Geschlechtseinträge divers und offen im Land Bremen

- Anzahl der Menschen mit Geschlechtseintrag Divers die aktuell im Land Bremen wohnhaft sind
- Anzahl der Menschen mit ohne Geschlechtseintrag die aktuell im Land Bremen wohnhaft sind
- Anzahl der Menschen die seit Januar 2012 ihren Geschlechtseintrag geändert haben, aufgeteilt nach Jahr sowie nach Art der Änderung (z.B. von männlich zu weiblich, von weiblich zu divers etc.)
- Anzahl der Geschlechtseinträge divers bzw. offen bei Neugeborenen im Land Bremen seit Januar 2012, aufgeteilt nach Jahren

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anz…
An Statistisches Landesamt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschlechtseinträge divers und offen im Land Bremen [#244449]
Datum
23. März 2022 20:56
An
Statistisches Landesamt Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der Menschen mit Geschlechtseintrag Divers die aktuell im Land Bremen wohnhaft sind - Anzahl der Menschen mit ohne Geschlechtseintrag die aktuell im Land Bremen wohnhaft sind - Anzahl der Menschen die seit Januar 2012 ihren Geschlechtseintrag geändert haben, aufgeteilt nach Jahr sowie nach Art der Änderung (z.B. von männlich zu weiblich, von weiblich zu divers etc.) - Anzahl der Geschlechtseinträge divers bzw. offen bei Neugeborenen im Land Bremen seit Januar 2012, aufgeteilt nach Jahren
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244449 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244449/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Statistisches Landesamt Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag vom 02. März 2022 auf Informationszugang nach dem Bremer Info…
Von
Statistisches Landesamt Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Geschlechtseinträge divers und offen im Land Bremen [#244449]
Datum
28. April 2022 18:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag vom 02. März 2022 auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) beantworte ich wie folgt: 1) Anzahl der Menschen mit Geschlechtseintrag „divers“, die aktuell im Land Bremen wohnhaft sind: 8 Personen 2) Anzahl der Menschen mit „ohne“ Geschlechtseintrag, die aktuell im Land Bremen wohnhaft sind: 8 Personen 3) Anzahl der Menschen, die seit Januar 2012 ihren Geschlechtseintrag geändert haben, aufgeteilt nach Jahr sowie nach Art der Änderung (z.B. von männlich zu weiblich, von weiblich zu divers etc.): Insgesamt wurden seit 2012 im Melderegister der Stadt Bremen 171 Geschlechtsänderungen erfasst, davon · 12 im Jahr 2012, · 11 im Jahr 2013, · 9 im Jahr 2014, · 18 im Jahr 2015, · 17 im Jahr 2016, · 15 im Jahr 2017, · 16 im Jahr 2018, · 29 im Jahr 2019, · 18 im Jahr 2020, · 19 im Jahr 2021 und · 7 im Jahr 2022. Am 22.12.2018 trat das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden das dritte Geschlecht „divers“ und die Erklärungsmöglichkeit nach § 45b PStG (Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung) eingeführt. Seither gingen den Standesämtern im Land Bremen folgende Erklärungen nach § 45b PStG zur Änderung der Geschlechtsbezeichnung im Geburtenregister zu: · 15 Mal „männlich“ zu „weiblich“ · 28 Mal „weiblich“ zu „männlich“ · 3 Mal „männlich“ zu „divers“ · 3 Mal „weiblich“ zu „divers“ · 5 Mal „weiblich“ zu „keine Eintragung“. Im gleichen Zeitraum wurden in Bremen für Standesämter aus anderen Bundesländern 22 Erklärungen aufgenommen: · 7 Mal „männlich“ zu „weiblich“ · 7 Mal „weiblich“ zu „männlich“ · 2 Mal „weiblich“ zu „divers“ · 6 Mal „weiblich“ zu „keine Eintragung“. Da eine über die angeführten Statistiken hinausgehende Auswertung nur mittels einer Einzelfallauswertung möglich ist, ergäbe sich mindestens ein „erheblicher Verwaltungsaufwand“ von mehr als 3 Stunden i. S. d. Teil A Gebühren - Nr. 4 b) Kostenverzeichnis der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz. In der Folge fiele ein Gebührenbetrag in Höhe von 150 bis 360 € an. 4) Anzahl der Geschlechtseinträge divers bzw. offen bei Neugeborenen im Land Bremen seit Januar 2012, aufgeteilt nach Jahren: Seit dem 22.12.2018 wurden die Geburten im Land Bremen einmal mit der Geschlechtsbezeichnung „divers“ und einmal ohne Eintragung eines Geschlechts beurkundet. Mit freundlichen Grüßen