Gescheiterte Kommunale Digitalisierungsprojekte

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Guten Tag,

als Nachnutzungsbundesland sind Thüringer Kommunen verpflichtet viele Bundes- aber auch Landesleistungen in der Digitalisierung und dem E-Government "nachzunutzen". Oft stellt sich dabei aber heraus, dass die vorgegebene Lösung nur schlecht oder gar nicht an die Probleme vor Ort angepasst werden können, wodurch signifikante Verzögerungen entstehen oder Projekte sogar ganz abgebrochen werden.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1.) Eine Übersicht über aktuell laufende Digitalisierungsprojekte in den Thüringer Kommunen die eine signifikante Verzögerung aufweisen. Welche Gründe liegen hier vor.

2.) Eine Übersicht über abgebrochene Digitalisierungsprojekte in Thüringer Kommunen. Welche Gründe liegen hier vor und betraf dies eine vorgegebene Landes- bzw. Bundesleistung?

3.) Welche proaktiven Maßnahmen setzt das Land Thüringen bei den eigenen Landesleistungen ein, um eine möglichst geringe Abbruchrate von Digitalisierungsprojekten zu erreichen?

4.) Welche Feedbackkanäle und welche Vorababstimmungsrunden zwischen dem Land und Kommunen bzgl. Anpassung von Projektlösungen und zur Minimierung von Projektabbrüchen existieren in Thüringen? Welchen formalen Rahmen haben diese Runden? Wo sind die Protokolle dieser Runden nach dem Thüringer Transparenzgesetz proaktiv veröffentlicht?

5.) Welche der vielen Digital-Organisationen in Thüringen - von KIVs, Verwaltung 4.0, ..., bis zur Digitalagentur - ist eigentlich für eine sinnvolle Umsetzung und Anpassung von Digitalisierungsprojekten an die Gegebenheiten vor Ort zuständig? Geschieht dies proaktiv oder erst wenn kommunale Projekte gescheitert sind?

6.) All dies mit der "Nachnutzung" von digitalen Lösungen klingt immer recht logisch, aber ist am Ende nichts weiter als das gute alte zumeist gescheiterte und eigentlich als überholt geltende Wasserfallmodell der Softwareentwicklung. Wie will das Land zukünftig modernere Softwareentwicklungsformate umsetzen? Wie/wann/wo versucht das Land Thüringen den Bund davon zu überzeugen modernere Softwareentwicklungsformate umsetzen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, als Nachnutzungsbundesland sind Thüringer Kommunen verpflichtet v…
An Thüringer Finanzministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gescheiterte Kommunale Digitalisierungsprojekte [#283705]
Datum
11. Juli 2023 20:59
An
Thüringer Finanzministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, als Nachnutzungsbundesland sind Thüringer Kommunen verpflichtet viele Bundes- aber auch Landesleistungen in der Digitalisierung und dem E-Government "nachzunutzen". Oft stellt sich dabei aber heraus, dass die vorgegebene Lösung nur schlecht oder gar nicht an die Probleme vor Ort angepasst werden können, wodurch signifikante Verzögerungen entstehen oder Projekte sogar ganz abgebrochen werden. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Eine Übersicht über aktuell laufende Digitalisierungsprojekte in den Thüringer Kommunen die eine signifikante Verzögerung aufweisen. Welche Gründe liegen hier vor. 2.) Eine Übersicht über abgebrochene Digitalisierungsprojekte in Thüringer Kommunen. Welche Gründe liegen hier vor und betraf dies eine vorgegebene Landes- bzw. Bundesleistung? 3.) Welche proaktiven Maßnahmen setzt das Land Thüringen bei den eigenen Landesleistungen ein, um eine möglichst geringe Abbruchrate von Digitalisierungsprojekten zu erreichen? 4.) Welche Feedbackkanäle und welche Vorababstimmungsrunden zwischen dem Land und Kommunen bzgl. Anpassung von Projektlösungen und zur Minimierung von Projektabbrüchen existieren in Thüringen? Welchen formalen Rahmen haben diese Runden? Wo sind die Protokolle dieser Runden nach dem Thüringer Transparenzgesetz proaktiv veröffentlicht? 5.) Welche der vielen Digital-Organisationen in Thüringen - von KIVs, Verwaltung 4.0, ..., bis zur Digitalagentur - ist eigentlich für eine sinnvolle Umsetzung und Anpassung von Digitalisierungsprojekten an die Gegebenheiten vor Ort zuständig? Geschieht dies proaktiv oder erst wenn kommunale Projekte gescheitert sind? 6.) All dies mit der "Nachnutzung" von digitalen Lösungen klingt immer recht logisch, aber ist am Ende nichts weiter als das gute alte zumeist gescheiterte und eigentlich als überholt geltende Wasserfallmodell der Softwareentwicklung. Wie will das Land zukünftig modernere Softwareentwicklungsformate umsetzen? Wie/wann/wo versucht das Land Thüringen den Bund davon zu überzeugen modernere Softwareentwicklungsformate umsetzen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283705/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Finanzministerium
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersenden wir Ihnen die Antwort zu Ihrer Anfrage vom 11.07.2023 z…
Von
Thüringer Finanzministerium
Betreff
Gescheiterte Kommunale Digitalisierungsprojekte Anfragenummer: 283705
Datum
1. August 2023 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersenden wir Ihnen die Antwort zu Ihrer Anfrage vom 11.07.2023 zu o.g. Anfragenummer. Mit freundlichen Grüßen