Geschwindigkeitskontrollen auf der Hochstraße in Fürth

Im Zuge der Lärmaktionsplanung wurde auf der Hochstraße in Fürth eine auf die Abend- und Nachtstunden begrenzte Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h eingeführt, was ich sehr begrüße. Es besteht aber der Verdacht, dass diese Maßnahme nur eine Alibimaßnahme war und ihre Einhaltung nicht kontrolliert wird.

Ich beantrage Auskunft darüber

- wann genau die o.g. Beschränkung auf der Hochstraße eingeführt wurde
- wie oft seit der Einführung die Einhaltung der Maßnahme durch Geschwindigkeitskontrollen überprüft wurde (mit Angabe der Zeiträume der durchgeführten Kontrollen)
- zu welchem Ergebnis die Kontrollen geführt haben (Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge, Anzahl der Überschreitungen, Anzahl der eingeleiteten Verfahren gegen Fahrzeughalter/-innen)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2022
  • Frist
    12. März 2022
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Matthias Weber
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zuge der Lä…
An Stadt Fürth - Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz - Ämtergebäude Süd Details
Von
Matthias Weber
Betreff
Geschwindigkeitskontrollen auf der Hochstraße in Fürth [#240485]
Datum
10. Februar 2022 15:04
An
Stadt Fürth - Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz - Ämtergebäude Süd
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge der Lärmaktionsplanung wurde auf der Hochstraße in Fürth eine auf die Abend- und Nachtstunden begrenzte Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h eingeführt, was ich sehr begrüße. Es besteht aber der Verdacht, dass diese Maßnahme nur eine Alibimaßnahme war und ihre Einhaltung nicht kontrolliert wird. Ich beantrage Auskunft darüber - wann genau die o.g. Beschränkung auf der Hochstraße eingeführt wurde - wie oft seit der Einführung die Einhaltung der Maßnahme durch Geschwindigkeitskontrollen überprüft wurde (mit Angabe der Zeiträume der durchgeführten Kontrollen) - zu welchem Ergebnis die Kontrollen geführt haben (Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge, Anzahl der Überschreitungen, Anzahl der eingeleiteten Verfahren gegen Fahrzeughalter/-innen)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Matthias Weber Anfragenr: 240485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240485/ Postanschrift Matthias Weber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Weber

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Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg
Sehr geehrter Herr Weber, dem Zweckverband "Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg" wurde v…
Von
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg
Betreff
AW: Geschwindigkeitskontrollen auf der Hochstraße in Fürth [#240485]
Datum
18. Februar 2022 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weber, dem Zweckverband "Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg" wurde von der Stadt Fürth die Aufgabe zur Überwachung des fließenden Verkehrs (Geschwindigkeitsüberwachung) übertragen. Ihre Anfrage wurde dem Zweckverband als zuständige Behörde weitergeleitet. Die verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde Fürth zur Hochstr. wurde im Januar 2020 gefertigt und umgesetzt. Seitdem werden dort regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durch den Zweckverband durchgeführt. Bislang haben 17 Einzelmessungen stattgefunden, bei denen insgesamt 1.412 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt wurden. Zu den genauen Zeiträumen der Kontrollen, der Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge und der Anzahl der eingeleiteten Verfahren können und Verweis auf Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bzw. Nr. 3 BayDSG keine Angaben gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen