Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h Autobahn A6 in der Höhe der Goldenen Bremm

1. Warum wird zwischen der Staatsgrenze Frankreich - Deutschland auf der A6 in der Höhe der Goldenen Bremm die Geschwindigkeit auf 50 km/h gedrosselt? Es gibt ansonsten an keinen anderen deutschen Autobahngrenzübergang eine so drastische Geschwindigkeitsbegrenzung.
2. Gibt es für die 50 km/h eine verkehrstechnische Grundlage? Meines Erachtens sorgt das plötzliche Limit von 50 km/h zu einer erhöhten Schadstoffbelastung aufgrund der nötigen Bremsvorgänge.
3. Ist es geplant, die Geschwindigkeit auf 110 km/h oder 130 km/h anzupassen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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Valentin Fung
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Warum wird zwischen der Staatsgren…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Valentin Fung
Betreff
Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h Autobahn A6 in der Höhe der Goldenen Bremm [#304076]
Datum
24. März 2024 23:49
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Warum wird zwischen der Staatsgrenze Frankreich - Deutschland auf der A6 in der Höhe der Goldenen Bremm die Geschwindigkeit auf 50 km/h gedrosselt? Es gibt ansonsten an keinen anderen deutschen Autobahngrenzübergang eine so drastische Geschwindigkeitsbegrenzung. 2. Gibt es für die 50 km/h eine verkehrstechnische Grundlage? Meines Erachtens sorgt das plötzliche Limit von 50 km/h zu einer erhöhten Schadstoffbelastung aufgrund der nötigen Bremsvorgänge. 3. Ist es geplant, die Geschwindigkeit auf 110 km/h oder 130 km/h anzupassen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valentin Fung Anfragenr: 304076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304076/
Mit freundlichen Grüßen Valentin Fung
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Herr Fung, zu Ihrer oben genannten Anfrage nehmen wir wie folgt Stel…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
WG: Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h Autobahn A6 in der Höhe der Goldenen Bremm [#304076]
Datum
15. April 2024 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Herr Fung, zu Ihrer oben genannten Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung: Als Anlage zu dieser E-Mail übersenden wir Ihnen die VRAO zur Geschwindigkeitsbeschränkung des Grenzübergang Goldene Bremm im Zuge der BAB A6. Die VRAO bezieht sich hier nur auf offene Schutzplanken im Mittelstreifen. Es gibt jedoch einige weitere Gründe warum die Geschwindigkeit in diesem Bereich momentan nicht erhöht werden kann: * Die Ausfahrt vom Parkplatz besitzt in Fahrtrichtung keine Beschleunigungsspur. * Ausfahrt Bundespolizei erfolgt in Fahrtrichtung Deutschland direkt zur Autobahn. * Vom Busparkplatz aus kann man in Fahrtrichtung Frankreich direkt auf die Autobahn fahren. Mit freundlichen Grüßen

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Valentin Fung
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Einen schönen Tag wünsche ich. Mi…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Valentin Fung
Betreff
AW: WG: Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h Autobahn A6 in der Höhe der Goldenen Bremm [#304076]
Datum
15. April 2024 21:32
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Einen schönen Tag wünsche ich. Mit freundlichen Grüßen Valentin Fung Anfragenr: 304076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304076/