Gesellschaftsvertrag der SprinD GmbH

Den Gesellschaftsvertrag der SprinD GmbH.

Ergebnis der Anfrage

Der Gesellschaftsvertrag ist hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/gesells…

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Gesellschaftsve…
An Bundesagentur für Sprunginnovation Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesellschaftsvertrag der SprinD GmbH [#197754]
Datum
24. September 2020 17:23
An
Bundesagentur für Sprunginnovation
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Gesellschaftsvertrag der SprinD GmbH.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197754/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Sprunginnovation
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Nachricht! Wir haben sie intern weitergeleitet und melden u…
Von
Bundesagentur für Sprunginnovation
Betreff
Re: Gesellschaftsvertrag der SprinD GmbH [#197754]
Datum
24. September 2020 19:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Nachricht! Wir haben sie intern weitergeleitet und melden uns wieder bei Ihnen. Mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesellschaftsvertrag der SprinD GmbH“ vom 24.09.…
An Bundesagentur für Sprunginnovation Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Gesellschaftsvertrag der SprinD GmbH [#197754]
Datum
3. November 2020 12:27
An
Bundesagentur für Sprunginnovation
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesellschaftsvertrag der SprinD GmbH“ vom 24.09.2020 (#197754) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197754/
Bundesagentur für Sprunginnovation
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Ansicht des BMBF sind wir nicht dazu verpflichtet, eine Informationsfreiheitsan…
Von
Bundesagentur für Sprunginnovation
Betreff
Re: AW: Re: Gesellschaftsvertrag der SprinD GmbH [#197754]
Datum
3. November 2020 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Ansicht des BMBF sind wir nicht dazu verpflichtet, eine Informationsfreiheitsanfrage zu beantworten, da wir keine Behörde sind. Informationsfreiheitsanfragen zu SprinD können aber bei den zuständigen Behörden BMBF oder BMWi gestellt werden. Mit besten Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige Nachricht. Allein aus dem Umstand, dass die SprinD Gmb…
An Bundesagentur für Sprunginnovation Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gesellschaftsvertrag der SprinD GmbH [#197754]
Datum
3. November 2020 22:46
An
Bundesagentur für Sprunginnovation
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige Nachricht. Allein aus dem Umstand, dass die SprinD GmbH eine Gesellschaft des privaten Rechtes ist, kann nicht abgeleitet werden, dass sie nicht nach dem IFG auskunftspflichtig ist. Nach §1 (1) IFG gilt: "[…] Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient." Die Anforderungen, dass eine Gesellschaft unter das IFG fällt sind also: 1. Wahrnehmen öffentlich-rechtlicher Verwaltungsaufgaben 2. Übernehmen der Aufgaben einer Behörde Beide Anforderungen sind meiner Auffassung nach im Falle der SprinD GmbH erfüllt. Zu 1.: Die Aufgabe der Agentur ist die Forschungs- und Wirtschaftsförderung. Dafür bekommt sie für 10 Jahre 1 Mrd. € öffentliche Gelder bereitgestellt. [1] Die SprinD bearbeitet also eine öffentliche Aufgabe mit öffentlichen Mitteln, weshalb die Bezeichnung öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe angemessen ist. Zu 2.: Alleinige Gesellschafterin der SprinD GmbH ist die Bundesrepublik Deutschland, die durch das BMBF und das BMWi vertreten wird. [1] Forschungs- und Wirtschaftsförderung sind Aufgaben des BMBF bzw. des BMWi. Die beiden Ministerium übergeben der Gesellschaft demnach Aufgaben, die sie ansonsten selbst bearbeiten müssten. Deshalb ist die SprinD GmbH nach dem IFG auskunftspflichtig, auch wenn sie keine Behörde ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://www.bmbf.de/de/rafael-laguna-de-la-vera-soll-gruendungsdirektor-der-agentur-fuer-sprunginnvationen-werden-9192.html Anfragenr: 197754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197754/