Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Geschäftsverteilungsplan LG Ansbach

Anfrage an: Landgericht Ansbach

Den Geschäftsverteilungsplan des Ansbacher Landgerichts des Jahres 2021, analog zu dem des Berliner Kammergerichts.

https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/das-gericht/zustaendigkeiten/geschaeftsverteilungsplan-2021.pdf

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2021
  • Frist
    2. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Geschäftsv…
An Landgericht Ansbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsverteilungsplan LG Ansbach [#221373]
Datum
30. Mai 2021 23:17
An
Landgericht Ansbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Geschäftsverteilungsplan des Ansbacher Landgerichts des Jahres 2021, analog zu dem des Berliner Kammergerichts. https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/das-gericht/zustaendigkeiten/geschaeftsverteilungsplan-2021.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 221373 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] <Information-entfernt> <Information-entfernt>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landgericht Ansbach
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Anfrage. Eine Übersendung des von Ihnen gewünschten Geschäftsverteilun…
Von
Landgericht Ansbach
Betreff
AW: Geschäftsverteilungsplan LG Ansbach [#221373]
Datum
19. Juli 2021 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Anfrage. Eine Übersendung des von Ihnen gewünschten Geschäftsverteilungsplanes ist leider nicht möglich. Gem. § 21e Abs. 9 GVG ist der Geschäftsverteilungsplan auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme auszulegen. Ein Anspruch auf Übersendung besteht hingegen nicht (vgl. BGH BeckRS 2019, 23723 Rn. 15 ff.). Mit freundlichen Grüßen,
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.