Geschwindigkeitsmessungen am 06.03.2024 auf der Krefelder Straße

Am 06.03.2024 wurde gegen 15:30 Uhr eine mobile Messstelle zur Geschwindigkeitsüberwachung auf der Krefelder Straße (B288) auf halber Strecke zwischen der Zufahrt Breitenkamp und der Anschlussstelle Duisburg-Huckingen in Fahrtrichtung Autobahnkreuz Duisburg-Süd, also Fahrtrichtung Osten (etwa auf Höhe der Hausnummer 136 der parallel verlaufenden Straße Am Heidberg) aufgebaut. Ich bitte um Übermittlung der Messstellendokumentation sowie der Geschwindigkeit, welche für das Auslösen der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage eingestellt wurde. Personenbezogene Daten der Messtellendokumentation dürfen sie gerne schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am…
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsmessungen am 06.03.2024 auf der Krefelder Straße [#302187]
Datum
6. März 2024 16:21
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 06.03.2024 wurde gegen 15:30 Uhr eine mobile Messstelle zur Geschwindigkeitsüberwachung auf der Krefelder Straße (B288) auf halber Strecke zwischen der Zufahrt Breitenkamp und der Anschlussstelle Duisburg-Huckingen in Fahrtrichtung Autobahnkreuz Duisburg-Süd, also Fahrtrichtung Osten (etwa auf Höhe der Hausnummer 136 der parallel verlaufenden Straße Am Heidberg) aufgebaut. Ich bitte um Übermittlung der Messstellendokumentation sowie der Geschwindigkeit, welche für das Auslösen der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage eingestellt wurde. Personenbezogene Daten der Messtellendokumentation dürfen sie gerne schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302187/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an das Polizeipräsidium Duisbu…
Von
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Betreff
AW: Geschwindigkeitsmessungen am 06.03.2024 auf der Krefelder Straße [#302187]
Datum
7. März 2024 12:14
Status
Warte auf Antwort
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13,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an das Polizeipräsidium Duisburg weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Sehr << Antragsteller:in >> von der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung des Bürger- und Ordnungsam…
Von
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Betreff
AW: Geschwindigkeitsmessungen am 06.03.2024 auf der Krefelder Straße [#302187]
Datum
12. März 2024 13:26
Status
Warte auf Antwort
sportstadt-duisburg6.jpg
13,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> von der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg, wurde am 06.03.2024 keine mobile Kontrolle auf der Krefelder Straße in << Adresse entfernt >>, durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schenlle Antwort! Gibt es noch andere Behörden oder Beauftragte…
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geschwindigkeitsmessungen am 06.03.2024 auf der Krefelder Straße [#302187]
Datum
12. März 2024 13:40
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schenlle Antwort! Gibt es noch andere Behörden oder Beauftragte die dort Messungen durchgeführt haben könnten bzw. dürfen? Aufgebaut wurde eine Anlage die aus zwei auf Dreibeinen stehenden Kästen bestand. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302187/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Sehr << Antragsteller:in >> abgesehen von der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung , kommt hier nu…
Von
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Betreff
AW: AW: Geschwindigkeitsmessungen am 06.03.2024 auf der Krefelder Straße [#302187]
Datum
12. März 2024 14:37
Status
Warte auf Antwort
sportstadt-duisburg6.jpg
13,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> abgesehen von der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung , kommt hier nur die Polizei in Frage. Versuchen Sie es dort bitte unter Telefon 0203-280-0 und lassen sich mit der Direktion Verkehr verbinden, oder richten Sie Ihre Anfrage an die E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> . Ich könnte mir vorstellen, dass man Ihnen dort weiterhelfen kann. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie ein Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage nach dem Inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Geschwindigkeitsmessungen am 06.03.2024 auf der Krefelder Straße [#302187]
Datum
8. April 2024 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie ein Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen