Geschwindigkeitsbegrenzungen in schwer Nachvollziehbaren bereichen

Ich kann mir die Geschwindigkeitsbegrenzungen in folgenden Bereichen nicht Logisch und Sinnvoll erklären.
1. "Argenstraße" in Oberstaufen (komplett), in den Angenzenden Straßen ist es schlüssig und Nachvollziehbar, auch und vorallem wegen Unübersichtbarkeit
2. "In der Au" in Steibis, Ist eine Sehr übersichtliche und gut einsehbare Straße bis zum Parkplatz der Skiarena.

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  • Datum
    19. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich kann mir die Geschwindigkeitsb…
An Gemeinde Oberstaufen - Landkreis Oberallgäu- Details
Von
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Betreff
Geschwindigkeitsbegrenzungen in schwer Nachvollziehbaren bereichen [#303524]
Datum
19. März 2024 00:42
An
Gemeinde Oberstaufen - Landkreis Oberallgäu-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich kann mir die Geschwindigkeitsbegrenzungen in folgenden Bereichen nicht Logisch und Sinnvoll erklären. 1. "Argenstraße" in Oberstaufen (komplett), in den Angenzenden Straßen ist es schlüssig und Nachvollziehbar, auch und vorallem wegen Unübersichtbarkeit 2. "In der Au" in Steibis, Ist eine Sehr übersichtliche und gut einsehbare Straße bis zum Parkplatz der Skiarena.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303524/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitsbegrenzungen in schwer Nachvollziehbaren bereichen…
An Gemeinde Oberstaufen - Landkreis Oberallgäu- Details
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Betreff
AW: Geschwindigkeitsbegrenzungen in schwer Nachvollziehbaren bereichen [#303524]
Datum
23. April 2024 11:33
An
Gemeinde Oberstaufen - Landkreis Oberallgäu-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitsbegrenzungen in schwer Nachvollziehbaren bereichen“ vom 19.03.2024 (#303524) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitsbegrenzungen in schwer Nachvollziehbaren bereichen…
An Gemeinde Oberstaufen - Landkreis Oberallgäu- Details
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Betreff
AW: Geschwindigkeitsbegrenzungen in schwer Nachvollziehbaren bereichen [#303524]
Datum
23. April 2024 11:33
An
Gemeinde Oberstaufen - Landkreis Oberallgäu-
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitsbegrenzungen in schwer Nachvollziehbaren bereichen“ vom 19.03.2024 (#303524) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>