Geschenke 2023

1. eine Auflistung aller Geschenke an die Staatskanzlei und deren Verbleib. Sind die Geschenke fotografisch erfasst?
2. eine Auflistung aller Geschenke von der Staatskanzlei und deren Schenkungsgrund.

Die Anfrage bezieht sich auf Geschenke im Jahr 2023

Grund für die Anfrage ist eine bundesweite Recherche des Geschenkeverhaltens von Landesregierungen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Februar 2024
  • Frist
    29. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine Auflistung aller Geschenke…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschenke 2023 [#301418]
Datum
27. Februar 2024 18:17
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Auflistung aller Geschenke an die Staatskanzlei und deren Verbleib. Sind die Geschenke fotografisch erfasst? 2. eine Auflistung aller Geschenke von der Staatskanzlei und deren Schenkungsgrund. Die Anfrage bezieht sich auf Geschenke im Jahr 2023 Grund für die Anfrage ist eine bundesweite Recherche des Geschenkeverhaltens von Landesregierungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301418/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerische Staatskanzlei
Ihre Anfrage Nr. 3011418 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Februar 20…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Ihre Anfrage Nr. 3011418
Datum
12. März 2024 13:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Februar 2024. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aus rechtlichen Gründen kein Auskunftsanspruch besteht. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerische Staatskanzlei
Ihre Anfrage Nr. 3011418 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Februar 20…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Ihre Anfrage Nr. 3011418
Datum
12. März 2024 13:59
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Februar 2024. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aus rechtlichen Gründen kein Auskunftsanspruch besteht. Mit freundlichen Grüßen