Geschwindigkeitskontrollen bei LKW

Wie viele Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch LKW wurden 2021 oder 2022 in Rheinland-Pfalz geahndet.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde vom Ministerium an die Zentrale Bußgeldstelle weitergeleitet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2023
  • Frist
    2. September 2023
  • Ein:e Follower:in
Helmut Treubel
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Überschreitungen der zul…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Helmut Treubel
Betreff
Geschwindigkeitskontrollen bei LKW [#285167]
Datum
31. Juli 2023 18:53
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch LKW wurden 2021 oder 2022 in Rheinland-Pfalz geahndet.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helmut Treubel Anfragenr: 285167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285167/ Postanschrift Helmut Treubel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helmut Treubel
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Treubel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Statistische Informationen hierzu werden hier nicht vor…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Geschwindigkeitskontrollen bei LKW [#285167]
Datum
1. August 2023 18:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Treubel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Statistische Informationen hierzu werden hier nicht vorgehalten. Ihre Anfrage habe ich daher an die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) beim Polizeipräsidium Rheinpfalz weitergeleitet und diese gebeten Ihnen zu antworten. Bei der ZBS werden alle von der Polizei Rheinland-Pfalz festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten zentral bearbeitet. Darüber hinaus ist einige Kommunen in Rheinland-Pfalz die Aufgabe der innerörtlichen Geschwindigkeitsüberwachung übertragen, welche diese selbständig ausüben. Auch insoweit liegen hier keine statistischen Informationen im Sinne Ihrer Frage vor. Diejenigen Kommunen, denen die Aufgabe der innerörtlichen Geschwindigkeitsüberwachung übertragen wurde, sind in der Anlage 4 zur Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts aufgeführt. Soweit für Sie von Interesse, können Sie Ihre Anfrage dorthin richten. Die Landesverordnung und die Anlage 4 sind im Internet unter folgendem Link abrufbar: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-StVRZustVRPV23P1/part/X Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Treubel, ihre Anfrage nach dem LTranspG kann wie folgt beantwortet werden: Im Jahr 2021 sind…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Geschwindigkeitskontrollen bei LKW [#285167]
Datum
21. August 2023 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Treubel, ihre Anfrage nach dem LTranspG kann wie folgt beantwortet werden: Im Jahr 2021 sind noch 43.542 Verfahren in der Fachanwendung der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) des Polizeipräsidiums Rheinpfalz gespeichert und 187.211 im Jahr 2022. Bei dieser Erhebung ist Folgendes zu beachten: - Es gibt keine entsprechende Statistik der ZBS zu LKW-Verstößen, die die Anzahl der geahndeten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch LKW 2021 oder 2022 in Rheinland-Pfalz ergibt - Die Zahlen geben die Verstöße wieder, die noch in der Fachanwendung gespeichert sind, unabhängig, ob hier eine Ahndung erfolgte oder nicht. Nicht mehr berücksichtigt sind die Fälle, die aufgrund der Löschfristen schon aus dem System gelöscht wurden (Verwarnungstatbestände werden ein Jahr nach Abschluss, bzw. Archivierung gelöscht). - Es handelt sich um Verstöße mit LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 to. - Verstöße, die von rheinland-pfälzischen Kommunen geahndet wurden, die berechtigt sind, Geschwindigkeitsverstöße selbständig zu ahnden, können ebenfalls nicht durch uns erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen