Geschwindigkeitsmessung Landskroner Str. Holzwickede im Juli 2022

Anfrage an: Kreis Unna

Messdaten der Geschwindigkeitsmessung auf der Landskroner Str. (ungefähre Höhe Einmündung Quellenstraße), die im Juli 2022 durchgeführt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
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Holger Franck
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Unna Details
Von
Holger Franck
Betreff
Geschwindigkeitsmessung Landskroner Str. Holzwickede im Juli 2022 [#256591]
Datum
7. August 2022 18:50
An
Kreis Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Messdaten der Geschwindigkeitsmessung auf der Landskroner Str. (ungefähre Höhe Einmündung Quellenstraße), die im Juli 2022 durchgeführt wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anfragenr: 256591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256591/ Postanschrift Holger Franck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Franck
Holger Franck
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Holger Franck
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geschwindigkeitsmessung Landskroner Str. Holzwickede im Juli 2022“ [#256591]
Datum
21. September 2022 18:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/256591/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde nicht auf die Anfrage reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anhänge: - 256591.pdf Anfragenr: 256591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256591/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.3-6724/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 07.08.2…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-6724/22 Geschwindigkeitsmessung Landskroner Str. Holzwickede im Juli 2022 [#256591]
Datum
22. September 2022 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein AZ: 209.2.3.2.3-6724/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 07.08.2022 an den Kreis Unna bzgl. der Geschwindigkeitsmessung Landskroner Str. Holzwickede im Juli 2022 [#256591] Ihre E-Mail 21.09.2022 Sehr geehrter Franck, ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 21.09.2022. Darin wenden Sie sich gemäß § 13 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW). Sie teilen mit, dass Sie per E-Mail am 07.08.2022 einen Antrag auf Informationszugang an den Kreis Unna gestellt haben sollen und bislang keine Antwort hierzu erhalten haben. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Weshalb Sie bisher keinerlei Reaktion erhalten haben, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich bitte Sie, an Ihre Anfrage zunächst zu erinnern, auch wenn die Monatsfrist bereits verstrichen ist. Sie können diese E-Mail Ihrer Erinnerung beifügen, damit Ihre Angelegenheit als Antrag auch nach dem IFG-NRW gewertet wird. Sollten Sie daraufhin erneut keine Antwort erhalten, so können Sie sich unter Angabe des o.g. Aktenzeichens erneut an die LDI NRW wenden, so dass die Angelegenheit gegenüber der öffentlichen Stelle aufgegriffen werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Holger Franck
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitsmessung Landskroner Str. Holzw…
An Kreis Unna Details
Von
Holger Franck
Betreff
AW: 209.2.3.2.3-6724/22 Geschwindigkeitsmessung Landskroner Str. Holzwickede im Juli 2022 [#256591]
Datum
15. Oktober 2022 18:39
An
Kreis Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitsmessung Landskroner Str. Holzwickede im Juli 2022“ vom 07.08.2022 (#256591) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zu Ihrer Information können Sie die diesbezügliche Antwort der Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit unter folgender Kurz-URL einsehen: https://fragdenstaat.de/a/256591 Mit freundlichen Grüßen Holger Franck
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.3-6724/22 Verkehrssituation Landskroner Str. 23 Mein AZ: 209.2.3.2.3-6724/22 Informationsfreiheitsgeset…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-6724/22 Verkehrssituation Landskroner Str. 23
Datum
22. November 2022 13:14
Status
Mein AZ: 209.2.3.2.3-6724/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 07.08.2022 bzgl. der Verkehrssituation Landskroner Str. 23 Sehr geehrter Herr Franck, da der Kreis Unna trotz Ihrer Erinnerung vom 15.10.2022 bis heute nicht geantwortet hat, habe ich habe Ihr Begehren mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Unna
Anfrage 256591 Mit freundlichen Grüßen
Von
Kreis Unna
Betreff
Anfrage 256591
Datum
25. November 2022 11:08
Status
28,7 KB
Mit freundlichen Grüßen