Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr

- Tag der Aufstellung der Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr
- Grund des Aufstellens der Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr
- Daten der Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr aus den Jahren 2020-2023

Ergänzung:
Es handelt sich bei der Anfrage um die innerorts aufgestellte Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr

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Warte auf Antwort
  • Datum
    1. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Polizeiinspektion Stralsund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr [#291460]
Datum
1. November 2023 16:47
An
Polizeiinspektion Stralsund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Tag der Aufstellung der Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr - Grund des Aufstellens der Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr - Daten der Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr aus den Jahren 2020-2023 Ergänzung: Es handelt sich bei der Anfrage um die innerorts aufgestellte Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 291460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291460/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr [#291460]
An Polizeiinspektion Stralsund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Geschwindigkeitsmessanlage in Altefähr [#291460]
Datum
1. November 2023 16:48
An
Polizeiinspektion Stralsund
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
19,5 KB

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Polizeiinspektion Stralsund
Ihre Anfrage zu Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen in Altefähr Sehr << Antragsteller:in >> Ihre An…
Von
Polizeiinspektion Stralsund
Betreff
Ihre Anfrage zu Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen in Altefähr
Datum
3. November 2023 08:40
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
493022389807-20231101-174341.pdf
42,0 KB
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage bezüglich Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen ist in der Polizeiinspektion Stralsund per Fax eingegangen. Polizeilicherseits wurden in dem von Ihnen benannten Zeitraum keine Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen mittels stationärem Messgerät durchgeführt. Ihre Anfrage wurde daher an die Bußgeldstelle des Landkreises Vorpommern-Rügen weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen