein privatrechtlich geführtes Unternehmen mit der Arbeitsagentur Dresden und der Stadt Dresden als Träger. Folglich ist die Geschäftsordnung grundlage für das geschäftliche Handeln des Jobcenters Dresden. Bitte senden Sie mir diese zu.
Bitte beantworten Sie mir außerdem folgende Fragen:
2.
Welche Rechtsform hat das Jobcenter Dresden?
3.
Dem Organigramm der Arbeitsagentur Dresden untersteht der Geschäftsführer des Jobcenters Dresden direkt dem Geschäftsführer der Arbeitsagentur Dresden. Die Arbeitsagentur ist Teil der Bundesagentur für Arbeit und eine rechtsfähige bundesmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Bedeutet dies, daß das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Jobcenter Dresden weisungsbefugt ist?
4.
Wenn Frage 3 zu bejahen ist: Wie ist dies mit der rechtlichen Verantwortung der Länder bzw. Kommunen für Leistungen nach dem SGB II zu vereinbaren?
5.
Nach dem Grundgesetz sind die Finanzen von Bund und Ländern strickt zu trennen. Trifft das auf die Finanzen von Bund und Kommunen nicht zu?
Information nicht vorhanden
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Datum7. August 2015
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8. September 2015
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