Geschenke 2023

1. eine Auflistung aller Geschenke an die Staatskanzlei und deren Verbleib. Sind die Geschenke fotografisch erfasst?
2. eine Auflistung aller Geschenke von der Staatskanzlei und deren Schenkungsgrund.

Die Anfrage bezieht sich auf Geschenke im Jahr 2023

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    27. Februar 2024
  • Frist
    29. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine Auflistung al…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschenke 2023 [#301361]
Datum
27. Februar 2024 10:57
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Auflistung aller Geschenke an die Staatskanzlei und deren Verbleib. Sind die Geschenke fotografisch erfasst? 2. eine Auflistung aller Geschenke von der Staatskanzlei und deren Schenkungsgrund. Die Anfrage bezieht sich auf Geschenke im Jahr 2023
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301361/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) is…
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), Geschenke 2023
Datum
4. März 2024 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) ist am 27. Februar 2024 eingegangen. Im Falle einer Gebührenpflicht bitten Sie vorab um Mitteilung. Für die Durchführung des Verfahrens werden gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA Verwaltungskosten (Gebühren und Aus­lagen) erhoben. Ge­mäß § 10 Abs. 1 Satz 2 Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungskostengesetz des Lan­des Sachsen-Anhalt (VerwKostG LSA) sind Kosten auch zu erheben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Amtshandlung gerichteter Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Verordnung über die Kosten nach dem Informations­zugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO). Gemäß der Anlage zur IZG LSA KostVO, Ge­bührentatbestand Nr. 1, berechnet sich die Gebühr nach Zeitaufwand und beträgt maximal 500 Euro, soweit nicht im Einzelfall von einer Gebührenfestsetzung wegen Geringfügigkeit des Auf­wands abgesehen wird. § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt findet entsprechende Anwendung. Die Voraussetzungen für das Absehen von einer Gebühren­erhebung wegen Geringfügigkeit sind grundsätzlich gegeben, wenn im Einzelfall der Aufwand für die Gewährung des Informationszugangs nicht mehr als 15 Minuten beträgt. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IZG LSA i. V. m. § 2 Abs. 2 VwKostG LSA kann von der Erhebung einer Gebühr ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran (an der Nichterhebung der Gebühr) ein öffentliches Interesse besteht, was vorliegend nicht vorgetragen und nicht ersichtlich ist. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IZG LSA i. V. m. § 12 Abs. 3 Nr. 1 und 2 VwKostG LSA kann die Gebühr im Falle der Ablehnung oder Rücknahme eines Antrags vor Beendigung der Amtshandlung bis auf ein Viertel des vollen Betrages ermäßigt werden. Wenn die Verwaltungskosten für die Amtshandlung nicht mehr als 50 Euro betragen, werden diese nicht festgesetzt (§ 10 Abs. 2a Satz 1 IZG LSA). Die Entscheidung über die konkrete Höhe der Kosten ergeht im Einzelfall und kann derzeit noch nicht verlässlich eingeschätzt werden. Bitte teilen Sie mir bis zum 11. März 2024 mit, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang un­ter den genannten Voraussetzungen aufrechterhalten. Sofern ich bis zu dem genannten Datum keine Nachricht von Ihnen erhalte, werde ich dem Verfahren Fortgang geben. gez. Cromberg
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG L…
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), Geschenke 2023
Datum
19. März 2024 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 27. Februar 2024 hatte ich Ihnen mit E-Mail vom 4. März 2024 mitgeteilt, dass für die Durchführung des Verfahrens gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) bis zu einem Betrag von max. 500,00 Euro erhoben werden. Der Zeitaufwand kann inzwischen eingeschätzt werden. Im Falle der Erteilung der von Ihnen begehrten Auskunft werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 193,25 Euro anfallen. Im Falle der Ablehnung oder Rücknahme Ihres Antrags kann der Betrag auf ein Viertel, mithin auf 48,31 Euro ermäßigt werden. Die Verwaltungskosten würden in dem Fall gemäß § 10 Abs. 2a IZG LSA nicht festgesetzt, da sie weniger als 50 Euro betragen. Ich gebe Ihnen Gelegenheit, mir bis zum 25. März 2024 mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang unter den genannten Voraussetzungen aufrechterhalten. Sofern ich bis zu dem genannten Datum keine Nachricht von Ihnen erhalte, werde ich über Ihren Antrag kostenpflichtig entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich ziehe meinen Antrag zurück. Für eine bereits schon vorliegende Liste ist mit die Gebühr zu hoch. M…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), Geschenke 2023 [#301361]
Datum
19. März 2024 09:20
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich ziehe meinen Antrag zurück. Für eine bereits schon vorliegende Liste ist mit die Gebühr zu hoch. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301361/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#301361] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Geschen…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#301361]
Datum
19. März 2024 09:21
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Geschenke 2023“ (27.02.2024, #301361) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>