Geschwindigkeitsüberwachung im Kreis heinsberg
Bitte nennen Sie die Einnahmen an Bussgeldern und gebührenpflichtigen Verwarnungen aus der mobilen und der stationären Geschwindigkeitsüberwachung durch das Ordnungsamt des Kreises Heinsberg in 2011 und 2012.
Bitte benennen Sie die direkten Kosten dieser Geschwindigkeitsüberwachung (anteiliges Personal, Betrieb, jährliche Abschreibung auf Fahrzeuge und Meßgeräte, sonstiges)in 2011 und 2012.
Bitte nennen Sie die Einnahmen an Bussgeldern und gebührenpflichtigen Verwarnungen durch die Geschwindigkeitsüberwachungen der Kreispolizeibehörde des Kreises Heinsberg in 2011 und 2012.
Fließen diese Einnahmen der Kreiskasse oder einer anderen Behörde zu?
Bitte beziffern Sie, wenn möglich, die Kosten der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Polizei des Kreises Heinsberg in 2011 und 2012.
Wer trägt diese Kosten?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum1. Juli 2013
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2. August 2013
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