Gescheiterte Luca-Abfragen

Am 05.08. zitiert der Chaos Computer Club Freiburg in seinem Tweet eine Antwort des Gesundheitsamts Breisgau-Hochschwarzwald.
Auf die Frage „Gab es Probleme beim Umgang mit der Luca-Fachanwendung, oder würden Sie den Einsatz als Reibungslos beschreiben?“ sollen Sie mit „Teilweise haben die Betreiber technische Probleme, die Daten freizugeben. Der Einsatz der Luca-App ist nur an Standorten sinnvoll, wo enge Kontaktpersonen ermittelbar sind (z.B. kleine Räume, Rückverfolgung zu bestimmten Tischen möglich, Bars, Kneipen), bei größeren Standorten wie z.B. gesamte Kinosäle, ganze Kaufhäuser. In diesen Fällen nutzt die Luca-App nur etwas, wenn kleinteilige Parzellierungen vorgenommen werden.“ geantwortet haben.

Weiter habe man herausgefunden, dass 5 von 7 Abfragen in den letzten 28 Tagen scheiterten,
weil die meisten zudem zu ungenau waren, um sinnvoll zu sein.
Die Anzahl daraus folgender Quarantänen seien gering gewesen.

(Der Tweet: https://twitter.com/cccfr/status/1423058671781781508)

Da ich nur einen kleinen Teil der Aussagen des Gesundheitsamts als Screenshot kenne und dieser auch nicht erkennen lässt,
ob das eine Antwort von Ihnen war, würde mich vorerst Interessieren,
ob dies wirklich Ihre Aussagen des Gesundheitsamts Breisgau-Hochschwarzwald waren
und auf welchen Zeitraum diese sich bezogen haben.

Falls Sie weitere, einfach zu ermittelnde, statistische Erkenntnisse aus der Praxis mit der Luca-App haben,
z.B.
- Wieviele Ihrer Anfragen absolut und anteilig auf den gesamten Erprobungszeitraum erfolgreich waren.
- Wieviele Ihrer Quarantäneanordnungen Sie tatsächlich auf Grund von Luca-Kontaktnachverfolgung ausgesprochen haben.
- Wieviel Zeit im Schnitt zwischen dem Vorfall (Der Begegnung mit Covid-Positiven) und der Anweisung aus dem GA vergeht, wenn Luca im Einsatz ist.

bitte ich Sie, diese mir mitzuteilen.
Herzlichen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2021
  • Frist
    18. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 05.08. zitiert der Ch…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gescheiterte Luca-Abfragen [#226767]
Datum
14. August 2021 11:29
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 05.08. zitiert der Chaos Computer Club Freiburg in seinem Tweet eine Antwort des Gesundheitsamts Breisgau-Hochschwarzwald. Auf die Frage „Gab es Probleme beim Umgang mit der Luca-Fachanwendung, oder würden Sie den Einsatz als Reibungslos beschreiben?“ sollen Sie mit „Teilweise haben die Betreiber technische Probleme, die Daten freizugeben. Der Einsatz der Luca-App ist nur an Standorten sinnvoll, wo enge Kontaktpersonen ermittelbar sind (z.B. kleine Räume, Rückverfolgung zu bestimmten Tischen möglich, Bars, Kneipen), bei größeren Standorten wie z.B. gesamte Kinosäle, ganze Kaufhäuser. In diesen Fällen nutzt die Luca-App nur etwas, wenn kleinteilige Parzellierungen vorgenommen werden.“ geantwortet haben. Weiter habe man herausgefunden, dass 5 von 7 Abfragen in den letzten 28 Tagen scheiterten, weil die meisten zudem zu ungenau waren, um sinnvoll zu sein. Die Anzahl daraus folgender Quarantänen seien gering gewesen. (Der Tweet: https://twitter.com/cccfr/status/1423058671781781508) Da ich nur einen kleinen Teil der Aussagen des Gesundheitsamts als Screenshot kenne und dieser auch nicht erkennen lässt, ob das eine Antwort von Ihnen war, würde mich vorerst Interessieren, ob dies wirklich Ihre Aussagen des Gesundheitsamts Breisgau-Hochschwarzwald waren und auf welchen Zeitraum diese sich bezogen haben. Falls Sie weitere, einfach zu ermittelnde, statistische Erkenntnisse aus der Praxis mit der Luca-App haben, z.B. - Wieviele Ihrer Anfragen absolut und anteilig auf den gesamten Erprobungszeitraum erfolgreich waren. - Wieviele Ihrer Quarantäneanordnungen Sie tatsächlich auf Grund von Luca-Kontaktnachverfolgung ausgesprochen haben. - Wieviel Zeit im Schnitt zwischen dem Vorfall (Der Begegnung mit Covid-Positiven) und der Anweisung aus dem GA vergeht, wenn Luca im Einsatz ist. bitte ich Sie, diese mir mitzuteilen. Herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226767/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gescheiterte Luca-Abfragen“ vom 14.08.2021 (#2…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gescheiterte Luca-Abfragen [#226767]
Datum
18. September 2021 14:43
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gescheiterte Luca-Abfragen“ vom 14.08.2021 (#226767) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226767/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gescheiterte Luca-Abfragen“ vom 14.08.2021 (#2…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gescheiterte Luca-Abfragen [#226767]
Datum
3. Oktober 2021 20:20
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gescheiterte Luca-Abfragen“ vom 14.08.2021 (#226767) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226767/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gescheiterte Luca-Abfragen“ [#226767]
Datum
23. Dezember 2021 12:09
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/226767/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie seit 97 Tagen unbeantwortet ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 226767.pdf Anfragenr: 226767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226767/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gescheiterte Luca-Abfragen“ [#226767]
Datum
23. Dezember 2021 12:09
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Poststelle Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Hausanschrift: Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart Telefon: 0711/615541-0 Telefax: 0711/615541-15 Zentraler Posteingang: poststelle@lfdi.bwl.de De-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de-mail.de Internet: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Empfangsbestätigung pro Tag erhalten. Dies ist eine automatisch generierte E-Mail von einer System-E-Mail-Adresse. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Allgemeiner Hinweis: Auf elektronischem Weg sollten vertrauliche Informationen stets verschlüsselt übertragen werden. Unser öffentlicher PGP-Schlüssel ist über unsere Internetseite abrufbar (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pgp-schlussel/)[geschwärzt] Die Informationen bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 DS-GVO können unserer Homepage entnommen werden (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz/). ------------------------------------ We hereby confirm the receipt of your email. Yours sincerely Post office The Commissioner for Data Protection and Freedom of Information Baden-Württemberg Office address: Lautenschlagerstraße 20, D-70173 Stuttgart Postal address: Postfach 10 29 32, D-70025 Stuttgart Phone (+49) 711 615541-0 Fax (+49) 711 615541-15 Email: poststelle@lfdi.bwl.de De-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de-mail.de Internet: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de Please note that we will send you only one acknowledgement of receipt per day. General information: we recommend to take appropriate measures to prevent unauthorized access to confidential data. You can find our PGP key on our website: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pgp-schlussel/ For information on our privacy notice pursuant to Article 13 GDPR, please consult our webpage at the following address: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 23. Dezember 2021, unser Az.: 0221.4-15/269 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr o. g. Schrei…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 23. Dezember 2021, unser Az.: 0221.4-15/269
Datum
13. Januar 2022 07:09
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
737,0 KB
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen ____________________________________________ Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Hausanschrift: Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart Telefon: 0711/615541-0 Telefax: 0711/615541-15 Zentraler Posteingang: poststelle@lfdi.bwl.de<mailto:poststelle@lfdi.bwl.de> De-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de-mail.de<mailto:poststelle@lfdi.bwl.de-mail.de> Internet: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de<https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/> Mastodon: https://bawü.social/@LfDI Allgemeiner Hinweis: Auf elektronischem Weg sollten vertrauliche Informationen stets verschlüsselt übertragen werden. Unser öffentlicher PGP-Schlüssel ist über unsere Internetseite abrufbar (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pgp-schlussel/). Die Informationen bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 DS-GVO können unserer Homepage entnommen werden (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz/).
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Dezernat 3 - Gesundheit und Versorgung Sehr [geschwärzt] , bitte entschuldig…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt
Betreff
Re:Gescheiterte Luca-Abfragen [#226767]
Datum
14. Januar 2022 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Dezernat 3 - Gesundheit und Versorgung Sehr [geschwärzt] , bitte entschuldigen Sie die deutlich verspätete Antwort. Die Beantwortung Ihrer Fragen ist damals vorbereitet worden, aufgrund der damals bestehenden Arbeitsüberlastung, wurde aber leider versäumt, diese auch abzuschicken. Die Antworten sind im Text farbig eingefügt. bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 05.08. zitiert der Chaos Computer Club Freiburg in seinem Tweet eine Antwort des Gesundheitsamts Breisgau-Hochschwarzwald. Auf die Frage ?Gab es Probleme beim Umgang mit der Luca-Fachanwendung, oder würden Sie den Einsatz als Reibungslos beschreiben?? sollen Sie mit ?Teilweise haben die Betreiber technische Probleme, die Daten freizugeben. Der Einsatz der Luca-App ist nur an Standorten sinnvoll, wo enge Kontaktpersonen ermittelbar sind (z.B. kleine Räume, Rückverfolgung zu bestimmten Tischen möglich, Bars, Kneipen), bei größeren Standorten wie z.B. gesamte Kinosäle, ganze Kaufhäuser. In diesen Fällen nutzt die Luca-App nur etwas, wenn kleinteilige Parzellierungen vorgenommen werden.? geantwortet haben. Weiter habe man herausgefunden, dass 5 von 7 Abfragen in den letzten 28 Tagen scheiterten, weil die meisten zudem zu ungenau waren, um sinnvoll zu sein. Die Anzahl daraus folgender Quarantänen seien gering gewesen. (Der Tweet: https://twitter.com/cccfr/status/1423058671781781508) Da ich nur einen kleinen Teil der Aussagen des Gesundheitsamts als Screenshot kenne und dieser auch nicht erkennen lässt, ob das eine Antwort von Ihnen war, würde mich vorerst Interessieren, ob dies wirklich Ihre Aussagen des Gesundheitsamts Breisgau-Hochschwarzwald waren und auf welchen Zeitraum diese sich bezogen haben. Ja, die zitierten Aussagen waren Antworten des Gesundheitsamtes auf eine Anfrage Der Zeitraum der Abfrage bezog sich auf 4 Wochen vom 5.7. bis 2.8.21 Falls Sie weitere, einfach zu ermittelnde, statistische Erkenntnisse aus der Praxis mit der Luca-App haben, z.B. - Wieviele Ihrer Anfragen absolut und anteilig auf den gesamten Erprobungszeitraum erfolgreich waren.2 bzw. 25% - Wieviele Ihrer Quarantäneanordnungen Sie tatsächlich auf Grund von Luca-Kontaktnachverfolgung ausgesprochen haben. 8 Quarantänen - Wieviel Zeit im Schnitt zwischen dem Vorfall (Der Begegnung mit Covid-Positiven) und der Anweisung aus dem GA vergeht, wenn Luca im Einsatz ist. Der Zeitraum zwischen dem Kontakttag und der Mitteilung der Quarantäne ist variabel, abhängig davon, wann der pos. Fall sich testen lässt und dann das Laborergebnis an uns übermittelt wird. Dann muss nach der Recherche des Index mit dem Betreiber Kontakt aufgenommen weden, dieser muss die Daten freigeben. Dann müssen die Daten in das Kontaktnachverfolgungs-Programm importiert werden. Dann ist die Zeit, bis eine Kontaktierung der KP erfolgen kann, wieder davon abhängig, ob die Telefonnummer der KP stimmt, da sie sonst angeschrieben werden muss. bitte ich Sie, diese mir mitzuteilen. Herzlichen Dank! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] _________________________________________ Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald FB 320 Gesundheitsschutz Sautierstraße 28, 79104 Freiburg [geschwärzt] Br. mailto: gesundheitsschutz@lkbh.de http://www.breisgau-hochschwarzwald.de _________________________________________

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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Dezernat 3 - Gesundheit und Versorgung Sehr [geschwärzt] , bitte entschuldig…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt
Betreff
Re:Gescheiterte Luca-Abfragen [#226767]
Datum
14. Januar 2022 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Dezernat 3 - Gesundheit und Versorgung Sehr [geschwärzt] , bitte entschuldigen Sie die deutlich verspätete Antwort. Die Beantwortung Ihrer Fragen ist damals vorbereitet worden, aufgrund der damals bestehenden Arbeitsüberlastung, wurde aber leider versäumt, diese auch abzuschicken. Die Antworten sind im Text farbig eingefügt. bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 05.08. zitiert der Chaos Computer Club Freiburg in seinem Tweet eine Antwort des Gesundheitsamts Breisgau-Hochschwarzwald. Auf die Frage ?Gab es Probleme beim Umgang mit der Luca-Fachanwendung, oder würden Sie den Einsatz als Reibungslos beschreiben?? sollen Sie mit ?Teilweise haben die Betreiber technische Probleme, die Daten freizugeben. Der Einsatz der Luca-App ist nur an Standorten sinnvoll, wo enge Kontaktpersonen ermittelbar sind (z.B. kleine Räume, Rückverfolgung zu bestimmten Tischen möglich, Bars, Kneipen), bei größeren Standorten wie z.B. gesamte Kinosäle, ganze Kaufhäuser. In diesen Fällen nutzt die Luca-App nur etwas, wenn kleinteilige Parzellierungen vorgenommen werden.? geantwortet haben. Weiter habe man herausgefunden, dass 5 von 7 Abfragen in den letzten 28 Tagen scheiterten, weil die meisten zudem zu ungenau waren, um sinnvoll zu sein. Die Anzahl daraus folgender Quarantänen seien gering gewesen. (Der Tweet: https://twitter.com/cccfr/status/1423058671781781508) Da ich nur einen kleinen Teil der Aussagen des Gesundheitsamts als Screenshot kenne und dieser auch nicht erkennen lässt, ob das eine Antwort von Ihnen war, würde mich vorerst Interessieren, ob dies wirklich Ihre Aussagen des Gesundheitsamts Breisgau-Hochschwarzwald waren und auf welchen Zeitraum diese sich bezogen haben. Ja, die zitierten Aussagen waren Antworten des Gesundheitsamtes auf eine Anfrage Der Zeitraum der Abfrage bezog sich auf 4 Wochen vom 5.7. bis 2.8.21 Falls Sie weitere, einfach zu ermittelnde, statistische Erkenntnisse aus der Praxis mit der Luca-App haben, z.B. - Wieviele Ihrer Anfragen absolut und anteilig auf den gesamten Erprobungszeitraum erfolgreich waren.2 bzw. 25% - Wieviele Ihrer Quarantäneanordnungen Sie tatsächlich auf Grund von Luca-Kontaktnachverfolgung ausgesprochen haben. 8 Quarantänen - Wieviel Zeit im Schnitt zwischen dem Vorfall (Der Begegnung mit Covid-Positiven) und der Anweisung aus dem GA vergeht, wenn Luca im Einsatz ist. Der Zeitraum zwischen dem Kontakttag und der Mitteilung der Quarantäne ist variabel, abhängig davon, wann der pos. Fall sich testen lässt und dann das Laborergebnis an uns übermittelt wird. Dann muss nach der Recherche des Index mit dem Betreiber Kontakt aufgenommen weden, dieser muss die Daten freigeben. Dann müssen die Daten in das Kontaktnachverfolgungs-Programm importiert werden. Dann ist die Zeit, bis eine Kontaktierung der KP erfolgen kann, wieder davon abhängig, ob die Telefonnummer der KP stimmt, da sie sonst angeschrieben werden muss. bitte ich Sie, diese mir mitzuteilen. Herzlichen Dank! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] _________________________________________ Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald FB 320 Gesundheitsschutz Sautierstraße 28, 79104 Freiburg i. Br. mailto: gesundheitsschutz@lkbh.de http://www.breisgau-hochschwarzwald.de _________________________________________