Geschwindigkeitsüberprüfungen im Ort

Ich würde gerne wissen, wie häufig in der Gemeinde Geschwindigkeitskontrollen/-messungen, gemacht wurden. Ich bitte um Unterlagen für 2023 und das erste Quartal 2024.

Desweiteren hätte ich gerne eine Übersicht über die erfassten Messwerte seit 1.7.23 aus der Jahnstrasse.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. April 2024
  • Frist
    24. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne wissen, wie häufig in…
An Gemeinde Henstedt-Ulzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsüberprüfungen im Ort [#306834]
Datum
20. April 2024 10:11
An
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne wissen, wie häufig in der Gemeinde Geschwindigkeitskontrollen/-messungen, gemacht wurden. Ich bitte um Unterlagen für 2023 und das erste Quartal 2024. Desweiteren hätte ich gerne eine Übersicht über die erfassten Messwerte seit 1.7.23 aus der Jahnstrasse.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306834/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage sende ich Ihnen die Messergebnisse aus dem Messzeitraum Ap…
Von
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Betreff
AW: [EXTERN] Geschwindigkeitsüberprüfungen im Ort [#306834]
Datum
3. Mai 2024 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage sende ich Ihnen die Messergebnisse aus dem Messzeitraum April '23 bis September '23. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Messergebnisse aus dem laufenden Messzeitraum noch nicht abschließend ausgewertet und veröffentlicht sind. Die Messergebnisse werden halbjährlich im Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg öffentlich bekannt gegeben. Auf der Internetseite der Gemeinde Henstedt-Ulzburg können Sie sich unter dem Link: https://www.henstedt-ulzburg.sitzung-online.de/bi/allris.net.asp regelmäßig hierüber informieren. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um Messtafeln handelt, die weder scharfe Messungen durchführen ("Blitzen") noch Fahrzeuge, Verkehrsteilnehmer oder Kennzeichen aufnehmen. Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt der Polizei. Die Messergebnisse unserer Messtafeln können ggf. als Grundlage für einen Antrag auf scharfe Messungen heran gezogen werden. Auf die tatsächliche Ausführung angeregter Messstellen hat die Gemeinde keinen Einfluss. Mit freundlichem Gruß