Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin

Von allen Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 Ort und Zeitraum, sowie Anzahl der Fahrzeuge ohne und mit Geschwindigkeitsverstößen (bestenfalls gruppiert nach Schwere der Vergehen).
Bitte stellen Sie die Information in maschinenlesbarem Format zur Verfügung. Orientieren Sie sich dabei gerne an der Stadt Aachen
https://offenedaten.aachen.de/de/dataset/geschwindigkeitskontrollen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin [#203479]
Datum
12. November 2020 14:40
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von allen Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 Ort und Zeitraum, sowie Anzahl der Fahrzeuge ohne und mit Geschwindigkeitsverstößen (bestenfalls gruppiert nach Schwere der Vergehen). Bitte stellen Sie die Information in maschinenlesbarem Format zur Verfügung. Orientieren Sie sich dabei gerne an der Stadt Aachen https://offenedaten.aachen.de/de/dataset/geschwindigkeitskontrollen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203479/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. November 2020 14:40
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreih…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin [#203479]
Datum
16. November 2020 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die Sie am 12. November 2020 an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport übersandten. Ich wurde mit der Bearbeitung beauftragt. Ihrem gestellten Antrag kann ich im Rahmen der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport inhaltlich nicht nachkommen bzw. die von Ihnen gewünschten Informationen nicht im Rahmen des IFG zur Verfügung stellen. Die zu Grunde liegenden Fragen liegen im Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Polizei Berlin. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Polizei Berlin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich werde die Anfrage an die Berliner Polizei ric…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin [#203479]
Datum
29. November 2020 13:23
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich werde die Anfrage an die Berliner Polizei richten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203479/