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Geschäftsverteilungspläne der Stadt Dinslaken

Geschäftsverteilungsplan der Stadt Dinslaken (nicht das als Geschäftsverteilungsplan überschriebene Organigramm der Stadt Dinslaken) oder ersatzweise richtige und auch als solche im Sinne von Paragraph 12 IFG NRW anzusehende Geschäftsverteilungspläne der einzelnen Organisationseinheiten der Stadt Dinslaken, aus dem oder aus denen die Verteilung der von der Stadt Dinslaken wahrzunehmenden Aufgaben und der demgemäß von ihr zu erledigenden Geschäfte und die Zuständigkeiten der jeweils für diese Geschäftserledigung oder Aufgabenwahrnehmung eingeteilten Organisationseiheiten sich im Allgemeinen ergeben und im Besonderen die Zuständigkeiten für diejenigen Geschäfte, die die Stadt Dinslaken nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW, nach dem Wettbewerbsregistergesetz, nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und nach weiteren vergaberechtlichen Vorschriften zu besorgen hat, oder falls solche Geschäftsverteilungspläne wider Erwartens nicht vorhanden sein sollten, die anonymisierten Stellenbeschreibungen, in denen die zuvor besonders erwähnten Geschäfte den jeweiligen Stellen und ihren Inhaberinnen oder Inhabern übertragen werden; die allgemeine Suchfunktion des Internetauftritts der Stadt Dinslaken und die Übersicht der Fachdienste der Stadt Dinslaken liefern keine oder jedenfalls keine brauchbaren Ergebnisse.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    24. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dinslaken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsverteilungspläne der Stadt Dinslaken [#228785]
Datum
24. September 2021 03:42
An
Kommunalverwaltung Dinslaken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Geschäftsverteilungsplan der Stadt Dinslaken (nicht das als Geschäftsverteilungsplan überschriebene Organigramm der Stadt Dinslaken) oder ersatzweise richtige und auch als solche im Sinne von Paragraph 12 IFG NRW anzusehende Geschäftsverteilungspläne der einzelnen Organisationseinheiten der Stadt Dinslaken, aus dem oder aus denen die Verteilung der von der Stadt Dinslaken wahrzunehmenden Aufgaben und der demgemäß von ihr zu erledigenden Geschäfte und die Zuständigkeiten der jeweils für diese Geschäftserledigung oder Aufgabenwahrnehmung eingeteilten Organisationseiheiten sich im Allgemeinen ergeben und im Besonderen die Zuständigkeiten für diejenigen Geschäfte, die die Stadt Dinslaken nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW, nach dem Wettbewerbsregistergesetz, nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und nach weiteren vergaberechtlichen Vorschriften zu besorgen hat, oder falls solche Geschäftsverteilungspläne wider Erwartens nicht vorhanden sein sollten, die anonymisierten Stellenbeschreibungen, in denen die zuvor besonders erwähnten Geschäfte den jeweiligen Stellen und ihren Inhaberinnen oder Inhabern übertragen werden; die allgemeine Suchfunktion des Internetauftritts der Stadt Dinslaken und die Übersicht der Fachdienste der Stadt Dinslaken liefern keine oder jedenfalls keine brauchbaren Ergebnisse.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 228785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228785/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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