Geschlechter-Neutrale Sprache
Sie haben am 19.01.2024 auf der Plattform X einen politischen Aufruf zur Teilnahme an der "Demonstration gegen Rechts" erstellt und hochgeladen.
Ich frage Sie Folgendes:
1. Darf ein öffentlich-rechtliches Unternehmen politische Äußerungen tätigen, ohne gegen eine etwaige Neutralitätspflicht zu verstoßen?
2. Warum haben Sie in Ihrer Äußerung nur teilweise geschlecht-neutrale Sprache verwendet?
Anfrage erfolgreich
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Datum19. Januar 2024
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21. Februar 2024
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- Betreff
- Geschlechter-Neutrale Sprache [#297776]
- Datum
- 19. Januar 2024 14:37
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- Hamburger Hochbahn AG
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Geschlechter-Neutrale Sprache [#297776]
- Datum
- 19. Januar 2024 14:39
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- Hamburger Hochbahn AG
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- Hamburger Hochbahn AG
- Betreff
- AW: Geschlechter-Neutrale Sprache [#297776]
- Datum
- 19. Januar 2024 15:49
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: Geschlechter-Neutrale Sprache [#297776]
- Datum
- 1. Februar 2024 19:45
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- Hamburger Hochbahn AG
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- AW: Geschlechter-Neutrale Sprache [#297776]
- Datum
- 2. Februar 2024 14:10
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- AW: Geschlechter-Neutrale Sprache [#297776]
- Datum
- 16. Februar 2024 09:54
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- Hamburger Hochbahn AG
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- Hamburger Hochbahn AG
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- AW: Geschlechter-Neutrale Sprache [#297776]
- Datum
- 19. Februar 2024 14:22
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- Betreff
- AW: Geschlechter-Neutrale Sprache [#297776]
- Datum
- 4. März 2024 16:25
- An
- Hamburger Hochbahn AG
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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