Geschäftszimmer 04659673702 Titel vom 30.82004

Mir wurde erstmalig von der Firma EOS SAF am 8.11.2004 mitgeteilt,dass gegen mich ein Titel erwirkt wurde!Die Forderung ist von der Deutschen Telekom AG und beträgt laut Schreiben 390,00 E! Der rechtskräftige Schuldtitel wurde angeblich am 30.8.2004 unter dem AZ 04659673702 gegen mich erwirkt! Da ich keine Kenntnis vorher von dem Vorgang hatte,hoffe ich,das Sie mir weiterhelfen können!Ich bin nach wie vor Kunde bei der Telekom,die immer Einziehungsvollmacht hatte! Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2015
  • Frist
    15. Januar 2016
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Wolfgang Alefs
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amtsgericht Euskirchen / Zentrale Mahnabteilung -ZEMA II Details
Von
Wolfgang Alefs
Betreff
Geschäftszimmer 04659673702 Titel vom 30.82004 [#12187]
Datum
13. Dezember 2015 21:25
An
Amtsgericht Euskirchen / Zentrale Mahnabteilung -ZEMA II
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mir wurde erstmalig von der Firma EOS SAF am 8.11.2004 mitgeteilt,dass gegen mich ein Titel erwirkt wurde!Die Forderung ist von der Deutschen Telekom AG und beträgt laut Schreiben 390,00 E! Der rechtskräftige Schuldtitel wurde angeblich am 30.8.2004 unter dem AZ 04659673702 gegen mich erwirkt! Da ich keine Kenntnis vorher von dem Vorgang hatte,hoffe ich,das Sie mir weiterhelfen können!Ich bin nach wie vor Kunde bei der Telekom,die immer Einziehungsvollmacht hatte! Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Alefs <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Alefs

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Amtsgericht Euskirchen / Zentrale Mahnabteilung -ZEMA II
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwo…
Von
Amtsgericht Euskirchen / Zentrale Mahnabteilung -ZEMA II
Betreff
Automatische Antwort
Datum
13. Dezember 2015 21:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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