Geschwindigkeitskontrolle des Verkehrs Wiedbachstraße/56567 Neuwied

im Juli 2022 wurde in der Wiedbachstraße, Neuwied-Niederbieber einen Geschwindigkeitskontrolle über den Zeitraum von ungefähr einer Woche durchgeführt.

Bitte senden Sie mir die sowohl die Auswertung als auch die Rohdaten zu.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    9. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Juli 2022 w…
An Stadtverwaltung Neuwied Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitskontrolle des Verkehrs Wiedbachstraße/<< Adresse entfernt >> [#256737]
Datum
9. August 2022 12:31
An
Stadtverwaltung Neuwied
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Juli 2022 wurde in der Wiedbachstraße, Neuwied-Niederbieber einen Geschwindigkeitskontrolle über den Zeitraum von ungefähr einer Woche durchgeführt. Bitte senden Sie mir die sowohl die Auswertung als auch die Rohdaten zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256737/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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