Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr

Mich würde interessieren wie oft in der Gemeinde Alfter Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt wurden und mit welchem Ergebnis. z.B. in den Jahren 2020 2021.
Besonders interessiert mich hier die Orte vor Grundschulen und Kindergärten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Alfter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr [#242162]
Datum
1. März 2022 07:46
An
Kommunalverwaltung Alfter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mich würde interessieren wie oft in der Gemeinde Alfter Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt wurden und mit welchem Ergebnis. z.B. in den Jahren 2020 2021. Besonders interessiert mich hier die Orte vor Grundschulen und Kindergärten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242162/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Alfter
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem IFG NRW. Für die Geschwindigkeitsüberwachung im St…
Von
Kommunalverwaltung Alfter
Betreff
AW: Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr [#242162]
Datum
11. März 2022 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem IFG NRW. Für die Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr ist nicht die Gemeinde Alfter, sondern der Rhein-Sieg-Kreis und die Polizei zuständig. Da die entsprechenden Daten in unserem Hause nicht vorliegen, kann ich Ihnen deshalb leider keine Auskunft geben. Ich habe Ihren Antrag an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet. Das sind die Kontaktdaten: https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/oe/dezernat_5/strassenverkehrsamt/index.php oder <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Alfter
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass im Jahr 2020 in Alfter 121 mobile Geschwindigkei…
Von
Kommunalverwaltung Alfter
Betreff
WG: Antrag IFG NRW: Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr [#242162]
Datum
21. März 2022 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,9 KB


Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass im Jahr 2020 in Alfter 121 mobile Geschwindigkeitsmessungen (2991 Geschwindigkeitsüberschreitungen) und im Jahr 2021 insgesamt 128 mobile Geschwindigkeitsmessungen (3235 Geschwindigkeitsüberschreitungen) durchgeführt wurden. Diese Auskunft ergeht gemäß Ziffer 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei. Bitte haben Sie Verständnis, dass weitergehende Auskünfte gemäß Punkt 1.2 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW nur nach umfangreichem Aufwand möglich und daher gebührenpflichtig sind. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Vorbereitungsaufwand (10,-€ bis 500,- €). Mit freundlichen Grüßen