Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr

Anfrage an: Amt West-Rügen

- Tag der Aufstellung der Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr
- Grund des Aufstellens der Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr
- Daten der Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr aus den Jahren 2020-2023

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Dezember 2023
  • Frist
    31. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Amt West-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr [#295760]
Datum
29. Dezember 2023 12:31
An
Amt West-Rügen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Tag der Aufstellung der Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr - Grund des Aufstellens der Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr - Daten der Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr aus den Jahren 2020-2023
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 295760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295760/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr [#295760]
An Amt West-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr [#295760]
Datum
29. Dezember 2023 12:32
An
Amt West-Rügen
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
19,5 KB
Amt West-Rügen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem IFG M-V zum Thema Geschwindigkeitsmessanlage in Altef…
Von
Amt West-Rügen
Betreff
Anfrage nach IFG M-V / Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr
Datum
4. Januar 2024 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
4,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem IFG M-V zum Thema Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr ist am 29.12.2023 per E-Mail sowie per Fax eingegangen. Nach Recherchen in unserer Amtsverwaltung (insb. Abteilung Ordnungsamt) teile ich Ihnen gemäß § 10 Absatz 3 IFG M-V mit, dass die von Ihnen begehrten Informationen hier nicht vorhanden sind. Die Amtsverwaltung West-Rügen verfügt über keine Aufzeichnungen bzw. Unterlagen zu Geschwindigkeitsprüfungen und/oder –messungen. Zuständige Behörde müsste – unserer Einschätzung nach – der Landkreis Vorpommern-Rügen sein. Aufgrund deren technisch stark eingeschränkter Erreichbarkeit als Folge eines Hackerangriffs versuche ich seit zwei Tagen erfolglos einen zuständigen Sachbearbeiter für Ihr Anliegen ausfindig machen zu können; die Telefonzentrale des Landkreises ist sehr stark ausgelastet und eine Erreichbarkeit per E-Mail ist aktuell nicht gegeben → siehe auch Internetauftritt https://www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Allgemeine-Ordnung/Katastrophenschutz/Ausfall-IT-Systeme/ . Daher kann ich Ihr Anliegen leider nicht gemäß Ihres Wunsches in der Anfrage an die zuständige Behörde per E-Mail weiterleiten. Sie müssen Ihr Anliegen daher bitte direkt an den Landkreis Vorpommern-Rügen richten; was nach Auskunft auf der Homepage bestenfalls per Post oder per Fax möglich ist: · Landkreis Vorpommern-Rügen Der Landrat Carl-Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund · Fax +49 (03831) 357-444100 . Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihr Bemühen. Ich ziehe dann die Anfrage hiermit zurück und versuc…
An Amt West-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach IFG M-V / Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr [#295760]
Datum
9. Januar 2024 08:30
An
Amt West-Rügen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihr Bemühen. Ich ziehe dann die Anfrage hiermit zurück und versuche beim Landkreis jemanden zu erreichen Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 295760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295760/