Geschäftszeichen Bundesverwaltungsamt

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Wie erhält man eine Geschäftnummer beim Bundesverwaltungsamt? An wen sollte man sich wenden? Wird eine Geschäftsnummer zwingend benötigt um Anträge zu stellen? Wenn nein: Wie kann man Anträge ohne Geschäftzeichen stellen?
Wenn ja: Ich benötige eine solche Geschäftsnummer.
Wie lange kann das dauern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2020
  • Frist
    8. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie erhält man eine…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftszeichen Bundesverwaltungsamt [#192053]
Datum
4. Juli 2020 20:39
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie erhält man eine Geschäftnummer beim Bundesverwaltungsamt? An wen sollte man sich wenden? Wird eine Geschäftsnummer zwingend benötigt um Anträge zu stellen? Wenn nein: Wie kann man Anträge ohne Geschäftzeichen stellen? Wenn ja: Ich benötige eine solche Geschäftsnummer. Wie lange kann das dauern?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192053/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre unten stehende E-Mail erhalten. Bitte nutzen Sie für Fragen oder An…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]Geschäftszeichen Bundesverwaltungsamt [#192053]
Datum
8. Juli 2020 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre unten stehende E-Mail erhalten. Bitte nutzen Sie für Fragen oder Anträge unser Kontaktformular auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes: https://www.bva.bund.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html;jsessionid=239390F440DFDA5258208BC2071A085C.intranet251?cms_navnode=44652 Das Geschäftszeichen ist dort nicht verpflichtend anzugeben und wird Ihnen in der Regel nach Antragstellung zugeteilt. Mit freundlichen Grüßen