Geschwindigkeitsbegrenzung Nübbeler Weg

Anfrage an: Stadt Rendsburg

Die Gründe für die unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Nübbeler Weg bei der Einmündung Norderfelder Weg.
Richtung Fockbek ist die Geschwindigkeit auf 70km/h begrenzt. Richtung Nübbel gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Daher gilt 100km/h.

Durch die Einmündung gibt es viele Straßenwechsel durch Radfahrer - insbesondere auch Schulkinder.

Falls Sie nicht der richtige Ansprechpartner sind, würde ich mich auf einen Verweis auf den richtigen freuen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
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Noah Peeters
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Gründe für die unterschiedlichen …
An Stadt Rendsburg Details
Von
Noah Peeters
Betreff
Geschwindigkeitsbegrenzung Nübbeler Weg [#288760]
Datum
20. September 2023 22:42
An
Stadt Rendsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Gründe für die unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Nübbeler Weg bei der Einmündung Norderfelder Weg. Richtung Fockbek ist die Geschwindigkeit auf 70km/h begrenzt. Richtung Nübbel gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Daher gilt 100km/h. Durch die Einmündung gibt es viele Straßenwechsel durch Radfahrer - insbesondere auch Schulkinder. Falls Sie nicht der richtige Ansprechpartner sind, würde ich mich auf einen Verweis auf den richtigen freuen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Noah Peeters Anfragenr: 288760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288760/ Postanschrift Noah Peeters << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Noah Peeters

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Stadt Rendsburg
Guten Tag Noah Peeters, in Bezug auf Ihre Anfrage nach dem IZG-SH/VIG übersende ich Ihnen die Ihrerseits gewünsc…
Von
Stadt Rendsburg
Betreff
WG: [EXTERN] Geschwindigkeitsbegrenzung Nübbeler Weg [#288760]
Datum
25. September 2023 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Noah Peeters, in Bezug auf Ihre Anfrage nach dem IZG-SH/VIG übersende ich Ihnen die Ihrerseits gewünschten Daten. Ich weise hier darauf hin, dass eine solche Beschränkung für nur eine Fahrtrichtung durchaus zulässig ist. Siehe VwV-StVO, zu Zeichen 274. In diesem Zusammenhang wurde Nachfrage beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr für Schleswig-Holstein, Niederlassung Rendsburg, gehalten. Begründung hinsichtlich der Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h; einseitig: Die Geschwindigkeitsreduzierung bezieht sich tatsächlich auf querende Radfahrer die aus dem Innenkurvenbereich heraus schlechte Sichten in Richtung Nübbel haben; deswegen wurden die 70 km/h aus dieser Fahrtrichtung bis hinter die Querung angeordnet. In die andere Richtung sind die Sichten in Ordnung. [cid:image007.jpg@01D9EFA0.D0974280] Mit freundlichen Grüßen