Geschlechter-Neutrale Sprache

Anfrage an: Hamburger Hochbahn AG

Sie haben am 19.01.2024 auf der Plattform X einen politischen Aufruf zur Teilnahme an der "Demonstration gegen Rechts" erstellt und hochgeladen.
Ich frage Sie Folgendes:
1. Darf ein öffentlich-rechtliches Unternehmen politische Äußerungen tätigen, ohne gegen eine etwaige Neutralitätspflicht zu verstoßen?
2. Warum haben Sie in Ihrer Äußerung nur teilweise geschlecht-neutrale Sprache verwendet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschlechter-Neutrale Sprache [#297776]
Datum
19. Januar 2024 14:37
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sie haben am 19.01.2024 auf der Plattform X einen politischen Aufruf zur Teilnahme an der "Demonstration gegen Rechts" erstellt und hochgeladen. Ich frage Sie Folgendes: 1. Darf ein öffentlich-rechtliches Unternehmen politische Äußerungen tätigen, ohne gegen eine etwaige Neutralitätspflicht zu verstoßen? 2. Warum haben Sie in Ihrer Äußerung nur teilweise geschlecht-neutrale Sprache verwendet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/297776/upload/2b27bac5089ad0266ea646dcda7b4474c733acef/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, anbei eine Fotokopie der von Ihnen auf der Plattform X getätigten Äußerung. Mit freundlichen Grüßen &…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geschlechter-Neutrale Sprache [#297776]
Datum
19. Januar 2024 14:39
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei eine Fotokopie der von Ihnen auf der Plattform X getätigten Äußerung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/297776/upload/2b27bac5089ad0266ea646dcda7b4474c733acef/
Hamburger Hochbahn AG
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf die…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Geschlechter-Neutrale Sprache [#297776]
Datum
19. Januar 2024 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf die Sache zurückkommen. Der von Ihnen mit gesonderter E-Mail übersandte Screenshot aus der Plattform X ist hier nicht eingegangen. Ich bitte insoweit um erneute Übersendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, einen Grund für den Fehler bei der Übertragung des angehängten Bildes kann ich nicht angeben. Aufgrund…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geschlechter-Neutrale Sprache [#297776]
Datum
1. Februar 2024 19:45
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, einen Grund für den Fehler bei der Übertragung des angehängten Bildes kann ich nicht angeben. Aufgrund der Tatsache, dass die thematisierte Veröffentlichung weiterhin auf X verfügbar ist, sehe ich derzeit aber auch keine Notwendigkeit. Weiterhin frage ich Sie, warum der Begriff des Nationalsozialist nicht in geschlechterneutraler Sprache verwendet wurde, alle anderen geschlechterbezogenenen Begriffe (Hochbahner*Innen) jedoch schon. Ein Verweis auf das generische Maskulinum geht daher fehl, und die Wortwahl ist folglich so zu verstehen, dass die Hochbahn AG die Zeit von 1933 - 1945 ausschließlich mit männlichen Personen in Verbindung bringt. Aus o.g. Gründen bitte ich weiterhin um Klärung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/297776/upload/2b27bac5089ad0266ea646dcda7b4474c733acef/
Hamburger Hochbahn AG
Sehr << Antragsteller:in >> ich gehe davon aus, dass Sie den hier als Anhang beiliegenden Post meinen…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Geschlechter-Neutrale Sprache [#297776]
Datum
2. Februar 2024 14:10
Status
ablichtung.jpg
48,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich gehe davon aus, dass Sie den hier als Anhang beiliegenden Post meinen. Dort wird der Begriff "Nazis" verwandt. Dabei handelt es sich um eine Abkürzung, die sämtliche Geschlechter umfasst und daher bereits geschlechterneutral ist. Die Verwendung der vorgennannten Abkürzung lässt daher auch nicht den Schluss zu, "dass die Hochbahn AG die Zeit von 1933 - 1945 ausschließlich mit männlichen Personen in Verbindung bringt." Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Zum einen beantworten Sie den von mir gestellten Antrag nicht vollständig, eine der beiden von mir ges…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geschlechter-Neutrale Sprache [#297776]
Datum
16. Februar 2024 09:54
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Zum einen beantworten Sie den von mir gestellten Antrag nicht vollständig, eine der beiden von mir gestellten Fragen wird übergangen. Zum anderen bleibt unklar, warum die Hochbahn AG nicht auch den Begriff des "Hochbahners" verwendet, welcher ebenfalls "eine Abkürzung, die sämtliche Geschlechter umfasst und daher bereits geschlechterneutral ist". Nach dieser von Ihnen angeführten Argumentation läge ausschließliche Nutzung des generischen Maskulinums nahe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/297776/upload/2b27bac5089ad0266ea646dcda7b4474c733acef/
Hamburger Hochbahn AG
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 16.02.2024 habe ich erhalten. Der Begriff "Hochbahn…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Geschlechter-Neutrale Sprache [#297776]
Datum
19. Februar 2024 14:22
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 16.02.2024 habe ich erhalten. Der Begriff "Hochbahner" ist keine Abkürzung, der Begriff umfasst auch nicht sämtliche Geschlechter, es sei denn dieser sollte als generisches Maskulinum verstanden werden. Weil wir das nicht wollten, haben wir uns ganz bewusst für die geschlechterneutrale Schreibweise "Hochbahner*innen" entschieden. Das es sich bei dem Begriff "Nazis" demgegenüber um eine Abkürzung handelt, die sämtliche Geschlechter umfasst und daher bereits geschlechterneutral ist, haben wir bereits mitgeteilt. Zu Ihrer zweiten Frage, ob "ein öffentlich-rechtliches Unternehmen politische Äußerungen tätigen [darf], ohne gegen eine etwaige Neutralitätspflicht zu verstoßen", nehme ich wie folgt Stellung: In dem von Ihnen genannten Post auf der Plattform X geht es um das Eintreten der HOCHBAHN (oder Hochbahner*innen) für "Menschlichkeit, Toleranz und ein friedliches Zusammenleben. Rechtsextremes Gedankengut hat bei uns keinen Platz!" Das ist keine politische Äußerung, sondern ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dieser gegenüber kann nach meinem Verständnis keine Neutralitätspflicht bestehen, es handelt sich vielmehr um eine Selbstverständlichkeit. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihre Antwort habe ich zur Kenntnis genommen. Dass der Begriff des "Hochbahners…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geschlechter-Neutrale Sprache [#297776]
Datum
4. März 2024 16:25
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Antwort habe ich zur Kenntnis genommen. Dass der Begriff des "Hochbahners" im Gegensatz zum Begriff des "Nazis" keine Abkürzung ist, erschließt sich mir. Leider musste ich feststellen, dass die Hochbahn im sog. "Hochbahn Blog" den Begriff des "Nationalsozialisten" verwendet, ansonsten aber durchgängig von dergeschlechterneutralen Sprache Gebrauch macht. - siehe: https://dialog.hochbahn.de/allgemein/die-hochbahn-im-dritten-reich-vom-mythos-der-unschuld/ - siehe: https://dialog.hochbahn.de/allgemein/die-operation-gomorrha-80-jahre-feuersturm/ - siehe: https://www.hochbahn.de/de/unternehmen/die-geschichte-der-hochbahn/1933-1945-die-hochbahn-im-nationalsozialismus Vor diesem Hintergrund stellt sich erneut die Frage, "warum der Begriff des Nationalsozialist nicht in geschlechterneutraler Sprache verwendet wurde, alle anderen geschlechterbezogenenen Begriffe (Hochbahner*Innen) jedoch schon". Ein Verweis auf das generische Maskulinum geht daher fehl, und die Wortwahl ist folglich so zu verstehen, dass die Hochbahn AG die Zeit von 1933 - 1945 ausschließlich mit männlichen Personen in Verbindung bringt. Bitte beachten Sie, dass die Bildungsstätte Anne Frank explit von der Machtübernahme der Nationalsozialist:innen spricht. (https://www.bs-anne-frank.de/mediathek/blog/machtuebernahme-der-nationalsozialistinnen). Die ursprüngliche Anfrage vom 19.01.2024 habe ich bereits als vollumfänglich beantwortet durch die Hochbahn AG gekennzeichnet. Teilen Sie mir daher gerne mit, wenn Sie wünschen, dass ich diese Anschlussfrage in Form einer neuen Anfrage an die Hochbahn AG stelle. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297776/