Geschwindigkeitsüberschreitungen

Anfrage an: Stadt Lingen

Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2019, 2020 und 2021 innerorts gemessen? Wie hoch waren diese? Ist durch die Frequenz der Messungen eine Reduzierung der Verstöße und Unfallzahlen feststellbar? Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der maximal zulässigen Geschwindigkeit zu gewährleisten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)…
An Stadt Lingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsüberschreitungen [#256492]
Datum
6. August 2022 08:14
An
Stadt Lingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2019, 2020 und 2021 innerorts gemessen? Wie hoch waren diese? Ist durch die Frequenz der Messungen eine Reduzierung der Verstöße und Unfallzahlen feststellbar? Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der maximal zulässigen Geschwindigkeit zu gewährleisten?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Lingen (Ems) (Informationsfreiheitssatzung Lingen). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256492/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Lingen
Sehr << Antragsteller:in >> seitens der Stadt Lingen (Ems) selbst bestehen keine Möglichkeiten, den f…
Von
Stadt Lingen
Betreff
AW: Geschwindigkeitsüberschreitungen [#256492] [Ticket#3435479]
Datum
8. August 2022 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> seitens der Stadt Lingen (Ems) selbst bestehen keine Möglichkeiten, den fließenden Verkehr zu überwachen und zu sanktionieren. Eine Zuständigkeit der Stadt Lingen (Ems) für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist gemäß der Richtlinie für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden nicht gegeben, Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet werden daher lediglich durch den Landkreis Emsland und die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim durchgeführt. Die Stadt Lingen (Ems) hat im Gegensatz zur Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim auch keine Anhaltebefugnis. Dieser obliegt auch die Auswertung der Unfallzahlen bzw. der Unfallstatistik. Ich habe Ihre Anfrage daher zuständigkeitshalber an die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß