Geschenke 2023

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG)

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. eine Auflistung aller Geschenke an die Polizeidirektion Chemnitz und deren Verbleib. Sind die Geschenke fotografisch erfasst?
2. eine Auflistung aller Geschenke von der Polizeidirektion Chemnitz und deren Schenkungsgrund.

Die Anfrage bezieht sich auf Geschenke im Jahr 2023

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Sächsischem Transparenzgesetz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsge…
An Polizeidirektion Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschenke 2023 [#303679]
Datum
20. März 2024 16:35
An
Polizeidirektion Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine Auflistung aller Geschenke an die Polizeidirektion Chemnitz und deren Verbleib. Sind die Geschenke fotografisch erfasst? 2. eine Auflistung aller Geschenke von der Polizeidirektion Chemnitz und deren Schenkungsgrund. Die Anfrage bezieht sich auf Geschenke im Jahr 2023 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Sächsischem Transparenzgesetz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303679/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeidirektion Chemnitz
WG: aQrate: gescanntes Dokument von FuIl1412 [geschwärzt] Leiterin Arbeitsbereich Direktionsangelegenheiten ______…
Von
Polizeidirektion Chemnitz
Betreff
WG: aQrate: gescanntes Dokument von FuIl1412
Datum
25. März 2024 07:08
Status
Anfrage abgeschlossen
[geschwärzt] Leiterin Arbeitsbereich Direktionsangelegenheiten __________________________________________________________________________________ POLIZEIDIREKTION CHEMNITZ | Stabsstelle Kommunikation Hartmannstraße 24 | 09113 Chemnitz | Postanschrift: Postfach 41 10 72 | 09023 Chemnitz Tel.: +49 371 [geschwärzt] | LIK 731-2001 | Fax.: +49 371 [geschwärzt] | [geschwärzt] | www.polizei.sachsen.de Information zum Zugang für verschlüsselte/signierte E-Mails/elektronische Dokumente sowie De-Mail unter www.polizei.sachsen.de/de/pdc.htm Sächsische Behörden akzeptieren im E-Mail-Verkehr nur den Empfang von Office-Dokumenten in den aktuellen Formaten (.docx, .xlsx oder .pptx). Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.sachsen.de/impressum.html Internet | Facebook | Twitter | Instagram Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.