Geschenke 2023

1. eine Auflistung aller Geschenke an die Staatskanzlei und deren Verbleib. Sind die Geschenke fotografisch erfasst?
2. eine Auflistung aller Geschenke von der Staatskanzlei und deren Schenkungsgrund.

Die Anfrage bezieht sich auf Geschenke im Jahr 2023

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine Auflistung aller Geschenk…
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschenke 2023 [#298952]
Datum
1. Februar 2024 11:26
An
Hessische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Auflistung aller Geschenke an die Staatskanzlei und deren Verbleib. Sind die Geschenke fotografisch erfasst? 2. eine Auflistung aller Geschenke von der Staatskanzlei und deren Schenkungsgrund. Die Anfrage bezieht sich auf Geschenke im Jahr 2023
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298952/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessische Staatskanzlei
Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 1. Februar 2024 SI04-0008-00010 Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 1. Februar 2024 Se…
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 1. Februar 2024
Datum
29. Februar 2024 14:19
Status
Warte auf Antwort
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6,6 KB


SI04-0008-00010 Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 1. Februar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr im Betreff genannter Antrag ist am 1. Februar 2024 in der Hessischen Staatskanzlei eingegangen. Unter Berufung auf § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) bitten Sie um Folgendes: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine Auflistung aller Geschenke an die Staatskanzlei und deren Verbleib. Sind die Geschenke fotografisch erfasst? 2. eine Auflistung aller Geschenke von der Staatskanzlei und deren Schenkungsgrund." Hierzu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Da die Entscheidung über die Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Auflistungen eine intensive Prüfung verlangt, ist es erforderlich, die laufende Frist gemäß § 87 Abs. 4 HDSIG um einen Monat zu verlängern. Dies liegt insbesondere in der zu Beginn dieses Jahres erfolgten Regierungsumbildung und der damit einhergehenden Umstrukturierung der Hessischen Staatskanzlei begründet, die eine Einbeziehung mittlerweile auch nicht mehr zu ihr gehörenden Stellen und Personen in die Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich macht. Insofern wird sich die Beantwortung Ihrer Anfrage noch ein wenig verzögern, wofür ich Sie freundlich um Verständnis bitte. Sie werden nichtsdestotrotz so bald wie möglich eine Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Hessische Staatskanzlei
Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 1. Februar 2024 SI04-0008-00010 Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 1. Februar 2024 Se…
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 1. Februar 2024
Datum
25. März 2024 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,6 KB
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6,6 KB


SI04-0008-00010 Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 1. Februar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr im Betreff genannter Antrag ist am 1. Februar 2024 in der Hessischen Staatskanzlei eingegangen. Unter Berufung auf § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) bitten Sie um Folgendes: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine Auflistung aller Geschenke an die Staatskanzlei und deren Verbleib. Sind die Geschenke fotografisch erfasst? 2. eine Auflistung aller Geschenke von der Staatskanzlei und deren Schenkungsgrund." Der Vierte Teil des HDSIG gewährt jedermann gegenüber öffentlichen Stellen einen im Wesentlichen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Diese sind in § 80 Abs. 1 HDSIG definiert als "alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung". Der Zugangsanspruch bezieht sich nur auf amtliche Informationen, über die die Behörde, an die der Antrag gerichtet ist (hier: die Hessische Staatskanzlei), verfügt (§ 85 Abs. 1 Satz 1 HDSIG). Die Hessische Staatskanzlei erteilt daher keine Auskünfte über Informationen, die bei anderen Stellen der Landesregierung vorhanden sein mögen, sondern ausschließlich über solche, die bei ihr selbst vorliegen. Die vor diesem Hintergrund von Ihnen erbetenen Informationen finden Sie in der dieser E-Mail angefügten Datei. Mit freundlichen Grüßen