Sehr << Antragsteller:in >>
Ihren Antrag vom 02. März 2022 auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) beantworte ich wie folgt:
1) Anzahl der Menschen mit Geschlechtseintrag „divers“, die aktuell im Land Bremen wohnhaft sind:
8 Personen
2) Anzahl der Menschen mit „ohne“ Geschlechtseintrag, die aktuell im Land Bremen wohnhaft sind:
8 Personen
3) Anzahl der Menschen, die seit Januar 2012 ihren Geschlechtseintrag geändert haben, aufgeteilt nach Jahr sowie nach Art der Änderung (z.B. von männlich zu weiblich, von weiblich zu divers etc.):
Insgesamt wurden seit 2012 im Melderegister der Stadt Bremen 171 Geschlechtsänderungen erfasst, davon
· 12 im Jahr 2012,
· 11 im Jahr 2013,
· 9 im Jahr 2014,
· 18 im Jahr 2015,
· 17 im Jahr 2016,
· 15 im Jahr 2017,
· 16 im Jahr 2018,
· 29 im Jahr 2019,
· 18 im Jahr 2020,
· 19 im Jahr 2021 und
· 7 im Jahr 2022.
Am 22.12.2018 trat das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden das dritte Geschlecht „divers“ und die Erklärungsmöglichkeit nach § 45b PStG (Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung) eingeführt. Seither gingen den Standesämtern im Land Bremen folgende Erklärungen nach § 45b PStG zur Änderung der Geschlechtsbezeichnung im Geburtenregister zu:
· 15 Mal „männlich“ zu „weiblich“
· 28 Mal „weiblich“ zu „männlich“
· 3 Mal „männlich“ zu „divers“
· 3 Mal „weiblich“ zu „divers“
· 5 Mal „weiblich“ zu „keine Eintragung“.
Im gleichen Zeitraum wurden in Bremen für Standesämter aus anderen Bundesländern 22 Erklärungen aufgenommen:
· 7 Mal „männlich“ zu „weiblich“
· 7 Mal „weiblich“ zu „männlich“
· 2 Mal „weiblich“ zu „divers“
· 6 Mal „weiblich“ zu „keine Eintragung“.
Da eine über die angeführten Statistiken hinausgehende Auswertung nur mittels einer Einzelfallauswertung möglich ist, ergäbe sich mindestens ein „erheblicher Verwaltungsaufwand“ von mehr als 3 Stunden i. S. d. Teil A Gebühren - Nr. 4 b) Kostenverzeichnis der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz. In der Folge fiele ein Gebührenbetrag in Höhe von 150 bis 360 € an.
4) Anzahl der Geschlechtseinträge divers bzw. offen bei Neugeborenen im Land Bremen seit Januar 2012, aufgeteilt nach Jahren:
Seit dem 22.12.2018 wurden die Geburten im Land Bremen einmal mit der Geschlechtsbezeichnung „divers“ und einmal ohne Eintragung eines Geschlechts beurkundet.
Mit freundlichen Grüßen