Geschwindigkeitsüberwachung im Kreis heinsberg

Bitte nennen Sie die Einnahmen an Bussgeldern und gebührenpflichtigen Verwarnungen aus der mobilen und der stationären Geschwindigkeitsüberwachung durch das Ordnungsamt des Kreises Heinsberg in 2011 und 2012.
Bitte benennen Sie die direkten Kosten dieser Geschwindigkeitsüberwachung (anteiliges Personal, Betrieb, jährliche Abschreibung auf Fahrzeuge und Meßgeräte, sonstiges)in 2011 und 2012.

Bitte nennen Sie die Einnahmen an Bussgeldern und gebührenpflichtigen Verwarnungen durch die Geschwindigkeitsüberwachungen der Kreispolizeibehörde des Kreises Heinsberg in 2011 und 2012.
Fließen diese Einnahmen der Kreiskasse oder einer anderen Behörde zu?
Bitte beziffern Sie, wenn möglich, die Kosten der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Polizei des Kreises Heinsberg in 2011 und 2012.
Wer trägt diese Kosten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2013
  • Frist
    2. August 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landrat des Kreises Heinsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsüberwachung im Kreis heinsberg
Datum
1. Juli 2013 07:41
An
Landrat des Kreises Heinsberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen Sie die Einnahmen an Bussgeldern und gebührenpflichtigen Verwarnungen aus der mobilen und der stationären Geschwindigkeitsüberwachung durch das Ordnungsamt des Kreises Heinsberg in 2011 und 2012. Bitte benennen Sie die direkten Kosten dieser Geschwindigkeitsüberwachung (anteiliges Personal, Betrieb, jährliche Abschreibung auf Fahrzeuge und Meßgeräte, sonstiges)in 2011 und 2012. Bitte nennen Sie die Einnahmen an Bussgeldern und gebührenpflichtigen Verwarnungen durch die Geschwindigkeitsüberwachungen der Kreispolizeibehörde des Kreises Heinsberg in 2011 und 2012. Fließen diese Einnahmen der Kreiskasse oder einer anderen Behörde zu? Bitte beziffern Sie, wenn möglich, die Kosten der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Polizei des Kreises Heinsberg in 2011 und 2012. Wer trägt diese Kosten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landrat des Kreises Heinsberg
Geschwindigkeitsüberwachung im Kreis Heinsberg Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich bestätige den Eingang Ihr…
Von
Landrat des Kreises Heinsberg
Betreff
Geschwindigkeitsüberwachung im Kreis Heinsberg
Datum
4. Juli 2013 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 01.07.2013. Nach Prüfung werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen i. A. gez. Schirp Landrat des Kreises Heinsberg Ordnungsamt/Bußgeldstelle Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg Tel.: 02452/13-3257 Fax: 02452/13-3295 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Landrat des Kreises Heinsberg
Geschwindigkeitsüberwachung im Kreis Heinsberg Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, anliegendes Schreiben übersen…
Von
Landrat des Kreises Heinsberg
Betreff
Geschwindigkeitsüberwachung im Kreis Heinsberg
Datum
9. Juli 2013 11:19
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, anliegendes Schreiben übersende ich mit Bezug auf Ihren Antrag vom 01.07.2013 zur Ihrer gefl. Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen i. A. gez. Schirp Landrat des Kreises Heinsberg Ordnungsamt/Bußgeldstelle Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg Tel.: 02452/13-3257 Fax: 02452/13-3295 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>