Geschützter Bereich bei den Polizeipressemitteilungen auf der Internetseite

auf der Internetseite http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/52656

Polizei Warendorf

gibt es einen sogenannten geschützten Bereich.

Dort heisst es:

Geschützte Meldungen anzeigen

Falls Ihre E-Mail-Adresse für geschützte Meldungen freigeschaltet ist, tragen Sie diese hier ein, um Zugriff auf alle Meldungen zu erhalten.

Ich bitte hier um eine Erkärung ob Bürgern hier Meldungen vorenthalten werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2016
  • Frist
    13. Februar 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschützter Bereich bei den Polizeipressemitteilungen auf der Internetseite [#12505]
Datum
12. Januar 2016 20:13
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Warendorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf der Internetseite http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/52656 Polizei Warendorf gibt es einen sogenannten geschützten Bereich. Dort heisst es: Geschützte Meldungen anzeigen Falls Ihre E-Mail-Adresse für geschützte Meldungen freigeschaltet ist, tragen Sie diese hier ein, um Zugriff auf alle Meldungen zu erhalten. Ich bitte hier um eine Erkärung ob Bürgern hier Meldungen vorenthalten werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Warendorf
Sehr geehrtAntragsteller/in wir stellen grundsätzlich keine geschützten Meldungen ein. Alle von uns über News Akt…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Warendorf
Betreff
AW: Geschützter Bereich bei den Polizeipressemitteilungen auf der Internetseite [#12505]
Datum
13. Januar 2016 08:25
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir stellen grundsätzlich keine geschützten Meldungen ein. Alle von uns über News Aktuell herausgegebenen Pressemitteilungen sind öffentlich zugänglich. Das Presseportal hat für alle Behörden einen geschützten Bereich vorgesehen, das scheint eine technische Voreinstellung zu sein, wie auch auf anderen Seiten festzustellen. Diese wird von uns nicht genutzt. Mit freundlichen Grüßen