Geschäftsvolumen mit der EU

Wie hoch ist das Geschäftsvolumen, welches die GIZ – gemeinnütziger Bereich und GIZ International Service – mit der EU in 2012, 2013 und 2014 abwickelt? Wie hoch ist dabei der Anteil an Kooperationsprojekten (außerhalb von EUNIDA)?
Welchen Gewinn hat GIZ International Service aus diesen Geschäften in den benannten Jahren gezogen? Kam es hierbei bei einzelnen Projekten auch zu wirtschaftlichen Defiziten und warum?

Ist für die Zusammenarbeit mit der EU eine Zustimmung der Bundesregierung für die einzelnen Projekte erforderlich?

Ich bitte um elektronische Beantwortung gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG. Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Mai 2015
  • Frist
    27. Juni 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch ist das…
An Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsvolumen mit der EU [#9967]
Datum
25. Mai 2015 11:37
An
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist das Geschäftsvolumen, welches die GIZ – gemeinnütziger Bereich und GIZ International Service – mit der EU in 2012, 2013 und 2014 abwickelt? Wie hoch ist dabei der Anteil an Kooperationsprojekten (außerhalb von EUNIDA)? Welchen Gewinn hat GIZ International Service aus diesen Geschäften in den benannten Jahren gezogen? Kam es hierbei bei einzelnen Projekten auch zu wirtschaftlichen Defiziten und warum? Ist für die Zusammenarbeit mit der EU eine Zustimmung der Bundesregierung für die einzelnen Projekte erforderlich? Ich bitte um elektronische Beantwortung gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG. Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Sehr geehrte(r) Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben diese jedoch lediglich mit Ihrem Vor- u…
Von
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Betreff
WG: Geschäftsvolumen mit der EU [#9967]
Datum
1. Juni 2015 16:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben diese jedoch lediglich mit Ihrem Vor- und Nachnamen unterzeichnet. Für die Bearbeitung von Anfragen mit Verweis auf das IFG bitten wir Sie, uns Ihre vollständige, zustellfähige Postanschrift mitzuteilen. Vielen Dank und viele Grüße, i.A. René Hingst

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Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> wie bereits in meiner Anfrage geschrieben, ha…
An Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsvolumen mit der EU [#9967]
Datum
1. Juni 2015 19:21
An
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> wie bereits in meiner Anfrage geschrieben, habe ich die mir offenstehende Möglichkeit der elektronischen Beantwortung aus Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG gewählt. Ersparen Sie uns weitere Ausführungen zur rechtlichen Notwendigkeit einer Adresse. Diese ist nicht erforderlich und dies wurde von Ihnen auch nicht dargelegt. Ich denke, eine inhaltliche Beantwortung meiner Anfrage ist eine zielführende Lösung, es sei denn, Ihrer Institution hätte etwas zu verheimlichen. Nur dann kann ich die Nachfrage nachvollziehen vor dem Hintergrund, dass dadurch eine Beantwortung verzögert werden soll. Ich möchte auch nicht die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit einschalten müssen. Dies sind nur unnötige Aufwände, die nicht sein müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>