Geschwindigkeitsbeschränkungen auf B304

Anfrage an: Landratsamt Ebersberg

auf der Grundlage des BayUIG, des Art. 39 BayDSG, der IFS des LK EBE und des BayPrG wird um Auskunft gebeten:

1. Was ist der aktuelle Stand zur "70kmh-Anordnung" des LRA auf der B304 im Bereich Kirchseeon?

1a. Was wurde vom LRA seit November 2020 veranlaßt oder umgesetzt?

1b. Was wurde nach Kenntnis des LRA von der Gde. Kirchseeon seit November 2020 veranlaßt oder umgesetzt?

1c. Was wurde nach Kenntnis des LRA von der Straßenmeisterei bzw. dem Bauamt RO seit November 2020 veranlaßt oder umgesetzt?

1d. Wurde zwischenzeitlich aa) ein Lärmgutachten und/oder bb) eine Lärmmessung und/oder cc) ein Rechtsgutachten/rechtliche Bewertung durchgeführt? Falls ja, wann und durch wen veranlasst/beauftragt?

2. Im Dez. 20 antwortete das LRA auf mehrere Fragen, dass die Prüfung der Rechtsmäßigkeit der "70kmh-Anordnung" im LRA noch läuft. Wie ist der derzeitige Stand der Prüfung und welches ist ggf. das Ergebnis der Prüfung?

3. Wurden von Dritten außer einem unzulässigen Widerspruch zwischenzeitlich noch andere rechtliche Mittel ergriffen?

4. Welche Verletzung welcher Rechte wurde im Widerspruch vom 29.6.2020 behauptet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf der Grundlage des Ba…
An Landratsamt Ebersberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf B304 [#216975]
Datum
29. März 2021 20:35
An
Landratsamt Ebersberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf der Grundlage des BayUIG, des Art. 39 BayDSG, der IFS des LK EBE und des BayPrG wird um Auskunft gebeten: 1. Was ist der aktuelle Stand zur "70kmh-Anordnung" des LRA auf der B304 im Bereich Kirchseeon? 1a. Was wurde vom LRA seit November 2020 veranlaßt oder umgesetzt? 1b. Was wurde nach Kenntnis des LRA von der Gde. Kirchseeon seit November 2020 veranlaßt oder umgesetzt? 1c. Was wurde nach Kenntnis des LRA von der Straßenmeisterei bzw. dem Bauamt RO seit November 2020 veranlaßt oder umgesetzt? 1d. Wurde zwischenzeitlich aa) ein Lärmgutachten und/oder bb) eine Lärmmessung und/oder cc) ein Rechtsgutachten/rechtliche Bewertung durchgeführt? Falls ja, wann und durch wen veranlasst/beauftragt? 2. Im Dez. 20 antwortete das LRA auf mehrere Fragen, dass die Prüfung der Rechtsmäßigkeit der "70kmh-Anordnung" im LRA noch läuft. Wie ist der derzeitige Stand der Prüfung und welches ist ggf. das Ergebnis der Prüfung? 3. Wurden von Dritten außer einem unzulässigen Widerspruch zwischenzeitlich noch andere rechtliche Mittel ergriffen? 4. Welche Verletzung welcher Rechte wurde im Widerspruch vom 29.6.2020 behauptet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216975/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ebersberg - Gesundheitsamt
Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich …
Von
Landratsamt Ebersberg - Gesundheitsamt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
29. März 2021 20:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich bearbeitet. Bitte geben Sie immer eine Abteilung, ein Sachgebiet, ein Aktenzeichen oder eine/n Sachbearbeiter/in an. Das Landratsamt Ebersberg gibt diese aktuelle Rufnummern bekannt. - Corona-Bürgertelefon 0 80 92 85 16 16 - Impfzentrum 0 80 92 86 31 40 - Diagnostikzentrum 0 80 92 82 36 86 Die online-Registrierung zur Corona-Impfung ist unter https://impfzentren.bayern/ möglich, jedoch kann es auf Grund der erhöhten Nachfrage zu Problemen kommen. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Beantwortung Ihres Anliegens. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Ebersberg
Sehr [geschwärzt], Ihre untenstehende Anfrage beantworten wir Ihnen wie folgt: 1. Was ist der aktuelle Stand zur…
Von
Landratsamt Ebersberg
Via
Briefpost
Betreff
AW: Geschwindigkeitsbeschränkungen auf B304 [#216975]
Datum
1. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Ihre untenstehende Anfrage beantworten wir Ihnen wie folgt: 1. Was ist der aktuelle Stand zur "70kmh-Anordnung" des LRA auf der B304 im Bereich Kirchseeon? 1a. Was wurde vom LRA seit November 2020 veranlasst oder umgesetzt? Am 16.12.2020 erging eine neue verkehrsrechtliche Anordnung. Die verkehrsrechtliche Anordnung vom 02.06.2020 wurde aufgehoben. 1b. Was wurde nach Kenntnis des LRA von der Gde. Kirchseeon seit November 2020 veranlasst oder umgesetzt? Der Marktgemeinderat Kirchseeon wird sich mit dem Thema erneut befassen. Näheres ist bei der Gemeinde zu erfragen. 1c. Was wurde nach Kenntnis des LRA von der Straßenmeisterei bzw. dem Bauamt RO seit November 2020 veranlaßt oder umgesetzt? Der Vollzug der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 16.12.2020 ist in Planung und wird demnächst erfolgen. 1d. Wurde zwischenzeitlich aa) ein Lärmgutachten und/oder bb) eine Lärmmessung und/oder cc) ein Rechtsgutachten/rechtliche Bewertung durchgeführt? Falls ja, wann und durch wen veranlasst/beauftragt? Es wurde zwischenzeitlich kein Lärmgutachten und keine Lärmmessung durchgeführt. Lärmgutachten sind grundsätzlich vom Markt Kirchseeon zu erstellen. Die Regierung von Oberbayern hat in den Monaten Juli bis Dezember 2020 eine fachaufsichtliche Prüfung durchgeführt. 2. Im Dez. 20 antwortete das LRA auf mehrere Fragen, dass die Prüfung der Rechtsmäßigkeit der "70kmh-Anordnung" im LRA noch läuft. Wie ist der derzeitige Stand der Prüfung und welches ist ggf. das Ergebnis der Prüfung? Ja, es gibt ein Ergebnis der Prüfung (s. unter 1.). 3. Wurden von Dritten außer einem unzulässigen Widerspruch zwischenzeitlich noch andere rechtliche Mittel ergriffen? nein 4. Welche Verletzung welcher Rechte wurde im Widerspruch vom 29.6.2020 behauptet? Es handelt sich um ein Verfahren, das einem besonderen Rechts- und Datenschutz unterliegt. Diesbezüglich wird daher keine Auskunft erteilt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt], [geschwärzt] Leiter Büro des Landrats Wissenschaftliche Rechtsberatung des Landrats, der Abteilung 1 sowie des Beteiligungsmanagements des Landkreises im Landratsamt Ebersberg Adr.: 85560 Ebersberg, Eichthalstr. 5 (Lageplan) Tel: 08092 823 [geschwärzt] Fax: 08092 823 [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Web: www.lra-ebe.de