Geschwindigkeitsmessungen in Brackenheim im Nov./Dez. 2020
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im November und Dezember 2020 wurden an insgesamt 42 Orten in Brackenheim (an manchen Orten mehrfach) Geschwindigkeitsmessungen durch das Landratsamt Heilbronn durchgeführt. Zu den Messungen wurden im Amts- und Mitteilungsblatt Brackenheim vom 22. Januar 2021 die Orte, Zeiträume, Anzahl der gemessenen Fahrzeuge, die Anzahl der Überschreitungen und die höchste Geschwindigkeit dieser Messungen veröffentlicht. Hierzu haben ich folgende Fragen:
1. Ab welchen Geschwindigkeiten lösten die Messinstrumente jeweils aus?
2. Handelt es sich bei der im Amtsblatt abgedruckten Anzahl an Überschreitungen um alle Fahrzeuge, deren Geschwindigkeit schneller als die Auslösegeschwindigkeit war? Oder sind bei diesen Zahlen noch weitere Toleranzen berücksichtigt?
3. Sind bei den veröffentlichten Spitzengeschwindigkeiten schon die Toleranzen zugunsten der Beschuldigten abgezogen worden?
Die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in Dürrenzimmern, Mönchsbergstraße 67 (altes Rathaus) ist nicht Gegenstand dieser Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Februar 2021
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9. März 2021
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