Geschwindigkeitsbeschränkungen auf B304
auf der Grundlage des BayUIG, des Art. 39 BayDSG, der IFS des LK EBE und des BayPrG wird um Auskunft gebeten:
1. Was ist der aktuelle Stand zur "70kmh-Anordnung" des LRA auf der B304 im Bereich Kirchseeon?
1a. Was wurde vom LRA seit November 2020 veranlaßt oder umgesetzt?
1b. Was wurde nach Kenntnis des LRA von der Gde. Kirchseeon seit November 2020 veranlaßt oder umgesetzt?
1c. Was wurde nach Kenntnis des LRA von der Straßenmeisterei bzw. dem Bauamt RO seit November 2020 veranlaßt oder umgesetzt?
1d. Wurde zwischenzeitlich aa) ein Lärmgutachten und/oder bb) eine Lärmmessung und/oder cc) ein Rechtsgutachten/rechtliche Bewertung durchgeführt? Falls ja, wann und durch wen veranlasst/beauftragt?
2. Im Dez. 20 antwortete das LRA auf mehrere Fragen, dass die Prüfung der Rechtsmäßigkeit der "70kmh-Anordnung" im LRA noch läuft. Wie ist der derzeitige Stand der Prüfung und welches ist ggf. das Ergebnis der Prüfung?
3. Wurden von Dritten außer einem unzulässigen Widerspruch zwischenzeitlich noch andere rechtliche Mittel ergriffen?
4. Welche Verletzung welcher Rechte wurde im Widerspruch vom 29.6.2020 behauptet?
Anfrage erfolgreich
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Datum29. März 2021
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1. Mai 2021
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