Geschäftsverteilungspläne der Stadt Dinslaken
Geschäftsverteilungsplan der Stadt Dinslaken (nicht das als Geschäftsverteilungsplan überschriebene Organigramm der Stadt Dinslaken) oder ersatzweise richtige und auch als solche im Sinne von Paragraph 12 IFG NRW anzusehende Geschäftsverteilungspläne der einzelnen Organisationseinheiten der Stadt Dinslaken, aus dem oder aus denen die Verteilung der von der Stadt Dinslaken wahrzunehmenden Aufgaben und der demgemäß von ihr zu erledigenden Geschäfte und die Zuständigkeiten der jeweils für diese Geschäftserledigung oder Aufgabenwahrnehmung eingeteilten Organisationseiheiten sich im Allgemeinen ergeben und im Besonderen die Zuständigkeiten für diejenigen Geschäfte, die die Stadt Dinslaken nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW, nach dem Wettbewerbsregistergesetz, nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und nach weiteren vergaberechtlichen Vorschriften zu besorgen hat, oder falls solche Geschäftsverteilungspläne wider Erwartens nicht vorhanden sein sollten, die anonymisierten Stellenbeschreibungen, in denen die zuvor besonders erwähnten Geschäfte den jeweiligen Stellen und ihren Inhaberinnen oder Inhabern übertragen werden; die allgemeine Suchfunktion des Internetauftritts der Stadt Dinslaken und die Übersicht der Fachdienste der Stadt Dinslaken liefern keine oder jedenfalls keine brauchbaren Ergebnisse.
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. September 2021
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26. Oktober 2021
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