Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts Stadt Lüneburg

Anfrage an: Landkreis Lüneburg

Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2019, 2020, 2021 und 2022 innerorts in der Stadt Lüneburg gemessen? Wie hoch waren diese? Ist durch die Frequenz der Messungen eine Reduzierung der Verstöße und Unfallzahlen feststellbar? Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der maximal zulässigen Geschwindigkeit zu gewährleisten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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Roswitha Schwindt
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitun…
An Landkreis Lüneburg Details
Von
Roswitha Schwindt
Betreff
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts Stadt Lüneburg [#267076]
Datum
5. Januar 2023 17:17
An
Landkreis Lüneburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2019, 2020, 2021 und 2022 innerorts in der Stadt Lüneburg gemessen? Wie hoch waren diese? Ist durch die Frequenz der Messungen eine Reduzierung der Verstöße und Unfallzahlen feststellbar? Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der maximal zulässigen Geschwindigkeit zu gewährleisten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Roswitha Schwindt Anfragenr: 267076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267076/ Postanschrift Roswitha Schwindt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Roswitha Schwindt

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Landkreis Lüneburg
Sehr geehrte Frau Schwindt, vielen Dank für Ihre Anfrage über "Frag den Staat". Wir haben Ihnen in der Tabelle un…
Von
Landkreis Lüneburg
Betreff
Antwort: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts Stadt Lüneburg [#267076]
Datum
12. Januar 2023 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schwindt, vielen Dank für Ihre Anfrage über "Frag den Staat". Wir haben Ihnen in der Tabelle unten Daten zu den gewünschten Jahren 2019 bis 2022 zusammengestellt, die vom Landkreis Lüneburg erhoben wurden. Eine Differenzierung nur nach dem Stadtgebiet Lüneburg liegt nicht vor. Der Landkreis Lüneburg führt die Geschwindigkeitsüberwachung auf dem Gebiet der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg durch. Die Messergebnisse werden lediglich zwischen inner- und außerorts durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungen differenziert. Hierbei wird jedoch keine Differenzierung zwischen den Innerortslagen der Hansestadt Lüneburg und den Innerortslagen der übrigen kreisangehörigen Gemeinden durchgeführt. Entsprechend der nachfolgenden Aufstellung kann somit nur zwischen den innerorts (= io) und außerorts (= ao) festgestellten Geschwindigkeitsverstöße unterschieden werden. Die stationären Messanlagen stehen alle außerorts. |----------+----------+---------+-----------+--------+-----------+-----------+----------+----------+-------------+----------+-----------| | Jahr | Gesamt | | | mobile | | |stationäre| |semistationär| | | | | Verstöße | | |Messung | | | Messung | | Messung | | | |----------+----------+---------+-----------+--------+-----------+-----------+----------+----------+-------------+----------+-----------| | | dgf. KFZ |Verstöße |Verstöße FV|dgf. KFZ|Verstöße io|Verstöße ao| dgf. KFZ | Verstöße | dgf. KFZ | Verstöße |Verstöße ao| | | | | | | | | | ao | | io | | |----------+----------+---------+-----------+--------+-----------+-----------+----------+----------+-------------+----------+-----------| | 2019 |10.939.788| 21.370| 181| 90.187| 3.523| 2.036|10.385.191| 14.348| 255.274| 1.463| 0| |----------+----------+---------+-----------+--------+-----------+-----------+----------+----------+-------------+----------+-----------| | 2020 |21.355.118| 69.763| 1.520| 1.630| 418| 2.031|17.213.173| 48.190| 3.987.479| 18.129| 995| |----------+----------+---------+-----------+--------+-----------+-----------+----------+----------+-------------+----------+-----------| | 2021 |24.719.619| 62.292| 609| 33.688| 699| 965|20.892.073| 46.428| 3.691.476| 11.722| 2.478| |----------+----------+---------+-----------+--------+-----------+-----------+----------+----------+-------------+----------+-----------| | 2022 |25.460.980| 56.832| 499| 9.753| 882| 1.800|21.306.001| 43.012| 3.965.767| 9.400| 1.738| |----------+----------+---------+-----------+--------+-----------+-----------+----------+----------+-------------+----------+-----------| dgf. KFZ: durchgefahrene KFZ FV: Fahrverbote io: innerorts ao: außerorts Die starke Erhöhung der Gesamtzahlen ab 2020 ist auf eine Erhöhung der Anzahl an Messstellen zurückzuführen: Ende 2019 wurden drei semistationäre Messgeräte ("Blitzeranhänger") eingeführt, Anfang 2020 kam ein stationärer Messpunkt hinzu. Insgesamt gibt es aktuell 7 stationäre Messgeräte (außerorts), 3 seminstationäre und ein mobiles Messgerät. Eine Auswertung, inwieweit die Frequenz der Messungen zu einer Reduzierung von Verstößen und Unfallzahlen führt, besteht nicht. Dieses differenziert betrachten zu können, bedarf der Berücksichtigung viele Rahmenfaktor. Aufgrund der Vielzahl der Messstellen im gesamten Gebiet der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg können einzelne Messstellen auch nicht mit einer so hohen Frequenz berücksichtigt werden, dass daraus Daten für eine entsprechend valide Auswertung vorhanden sind. Ob und welche weiteren Maßnahmen zu Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg geplant sind, kann der Landkreis Lüneburg nicht beantworten. Diese liegt in der Zuständigkeit der eigenen Straßenverkehrsbehörde der Hansestadt Lüneburg und auch der Zuständigkeit der Hansestadt Lüneburg als Straßenbaulastträgerin. Viele Grüße