Geschwindigkeitsbegrenzung Irschenberg - AD Inntal

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn wegen der herausgelösten Spurmarkierungen äußern. Aus meiner Sicht und sicher vieler anderer Fahrer steht die aktuelle Begrenzung auf 80 km/h in keinem angemessenen Verhältnis. Ich halte es für angebracht, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf mindestens 120 km/h zu erhöhen.

Moderne PKWs und Motorräder sind heute in der Lage, auch mit solchen Straßenschäden sicher umzugehen. Die Zeiten, in denen Fahrzeuge auf Blattfedern und Trommelbremsen angewiesen waren, sind längst vorbei.

Ich bitte daher um eine Überprüfung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung, um die Verkehrssituation besser an die aktuellen technischen Möglichkeiten anzupassen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    10. April 2024
  • Frist
    14. Mai 2024
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An Autobahndirektion Südbayern Details
Von
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Betreff
Geschwindigkeitsbegrenzung Irschenberg - AD Inntal [#305704]
Datum
10. April 2024 16:12
An
Autobahndirektion Südbayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn wegen der herausgelösten Spurmarkierungen äußern. Aus meiner Sicht und sicher vieler anderer Fahrer steht die aktuelle Begrenzung auf 80 km/h in keinem angemessenen Verhältnis. Ich halte es für angebracht, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf mindestens 120 km/h zu erhöhen. Moderne PKWs und Motorräder sind heute in der Lage, auch mit solchen Straßenschäden sicher umzugehen. Die Zeiten, in denen Fahrzeuge auf Blattfedern und Trommelbremsen angewiesen waren, sind längst vorbei. Ich bitte daher um eine Überprüfung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung, um die Verkehrssituation besser an die aktuellen technischen Möglichkeiten anzupassen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305704/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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