Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Greifswald [#197582]
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf meine unsprüngliche Anfrage (Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Greifswald [#197582]) vom 22. September an die Polizeiinspektion Anklam, welche freundlicherweise zuständigkeitshalber an Sie weitergeleitet wurde.
Vielen Dank für Ihre postalische Rückmeldung, ich bedaure sehr, dass meine Anfrage noch nicht als Fax bei Ihnen eingegangen ist. Dieses Schreiben sollte allerdings nun als Fax bei Ihnen eingehen, sodass Sie sich auch inhaltlich mit meiner Anfrage auseinandersetzen können. Vollständigkeitshalbe füge ich meine Anfrage nochmal bei:
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von allen Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Greifswald in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 Ort und Zeitraum, sowie Anzahl der Fahrzeuge ohne und mit Geschwindigkeitsverstößen (bestenfalls gruppiert nach Schwere der Vergehen).
Bitte stellen Sie die Information in maschinenlesbarem Format zur Verfügung. Orientieren Sie sich dabei gerne an der Stadt Aachen
https://offenedaten.aachen.de/de/dataset/geschwindigkeitskontrollen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum8. Oktober 2020
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10. November 2020
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