Geschwindigkeitsbegrenzung Königsallee

Anfrage an: Stadt Bochum

Auf welcher Grundlage wurde entschieden die Geschwindigkeit auf der Königsallee noch weiter von 70 auf 50 zu reduzieren? Die Schilder mit "Straßenschäden" hängen schon seit Jahrzehnten dort. Gibt es ein Gutachten oder Ähnliches, welches eine weitere Herabsetzung gefordert hat? Ich bitte darum, passende Dokumente zu übersenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2018
  • Frist
    28. April 2018
  • 0 Follower:innen
Pascal Kühne
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bochum Details
Von
Pascal Kühne
Betreff
Geschwindigkeitsbegrenzung Königsallee [#28031]
Datum
27. März 2018 21:52
An
Stadt Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Grundlage wurde entschieden die Geschwindigkeit auf der Königsallee noch weiter von 70 auf 50 zu reduzieren? Die Schilder mit "Straßenschäden" hängen schon seit Jahrzehnten dort. Gibt es ein Gutachten oder Ähnliches, welches eine weitere Herabsetzung gefordert hat? Ich bitte darum, passende Dokumente zu übersenden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Pascal Kühne <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Pascal Kühne
Pascal Kühne
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitsbegrenzung Königsallee“ vom 27…
An Stadt Bochum Details
Von
Pascal Kühne
Betreff
AW: Geschwindigkeitsbegrenzung Königsallee [#28031]
Datum
4. Mai 2018 14:58
An
Stadt Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitsbegrenzung Königsallee“ vom 27.03.2018 (#28031) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Aufgrund der doch sehr regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen auf dem Abschnitt, ging ich von einer zeitigen Beantwortung der Anfrage aus, da das Thema scheinbar eine hohe Wichtigkeit hat. Mit freundlichen Grüßen Pascal Kühne Anfragenr: 28031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Bochum
Antw: Wtrlt: AW: Geschwindigkeitsbegrenzung K= C3�nigsallee [#28031] Sehr geehrter Herr Kühne, ich habe Ihre Anfr…
Von
Stadt Bochum
Betreff
Antw: Wtrlt: AW: Geschwindigkeitsbegrenzung K= C3�nigsallee [#28031]
Datum
7. Mai 2018 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kühne, ich habe Ihre Anfrage an das Straßenverkehrsamt der Stadt Bochum ( <<E-Mail-Adresse>> ( <<E-Mail-Adresse>> ) weitergeleitet. Ihre erste Anfrage konnte ich hier nicht feststellen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bochum
Königsallee Sehr geehrter Herr Kühne, ihre Mail vom 04.05.2018 wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet. Da ich …
Von
Stadt Bochum
Betreff
Königsallee
Datum
7. Mai 2018 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kühne, ihre Mail vom 04.05.2018 wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet. Da ich ihre erste Anfrage nicht erhalten habe, bitte ich um Übersendung ihrer ersten Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Pascal Kühne
AW: Königsallee [#28031] Sehr geehrt<< Anrede >> meine ursprüngliche Anfrage vom 27.03.18: Antrag na…
An Stadt Bochum Details
Von
Pascal Kühne
Betreff
AW: Königsallee [#28031]
Datum
7. Mai 2018 15:03
An
Stadt Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine ursprüngliche Anfrage vom 27.03.18: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher Grundlage wurde entschieden die Geschwindigkeit auf der Königsallee noch weiter von 70 auf 50 zu reduzieren? Die Schilder mit "Straßenschäden" hängen schon seit Jahrzehnten dort. Gibt es ein Gutachten oder Ähnliches, welches eine weitere Herabsetzung gefordert hat? Ich bitte darum, passende Dokumente zu übersenden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Pascal Kühne
Stadt Bochum
Sehr geehrter Herr Kühne, die Geschwindigkeitsbegrenzung wurde durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW als zustän…
Von
Stadt Bochum
Betreff
Anfrage Geschwindigkeitsbegrenzung Königsallee
Datum
7. Mai 2018 15:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kühne, die Geschwindigkeitsbegrenzung wurde durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständigen Straßenbaulastträger eingerichtet. Die Kontaktdaten lauten: Landesbetrieb Straßenbau.NRW Regionalniederlassung Ruhr Johannes Gallhoff-Peeters Masterleiter Duisburg/Dortmund Hatzper Straße 34 , 45149 Essen Tel.: 0201 / 7298 ( tel:02017298) - 250 e-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Pascal Kühne
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bochum Details
Von
Pascal Kühne
Betreff
AW: Anfrage Geschwindigkeitsbegrenzung Königsallee [#28031]
Datum
7. Mai 2018 23:36
An
Stadt Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher Grundlage wurde entschieden die Geschwindigkeit auf der Königsallee (Bochum) noch weiter von 70 auf 50 zu reduzieren? Die Schilder mit "Straßenschäden" hängen schon seit Jahrzehnten dort. Gibt es ein Gutachten oder Ähnliches, welches eine weitere Herabsetzung gefordert hat? Ich bitte darum, passende Dokumente zu übersenden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Pascal Kühne Anfragenr: 28031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadt Bochum
Sehr geehrter Herr Kühne, zunächst einmal möchte ich mich entschuldigen, dass ich Ihnen erst jetzt antworte. In…
Von
Stadt Bochum
Betreff
AW: Anfrage Geschwindigkeitsbegrenzung Königsallee [#28031]
Datum
22. Mai 2018 07:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kühne, zunächst einmal möchte ich mich entschuldigen, dass ich Ihnen erst jetzt antworte. In meiner Funktion als Mastermeistereileiter für die Autobahnmeisterei Dortmund ist es unter anderem meine Aufgabe auf die Verkehrssicherheit der Straßen zu achten. Dabei hatten wir die Königsallee mit den vielen Fahrbahnschäden schon längere Zeit im Blick. Die erste Maßnahme im Juni 2016 war auf dem gesamten Stück zwischen der Haarstraße und der A448 auf die Straßenschäden mit der entsprechenden Beschilderung hinzuweisen. Dabei wurde die Geschwindigkeit noch nicht reduziert. Im Rahmen der regelmäßigen Streckenkontrollen durch die Autobahnmeisterei Dortmund haben wir festgestellt, dass die Schäden und damit die Gefahren für die Verkehrsteilnehmer im Laufe des Winters immer größer und gravierender geworden sind. Auf dieser Grundlage sind wir zu der Entscheidung gelangt die Geschwindigkeit zwischen der Markstraße und dem Kreisverkehr Haarstraße auf 50 km/h zu reduzieren. Ein Gutachten wurde darüber nicht erstellt. Daher kann ich Ihnen auch keine Dokumente zusenden. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass in diesem Jahr eine Deckensanierung zwischen der Markstraße und dem Kreisverkehr Haarstraße stattfinden soll. Anschließend wird die Geschwindigkeit wieder 70 km/h sein. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß